VonJulia Cuprakowaschließen
Der massive Rückschnitt von Hecken und Bäumen ist zwischen März und Oktober gesetzlich verboten. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Es gibt jedoch Ausnahmen, die echo24.de erläutert.
Die Gartensaison steht vor der Tür und viele Hobbygärtner planen bereits die Gestaltung ihrer Grünflächen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Schnitt von Hecken und Bäumen. Doch Vorsicht: Zwischen März und Oktober ist ein massiver Rückschnitt aus Naturschutzgründen gesetzlich verboten. In dieser Zeit, in der Vögel brüten und viele Insekten aktiv sind, ist es von entscheidender Bedeutung, die Lebensräume dieser Tiere zu schützen.
Ein radikaler Rückschnitt würde nicht nur die Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum stören, sondern auch die Pflanzen selbst in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Hobbygärtner, die es also im Herbst und Winter nicht geschafft haben, die Hecken zurückzuschneiden, müssen sich gedulden, ansonsten riskieren sie saftige Strafen. Allerdings müssen sie nicht verzweifeln, denn nicht alle Schnitte sind verboten. echo24.de erklärt, was erlaubt ist.
Hecken- und Baumschnitt von März bis Oktober verboten: Was Hobbygärtner trotzdem tun dürfen
Das frühlingshafte Wetter lockt ab März viele Menschen in Deutschland in den Garten. Von einigen Experimenten sollten Hobbygärtner jedoch besser die Finger lassen. So ist der Anbau bestimmter Pflanzenarten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) streng verboten.
Das Zurückschneiden von Hecken und Bäumen ist dagegen im Bundesnaturschutzgesetz in § 39 geregelt, wie Agrarheute berichtet. Dort heißt es: „Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Wie Hobbygärtner ihre Hecken und Bäume trotzdem „hübsch“ machen können, verrät echo24.de in der folgenden Liste (Quelle: Mein-Schöner-Garten):
- Leichte Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses
- Erhaltungsschnitt zur Gesunderhaltung der Pflanzen
- Schnittmaßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind (z. B. Entfernung von überhängenden Ästen)
Massiver Rückschnitt von Hecken und Bäumen ab März verboten: Diese Strafen drohen
Wer gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Laut Agrarheute kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Je nach Bundesland können die Bußgelder jedoch höher oder niedriger ausfallen.
So können in Bayern oder Sachsen bei Verstößen bis zu 15.000 Euro, in Niedersachsen bis zu 25.000 Euro verhängt werden. In Mecklenburg-Vorpommern werden bei Verstößen laut Bußgeldkatalog sogar bis zu 100.000 Euro fällig.
Alternative zum radikalen Rückschnitt
Um Bußgelder zu vermeiden und den eigenen Garten in Ordnung zu halten, empfehlen Experten, Hecken und Bäume das ganze Jahr über leicht zurückzuschneiden. So bleiben sie in Form und bieten gleichzeitig Lebensraum für Tiere. Denn ein verantwortungsvoller Umgang mit Hecken und Bäumen trägt wesentlich zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
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