Förderung, Umlage, Härtefall – was Mieter und Eigentümer zum neuen Heizungsgesetz wissen müssen
VonUlrike Hagen
schließen
Es gab Befürchtungen, dass das neue Heizungsgesetz für Mieter und Vermieter immense Kosten mit sich bringt. Nun sickern immer mehr Details durch – und deuten auf Entlastung.
Berlin – Es sind gute Nachrichten für Vermieterinnen und Vermieter – aber auch für Mietende: Das Heizungsgesetz steht. Noch in der Nacht zu Dienstag (27. Juni) einigte sich die Ampel auf letzte Änderungen, um das Gesetz noch vor der Sommerpause in der nächsten Woche verabschieden zu können. Mit zum Paket, das für das umstrittene Heizungsgesetz geschnürt wurde, gehören unter anderem lange Übergangsfristen, eine hohe staatliche Förderung, Härtefallklauseln für Mieter und eine Begrenzung der möglichen Umlage auf den Quadratmeter-Mietpreis.
Es gab Befürchtungen, dass das neue Heizungsgesetz für Mieter und Vermieter immense Kosten bringt. Nun sickern immer Details durch – und deuten auf Entlastung.
Förderung, Übergangsfristen, Härtefallklausel: Was Verbraucher zum neuen Heizungsgesetz wissen müssen
Zuvor hatte der Mieterbund seine Befürchtungen der „sozialen Spaltung“ durch weitere Mehrbelastungen für alle zur Miete Wohnenden geäußert: „Der Entwurf zum Heizungsgesetz würde mit einer Umsetzung der zweiten Modernisierungsumlage der sogenannten Leitplanken noch einmal deutlich schlechter und unsozialer“ sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes in Berlin gegenüber IPPEN.MEDIA. Siebenkotten, der auch an der Expertenanhörung im Bundestag beteiligt ist, warnte: „Die Kosten der Klimawende dürfen nicht allein auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden.“
Nun sieht es so aus, als würde der Gesetzesentwurf nicht nur auf den wirtschaftlichen Anreiz für Eigentümerinnen, sondern auch auf die Entlastung der Mieter und Mieterinnen abzielen.
Das neue Heizungsgesetz: Details zu Gasheizung, Förderung, Umlage im Überblick
Modernisierungsumlage
Erhöhung um 10 Prozent, wenn Vermieter staatliche Förderung in Anspruch nimmt Förderung wird vollständig an Mieter weitergegeben, um geringere Mieterhöhungen zu gwährlsiten Kappungsgrenze wird gesenkt. Jahresmiete darf sich um maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen
Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen werden 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen Einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent für alle Haushalte, unabhängig vom Einkommen Höhere Förderung für einkommensschwache Haushalte „Geschwindigkeitsbonus“ geplant
Gasheizungen
Funktionierende Gasheizungen müssen auch bei kommunaler Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden Langfristige Umstellung auf vermehrten Einsatz von grünen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff aus erneuerbaren Energien
Beratung
Ab Januar 2024 dürfen Anbieter von Gasheizungen nur nach verpflichtender Beratung Verkäufe tätigen Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen
„Es scheint so zu sein, dass sich die Fraktionen von SPD und Grünen erfreulicherweise in Sachen Mieterschutz in einigen wichtigen Punkten haben durchsetzen können“, begrüßt Lukas Siebenkotten die Härtefallregelungen und nennt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen „eine kleine Sensation“.
Bis zu 70 Prozent Förderung für Eigenheimbesitzer bei Heizungstausch
Die Einigung innerhalb der Ampel-Koalition umfasst mehrere wichtige Punkte, unter anderem eine üppig bemessene Subvention einer klimafreundlichen Umstellung auf Wärmepumpe und Co. Gemäß den „Leitplanken“ des Gesetzentwurfs sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent staatliche Förderung der Investitionskosten für zahlreiche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen vorgesehen.
Geplant ist ein einheitlicher, einkommensunabhängiger Fördersatz von 30 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro erhalten eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent. Darüber hinaus ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ vorgesehen, der maximal 20 Prozent beträgt, wenn die Heizung bis Ende 2027 umgerüstet wird.
Vermieter können zehn Prozent auf Mieter umlegen – bis maximal 50 Cent pro Quadratmeter
Vermieter und Vermieterinnen können ihre Investitionen entsprechend der Modernisierungsumlage bis zu maximal zehn Prozent (bisher acht Prozent) auf ihre Mieter umlegen – allerdings nur, wenn sie staatliche Förderungen bekommen. Mieter sollen von diesen Förderungen profitieren, da sie vollständig von den Umlagen abgezogen wird, und Mieterhöhungen damit geringer ausfallen als bisher ohne Förderung. Gleichzeitig soll die Kappungsgrenze, also die mögliche Mieterhöhung, auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren gesenkt werden.
Härtefallregelung für Mieter: Mietkostenerhöhung nur bis 30 Prozent des Haushaltseinkommens
Führt die Modernisierung einer Wohnung zu einer Mieterhöhung, die für den Mieter mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmacht, ist nach dpa-Informationen aus Fraktionskreisen nur eine begrenzte Umlage vorgesehen. Lukas Siebenkotten äußerte sich dazu positiv und bezeichnete dies als „Meilenstein im Bereich des Mieterschutzes“. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert erklärte, Mieterinnen und Mieter würden durch das Heizungsgesetz „Profiteure der Wärmewende“.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Vermieter können aufatmen: Aus für Gasheizungen vom Tisch
Schon vor dem Beschluss des Gesetzesentwurfes hatte die Ampel-Fraktion in den „Leitplanken“ festgelegt, dass Eigentümerinnen, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind oder werden, sich nicht mit der Umstellung auf eine Wärmepumpe befassen müssen. Fernwärme wurde als Alternative zur Wärmepumpe für Hausbesitzer in Betracht gezogen. Nun sollen die Fraktionsspitzen vereinbart haben, dass funktionierende Gasheizungen selbst dann nicht ausgetauscht werden müssen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das Aus für Öl- und Gasheizungen ist also vom Tisch, auch defekte Heizungen dürfen repariert werden.
Ab 2029 sollen jedoch ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent „grüne Gase“ in verbleibenden Gasheizungen eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Biogas oder Wasserstoff, die aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.
Heizungsgesetz mit Beratungspflicht bei Neueinbau von Gasheizungen ab 2024
Die Umstellung auf klimafreundliche Brennstoffe ist jedoch nicht einfach, das Heizen mit Wasserstoff kostspielig, ergaben Studien. Wohl nicht zuletzt darum sieht das Gesetz zukünftig eine Beratungspflicht vor. Ab Januar 2024 dürfen konventionelle Heizungen nicht mehr ohne eine professionelle, unabhängige Beratung eingebaut werden. Diese Beratung soll auf Möglichkeiten des Umstiegs auf kommunale Wärmenetze und potenzielle finanzielle Belastungen durch die „alten“ Heizsysteme hinweisen.