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Bis zum 2. September 2024 muss die Steuererklärung fertig sein. Doch diese Frist gilt nicht für jeden. Wer die Kosten beim Finanzamt noch absetzen kann.
In Deutschland müssen sich viele Menschen derzeit an ihren Papierkram machen. Denn: Ende August wird die Steuererklärung fällig. Wer zur Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist, muss bis zum 2. September fertig werden. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sollt eigentlich der 31. August der Stichtag sein, da dieser jedoch auf einen Samstag fällt, gibt es eine kleine Schonfrist.
Aber wer muss eigentlich eine Steuererklärung machen? „Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der keinen Arbeitslohn bezieht und andere Einnahmen wie Renten, solche aus Vermietung oder aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland der „dpa“. Wer freiwillig die Steuererklärung macht, muss noch nicht in Stress verfallen. Denn in diesem Fall werden die Unterlagen erst vier Jahre nach dem Kalenderjahr erwartet. Es ist also noch Zeit bis Ende 2027 für die Steuererklärung für 2023.
Frist-Ende für Steuererklärung Abgabe rückt näher: Diese Personen müssen abgeben
Rentner sind also eigentlich nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet – jedoch nur bis zu einem Freibetrag. Danach gilt für Menschen in Rente dasselbe wie für Selbständige und somit die Abgabefrist vom 2. September 2024. Dabei können Rentner allerdings einige Tricks und Freibeträge beachten. Auch viele Ehepaare müssen sich den Tag im Kalender markieren. Wer sich für die Kombination aus Steuerklasse drei und fünf oder zweimal vier entscheidet und das „Ehegattensplitting nutzt, muss ebenfalls die Unterlagen abgeben.
Doch selbst wer angestellt und unverheiratet ist, kann zur Steuererklärung gebeten werden. Laut „dpa“ können nämlich auch Arbeitnehmer können verpflichtet sein, wenn sie Freibeträge für hohe Werbungskosten in die Lohnsteuerabzugsmerkmale haben eintragen lassen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die zusätzliche Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung oder ähnlichem beziehen. Auch wer Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben.
Frist für Steuererklärung steht bevor: Wer sich vor der Abgabe ranhalten sollte
Wer von mehreren Arbeitgebern Lohn erhält, der nicht pauschal versteuert wird, muss sich ebenfalls an seine Steuererklärung für das Jahr 2023 setzen, so die „dpa“. Hat ein Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, werden die Unterlagen an das Finanzamt ebenfalls zum 2. September 2024 fällig.
Doch was passiert, wenn die Frist für die Steuererklärung nicht eingehalten wird? Dann macht das zuständige Finanzamt laut „dpa“ einen Verspätungszuschlag geltend. Das kostet dann mindestens 25 Euro pro verpasstem Monat. Ab diesem Jahr gelten zudem neue Anlagen und Formulare. Bei der Steuererklärung für 2023 gibt es also noch mehr zu beachten, als in den Jahren zuvor.
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