VonLisa Kleinschließen
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss in Deutschland Abschläge zahlen. Doch die sind laut Wirtschaftsweise Martin Werding zu niedrig.
Wer in Deutschland in den Ruhestand gehen will, muss das Renteneintrittsalter erreicht haben. Früher in Rente können Arbeitnehmer nur mit Abschlägen. Möglich ist das ab 63 Jahren. Für jeden Monat, den Arbeitnehmer früher in den Ruhestand gehen, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent berechnet. Ein Jahr früher in Rente bedeutet 3,6 Prozent Abschlag.
Im Interview mit echo24.de spricht der Wirtschaftsweise Martin Werding über das Renteneintrittsalter in Deutschland, weshalb eine Reform notwendig ist und warum die Abschläge für einen frühere Rente deutlich höher sein sollten. Dabei nennt der Renten-Experte konkrete Zahlen.
„Abschläge momentan zu niedrig“: Wer früher in Rente will, sollte mehr zahlen
Werding stellt gegenüber echo24.de klar: „Ich bin grundsätzlich für ein flexibles Renteneintrittsalter, bei der eine Regeleintrittsaltersgrenze als Orientierungsgröße dient. Menschen haben dann individuell die Wahl, früher oder später zu gehen – mit entsprechenden Abschlägen, wenn man früher geht, und Zuschlägen, wenn man später geht. Diese Wahlfreiheit halte ich für richtig und wichtig.“
Doch es gibt ein entscheidendes „aber“, das: „Grundsätzlich halte ich auch die Abschläge, die wir momentan haben, für zu niedrig. Die sollten nicht bei 3,6 Prozent pro Jahr liegen, sondern bei 5 bis 6 Prozent“, erklärt der Wirtschaftsweise.
Experte erklärt: So funktioniert die Berechnung der Abschläge für einen früheren Renteneintritt
Höhere Abschläge bei früherem Renteneintritt werden bei vielen aber nicht auf Freude stoßen, bemerkt unsere Redakteurin im echo24-Interview. „Vielleicht ist bei den Abschlägen der Name falsch gewählt. Das klingt wie eine Strafaktion, wenn man nicht länger arbeitet“, sagt Werding.
Weiter erklärt er: „Dabei ist es nur eine Umrechnung des erworbenen Rentenanspruchs von der erwarteten Laufzeit ab der Regelaltersgrenze bis zum erwartbaren Tod auf die längere Laufzeit, wenn man früher in Rente geht. Die durchschnittliche Rentenlaufzeit beträgt 20 Jahre. Wenn man ein Jahr früher geht, wird die Rentenlaufzeit um 5 Prozent verlängert, und dementsprechend weniger kann man monatlich auszahlen, damit man am Ende seinen gesamten Rentenanspruch bekommt. Das ist das, was diese Abschläge leisten sollen. Wenn die vernünftig gesetzt sind, dann wäre ich jederzeit dafür, Menschen die freie Wahl zu lassen. Komplett abschlagsfrei in Rente gehen zu können, ist nicht einzusehen.“
Rubriklistenbild: © IMAGO
