Einkommenssteuer und Sozialleistungen

Müssen Bürgergeld-Empfänger eine Steuererklärung abgeben? Alle Infos

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Alles rund um die Steuererklärung für Bürgergeld-Empfänger: Wer muss sie abgeben, welche Abzüge sind möglich und wie lässt sich die Steuerlast senken?

Hartz IV, offiziell Arbeitslosengeld II genannt, ist seit dem 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst worden. Für Arbeitslose bedeutet dies: Sie erhalten grundsätzlich mehr Geld pro Monat sowie mehr Zuschüsse vom Staat, wie „Berliner Morgenpost“ schreibt. Doch worauf müssen Empfänger von Bürgergeld in puncto Einkommensteuererklärung achten? Heißt mehr Geld auch automatisch mehr Möglichkeiten oder vielleicht sogar mehr Steuerabgaben? echo24.de gibt einen Überblick.

Wie wirkt sich Bürgergeld auf die Steuererklärung aus?

Das wohl Wichtigste zuerst: Das Bürgergeld selbst ist steuerfrei. Das bedeutet, dass Empfänger auf den Betrag, den sie vom Jobcenter erhalten, keine Steuern zahlen müssen, wie „Steuermachen“ erklärt. Dies gilt auch für alle Zuschüsse, die sie im Rahmen des Bürgergeldes erhalten. Darunter fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung oder die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Ganz ohne Steuern kommen viele Bürgergeldempfänger aber trotzdem nicht aus. Für erwerbstätige Bürgergeld-Empfänger gelten zwar Einkommensfreibeträge. Rund 100 Euro brutto können monatlich abrechnungsfrei zum Bürgergeld dazuverdient werden, wie „buerger-geld.org“ schreibt. Wer mehr hinzuverdient, muss Steuern zahlen. Für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt der anrechnungsfreie Betrag 250 Euro pro Monat, wie „buerger-geld.org“ schreibt.

Wann müssen Bürgergeld-Empfänger eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich müssen Empfänger von Sozialleistungen, darunter fällt auch das Bürgergeld, keine Steuererklärung abgeben, wie „Merkur“ schreibt. Doch wer einen Arbeitslohn bezogen hat und mehr als 410 Euro an Entgeltersatzleistungen im gleichen Jahr erhalten hat, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben“, wie Christina Georgiadis von der „Verneigten Lohnsteuerhilfe e.V.“ schreibt. Dazu gehören neben dem Bürgergeld auch Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Elterngeld.

Liegt das gesamte Jahreseinkommen unter der Einkommensgrenze, muss keine Steuererklärung abgeben werden Die Einkommensgrenze liegt im Jahr 2024 bei 10.950 Euro für Singles und 21.900 Euro für Ehepaare. echo24.de erklärt auch welche Kosten für Bürgergeld-Empfänger nicht übernommen werden.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Bürgergeld-Empfänger?

Auch wenn einen Bürgergeld-Empfänger die Steuererklärungspflicht nicht trifft, kann sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung lohnen. „Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr, sondern lediglich für ein paar Monate Bürgergeld bezogen und war ansonsten in Anstellung, dann hat er oder sie in der Regel Lohnsteuer gezahlt. Diese Steuer kann teilweise zurückgeholt werden“, so Georgiadis von der „Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.“

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Arbeitskosten abgesetzt werden können, wie zum Beispiel für Bewerbungen, Fortbildungen oder Arbeitskleidung, können ebenfalls in einer Steuererklärung geltend gemacht werden. So kann die Steuerlast reduziert werden und eine Steuererklärung lohnt sich auch für Bezieher von Bürgergeld.

Auch für die Bürgergeld-Empfänger, die neben dem Bürgergeld noch andere Einkommensarten, zum Beispiel aus Minijobs oder Kapitalanlagen haben, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Es kann sein, dass sie zu viel Steuern gezahlt haben. In diesem Fall erhalten sie mit einer Steuererklärung vom Finanzamt eine Steuererstattung.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ McPHOTO

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