„Bürgergeld wird der Vergangenheit angehören“ – das bedeutet die Reform für Leistungsempfänger
VonSandra Sporer
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Jetzt steht es fest: die neue Grundsicherung kommt. Bei einer Pressekonferenz umriss Bundeskanzler Merz die neue Sozialleistung – und die Sanktionen.
Berlin – Die groben Eckpunkte der neuen Grundsicherung waren schon seit längerem bekannt. Bislang stand aber noch nicht fest, ob die geplanten Änderungen wirklich so kommen würden. Nun ist die Entscheidung gefallen. In einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen (9. Oktober) verkündete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgeformt werde. Großer Fokus wurde dabei auf die verschärften Sanktionen gelegt.
Künftig soll es wesentlich schneller zu Leistungskürzungen kommen, wenn Bürgergeld-Empfänger Termine nicht wahrnehmen oder ihre Pflichten anderweitig verletzen. Sogar eine komplette Streichung der Bezüge ist bei der Grundsicherung möglich. Hier geht der endgültige Beschluss sogar noch einen Schritt weiter als wohl viele gedacht haben.
Bürgergeld-Reform: 30-Prozent-Kürzungen sind in der Grundsicherung wesentlich schneller möglich
Immerhin: Konsequenzen gibt es nicht direkt nach dem ersten versäumten Termin. Wer künftig einen Termin im Jobcenter versäumt, bekommt umgehend eine Einladung zu einem Ersatztermin. Wird dieser ebenfalls nicht wahrgenommen, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt, heißt es im Beschlusstext der Koalition aus CDU, CSU und SPD. Bei einem dritten versäumten Termin kommt es zu einer vollständigen Streichung der Leistungen. Gemeint ist damit der Regelsatz. Die Wohnkosten werden weiter gezahlt.
Wer jedoch auch im darauffolgenden Monat nicht beim Amt vorstellig wird, verliert sämtliche Leistungen – inklusive der Wohnkosten. Das könnte schnell schlimme Folgen nach sich ziehen. Denn die vom Jobcenter überwiesenen Wohnkosten decken die Mieten der Empfänger. Wird es gestrichen, könnten die Sozialhilfeempfänger ihre Wohnung verlieren oder zumindest in Mietrückstand geraten. Und Schulden sind angesichts des engen finanziellen Rahmens der Sozialleistungen nur schwer wieder abzustottern.
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Engere Betreuung und schnellere Vermittlung: Das kommt mit der neuen Grundsicherung auf Betroffene zu
Neu sind außerdem die verbindlichen Gespräche nach der Antragstellung. In diesen soll mit den Leistungsempfängern ein Kooperationsplan erstellt werden, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten enthält. Auch hier werden Antragssteller jedoch streng zur Kooperation angehalten. „Kommt dieser Kooperationsplan nicht zustande, wird ein Verwaltungsakt erlassen“, heißt es im Beschlusstext.
Grundsätzlich ist dieses Erstgespräch jedoch etwas Gutes. In diesem soll die individuelle Situation des Betroffenen geklärt und direkt ein Weg zurück in die Arbeit besprochen werden. Dabei können auch etwaige Hürden direkt zur Sprache kommen. Die Rückkehr ins Berufsleben ist klar das Kernziel der neuen Grundsicherung. Wer in der Lage ist, zu arbeiten, soll schnellstmöglich vermittelt werden.
Eine Ausnahme besteht für junge Leistungsempfänger unter 30. Sollte bei ihnen „eine Qualifizierung mit Blick auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfolgversprechender“ erscheinen, „sollte eine Qualifizierung Vorrang haben“ – sprich eine Ausbildung oder Umschulung stattfinden. Ob dadurch Umschulungen für ältere Leistungsbezieher komplett ausgeschlossen werden, ist noch unklar.
Neue Grundsicherung halbiert Karenzzeit für Wohnungen – ursprünglich war ein kompletter Wegfall geplant
Weitere Neuerungen sind eine insgesamt engere Betreuung der Sozialhilfe-Empfänger, sowie eine gezielte Ansprache von Eltern. Für sie besteht eine Beratungspflicht ab dem ersten Lebensjahr des Kindes sowie eine Pflicht zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen, sofern eine Kinderbetreuung verfügbar ist.
Neben den verschärften Sanktionen plant die Regierung zudem weitere Einschnitte. So soll die Karenzzeit für zu teure Wohnungen von zwölf auf sechs Monate halbiert werden. Das ist etwas besser als die geplante vollständige Streichung, für die es heftige Kritik seitens der Sozialverbände gegeben hatte. Auch beim Schonvermögen sind Verschärfungen geplant – Empfänger müssen künftig früher ihre Ersparnisse aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Die Höhe der Grundsicherung bleibt zunächst unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende und soll auch 2026 nicht erhöht werden, wie Focus berichtet. (Quellen: Pressekonferenz mit Friedrich Merz, Bärbel Bas und Lars Klingbeil, Beschlusstext der Bundesregierung, Focus) (sp)
Transparenzhinweis: In der ursprünglichen Version des Textes war fälschlicherweise von Wohngeld die Rede. Richtigerweise muss es beim Bürgergeld natürlich Wohnkosten heißen. Der Text wurde entsprechend korrigiert.