VonSimon Stockschließen
Wer noch einen alten Führerschein hat, muss schnell sein. Im Januar 2024 läuft für viele Autofahrer eine wichtige Frist ab. Danach droht ein Bußgeld.
Hamm - Alte Führerscheine sind ein Quell der Freude. Zeigen Sie den Falt-Lappen mit ihrem Uralt-Foto auf einer Party, und schon steigt die Stimmung. Die alten Führerscheine sterben jedoch aus, denn sie werden in Deutschland Stück für Stück durch neue Exemplare mit neuen Porträtbildern ersetzt. Im Januar 2024 werden wieder Zigtausende aus dem Verkehr gezogen, denn es endet eine wichtige Frist.
Führerschein-Umtausch: Frist für Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar 2024
Die bis Ende 1998 ausgestellten grauen und lachsfarbenen „Lappen“ sowie die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben Scheckkartenführerscheine werden gegen neue Karten nach EU-Standard getauscht. Allein in Deutschland betrifft die Umtausch-Aktion etwa 43 Millionen Dokumente. Sie erfolgt daher über Jahre und gestaffelt nach Geburtsjahrgängen.
Am 19. Januar 2024 endet die Frist für eine große Altersgruppe. Menschen, die in den Jahren 1965 bis einschließlich 1970 geboren wurden, müssen bis dahin einen neuen EU-Führerschein haben. Die Zeit drängt, denn wer 1965, 1966, 1967, 1968, 1969 oder 1970 geboren wurde und nach dem 19. Januar 2024 noch mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wichtig: Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis.
In Nordrhein-Westfalen gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung. Wegen eines Hacker-Angriffs auf Verwaltungen wurde die Umtausch-Frist in etlichen Städten und Landkreisen bis zum Sommer 2024 verlängert.
Führerschein umtauschen: Zeitplan geht bis ins Jahr 2033
Der erste Abschnitt der verpflichtenden Umtausch-Aktion soll bis zum 19. Januar 2025 abgeschlossen sein. Bis dahin müssen dann auch die 1971 oder später geborenen Lappen-Inhaber die (in Deutschland bis zum 31. Dezember 1998 ausgegebenen) Papierführerscheine ausgetauscht haben. Eine Ausnahme gibt es für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben bis zum Jahr 2033 Zeit mit dem Umtausch. Im Jahr 2024 gibt es zahlreiche Änderungen, die alle Autofahrer in Deutschland betreffen - und nicht nur bestimmte Jahrgänge.
Im zweiten Abschnitt kommen dann die Auto- und Motorradfahrer an die Reihe, die einen zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgegebenen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen. Maßgeblich für die Frist, bis wann der Umtausch geschehen sein muss, ist dann das Ausstellungsjahr (und nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers):
| Ausstellungsjahr | Frist für Umtausch |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen vorerst nicht erneuert werden, denn diese Führerscheine sind zeitlich begrenzt gültig und müssen ohnehin nach einer Zeit erneuert werden.
Den alten Führerschein umtauschen: So geht‘s
Der Führerschein-Umtausch funktioniert vor Ablauf der Frist in der Regel recht reibungslos. Die betroffenen Personen müssen aber selbst tätig werden. Sie müssen zur Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamtes und dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen. Sie benötigen dafür:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- aktueller Führerschein
Grundsätzlich ist es ratsam, sich nicht erst auf den letzten Drücker um einen Termin zu bemühen. Im Januar ist der Run auf die Termine meist groß.
Für den Fall, dass der alte Papierführerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, benötigt man eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ der ursprünglichen Behörde. Diese kann online, telefonisch oder per Post beantragt und an die aktuelle Führerscheinstelle geschickt werden.
Muss die Fahrprüfung für den Führerscheinumtausch wiederholt werden?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet im Normalfall etwa 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist übrigens jederzeit möglich, also auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum.
Bei der Aktion wird der Führerschein nur umgetauscht, die Fahrerlaubnis bleibt also bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen (Ausnahme Lkw-Führerschein der alten Klasse 2 und 3) oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Wer aus nostalgischen Gründen seinen alten Führerschein behalten möchte, darf das. Beim Amt wird er jedoch zuvor entwertet und ist dann kein gültiges Dokument mehr. Apropos gültig: Autofahrer müssen eine neue Reifen-Regel beachten, ansonsten droht ihnen ab 2024 mehr als nur ein saftiges Bußgeld.
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