VonSimon Monesschließen
Der digitale Wandel macht auch vor dem Führerschein nicht halt: Bald könnte der Plastikkartenführerschein durch eine digitale Version auf dem Smartphone ersetzt werden.
Es ist ein alltägliches Dilemma, das viele Autofahrer kennen: Die Geldbörse quillt über, vollgestopft mit Personalausweis, Kreditkarten und natürlich dem Führerschein. Jeder Zentimeter ist kostbar, und oft wird es regelrecht eng. Während kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone bereits Realität ist, muss der Führerschein bislang noch als physische Karte mitgeführt werden. Doch was wäre, wenn man auch den Lappen einfach auf dem Handy speichern könnte? Diese Vision rückt nun in greifbare Nähe.
Die Bundesregierung hat Mitte Februar 2025 einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Straßenverkehrs unternommen. Mit der Weichenstellung für den digitalen Führerschein steht deutschen Autofahrern eine bedeutende Neuerung bevor. Künftig soll es möglich sein, bei Polizeikontrollen anstelle der herkömmlichen Plastikkarte das Smartphone vorzuzeigen, auf dem die Fahrerlaubnis in einer App gespeichert ist.
Zweiter Anlauf für den digitalen Führerschein
Diese Initiative ist nicht der erste Versuch, den Führerschein ins digitale Zeitalter zu befördern. Bereits im September 2021 sollte ein ähnliches Projekt – namens IDWallet – unter dem damaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) an den Start gehen. Doch eine Reihe technischer und sicherheitsrelevanter Probleme bremste das Vorhaben aus.
Nun gibt es einen neuen Anlauf: Das Bundeskabinett hat am 12. Februar einen Änderungsentwurf zum Straßenverkehrsgesetz beschlossen, der unter anderem auch einen Handy-Führerschein vorsieht. Dieser Schritt markiert den Beginn einer neuen Ära in der deutschen Verkehrspolitik und verspricht, den Alltag von Millionen Autofahrern zu erleichtern.
Voraussetzungen und Funktionsweise des digitalen Führerscheins
Laut dem Gesetzesentwurf bleibt der Kartenführerschein weiterhin der Standard und ist Voraussetzung für die Ausstellung. Der digitale Führerschein soll beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden können, das eine entsprechende App zur Verfügung stellen wird.
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Die Handy-Fahrerlaubnis würde Autofahrer von der Pflicht befreien, den physischen Führerschein beim Fahren mitzuführen. Dies wäre besonders bei Polizeikontrollen von Vorteil. Allerdings ist zu beachten, dass die digitale Version zunächst nur in Deutschland gültig wäre.
ADAC begrüßt digitalen Führerschein – sieht aber offene Fragen
Der ADAC begrüßt grundsätzlich die Einführung eines digitalen Führerscheins, weist jedoch auf einige noch zu klärende Fragen hin:
- Umsetzung von Fahrverboten: Es muss geklärt werden, wie Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Polizeikontrolle schnell erkannt werden können.
- Aktualität der Informationen: Der Informationsstand der App muss mit dem Sachstand der Polizeibehörden übereinstimmen.
- Langfristige Verfügbarkeit des Scheckkartenführerscheins: Der ADAC betont die Wichtigkeit, dass der physische Führerschein auch für diejenigen erhalten bleibt, die den digitalen Führerschein nicht nutzen wollen oder können.
- Europäische Einheitlichkeit: Auf EU-Ebene ist mit der 4. EU-Führerscheinrichtlinie ebenfalls ein digitaler Führerschein geplant. Die Abstimmung zwischen nationalen und europäischen Regelungen steht noch aus.
Wann kommt der Führerschein fürs Smartphone?
Ein konkreter Starttermin für den digitalen Führerschein in Deutschland steht noch aus. Das Bundesverkehrsministerium spricht von einem „demnächst“ beginnenden Pilotversuch, wie die AutoBild berichtet. Wann das ist, hängt wohl auch von der neuen Bundesregierung unter Führung der CDU ab.
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Parallel dazu läuft die Umtauschaktion alter Führerscheine auf den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat weiter. Diese Aktion dauert noch bis Januar 2033 und betrifft alle Auto- und Motorradführerscheine. Zuletzt war am 19. Januar 2025 eine wichtige Frist für den Umtausch abgelaufen. Personen, deren Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde und die 1971 oder später geboren sind, sollten sich nun nachträglich um einen Umtauschtermin bei der zuständigen Behörde bemühen.
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