Neuer Versuch

Führerschein auf dem Smartphone: Wann ist es soweit?

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Der digitale Wandel macht auch vor dem Führerschein nicht halt: Bald könnte der Plastikkartenführerschein durch eine digitale Version auf dem Smartphone ersetzt werden.

Es ist ein alltägliches Dilemma, das viele Autofahrer kennen: Die Geldbörse quillt über, vollgestopft mit Personalausweis, Kreditkarten und natürlich dem Führerschein. Jeder Zentimeter ist kostbar, und oft wird es regelrecht eng. Während kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone bereits Realität ist, muss der Führerschein bislang noch als physische Karte mitgeführt werden. Doch was wäre, wenn man auch den Lappen einfach auf dem Handy speichern könnte? Diese Vision rückt nun in greifbare Nähe.

Die Bundesregierung hat Mitte Februar 2025 einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Straßenverkehrs unternommen. Mit der Weichenstellung für den digitalen Führerschein steht deutschen Autofahrern eine bedeutende Neuerung bevor. Künftig soll es möglich sein, bei Polizeikontrollen anstelle der herkömmlichen Plastikkarte das Smartphone vorzuzeigen, auf dem die Fahrerlaubnis in einer App gespeichert ist.

Zweiter Anlauf für den digitalen Führerschein

Diese Initiative ist nicht der erste Versuch, den Führerschein ins digitale Zeitalter zu befördern. Bereits im September 2021 sollte ein ähnliches Projekt – namens IDWallet – unter dem damaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an den Start gehen. Doch eine Reihe technischer und sicherheitsrelevanter Probleme bremste das Vorhaben aus.

So oder so ähnlich könnte der Führerschein auf dem Smartphone aussehen.

Nun gibt es einen neuen Anlauf: Das Bundeskabinett hat am 12. Februar einen Änderungsentwurf zum Straßenverkehrsgesetz beschlossen, der unter anderem auch einen Handy-Führerschein vorsieht. Dieser Schritt markiert den Beginn einer neuen Ära in der deutschen Verkehrspolitik und verspricht, den Alltag von Millionen Autofahrern zu erleichtern.

Voraussetzungen und Funktionsweise des digitalen Führerscheins

Laut dem Gesetzesentwurf bleibt der Kartenführerschein weiterhin der Standard und ist Voraussetzung für die Ausstellung. Der digitale Führerschein soll beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden können, das eine entsprechende App zur Verfügung stellen wird.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Die Handy-Fahrerlaubnis würde Autofahrer von der Pflicht befreien, den physischen Führerschein beim Fahren mitzuführen. Dies wäre besonders bei Polizeikontrollen von Vorteil. Allerdings ist zu beachten, dass die digitale Version zunächst nur in Deutschland gültig wäre.

ADAC begrüßt digitalen Führerschein – sieht aber offene Fragen

Der ADAC begrüßt grundsätzlich die Einführung eines digitalen Führerscheins, weist jedoch auf einige noch zu klärende Fragen hin:

  • Umsetzung von Fahrverboten: Es muss geklärt werden, wie Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Polizeikontrolle schnell erkannt werden können.
  • Aktualität der Informationen: Der Informationsstand der App muss mit dem Sachstand der Polizeibehörden übereinstimmen.
  • Langfristige Verfügbarkeit des Scheckkartenführerscheins: Der ADAC betont die Wichtigkeit, dass der physische Führerschein auch für diejenigen erhalten bleibt, die den digitalen Führerschein nicht nutzen wollen oder können.
  • Europäische Einheitlichkeit: Auf EU-Ebene ist mit der 4. EU-Führerscheinrichtlinie ebenfalls ein digitaler Führerschein geplant. Die Abstimmung zwischen nationalen und europäischen Regelungen steht noch aus.

Wann kommt der Führerschein fürs Smartphone?

Ein konkreter Starttermin für den digitalen Führerschein in Deutschland steht noch aus. Das Bundesverkehrsministerium spricht von einem „demnächst“ beginnenden Pilotversuch, wie die AutoBild berichtet. Wann das ist, hängt wohl auch von der neuen Bundesregierung unter Führung der CDU ab.

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Parallel dazu läuft die Umtauschaktion alter Führerscheine auf den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat weiter. Diese Aktion dauert noch bis Januar 2033 und betrifft alle Auto- und Motorradführerscheine. Zuletzt war am 19. Januar 2025 eine wichtige Frist für den Umtausch abgelaufen. Personen, deren Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde und die 1971 oder später geboren sind, sollten sich nun nachträglich um einen Umtauschtermin bei der zuständigen Behörde bemühen.

Rubriklistenbild: © M.i.S./Imago

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