VonRobin Dittrichschließen
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat, könnte aber bald steigen. Laut manchen Websites gibt es einen juristischen Ausweg.
München – Im Jahr 2025 soll der Rundfunkbeitrag erhöht werden, das müsste allerdings von den Bundesländern beschlossen werden. So manch ein Haushalt muss die Gebühr überhaupt nicht zahlen – einige Websites versprechen das für noch viel mehr Haushalte.
Dubioser Service: Websites versprechen Befreiung vom Rundfunkbeitrag
18,36 Euro müssen Haushalte in Deutschland für den Rundfunkbeitrag zahlen, was vielen Menschen zu hoch ist. Pro Quartal sind das 55,08 Euro, im Jahr 220,32 Euro. Wer die Gebühr jährlich zahlt, kann dadurch nichts sparen. Der Rundfunkbeitrag soll ab dem Jahr 2025 steigen, empfohlen wird ein Betrag von 18,94 Euro. Im Jahr 2022 wurden damit bereits knapp 8,6 Milliarden Euro eingenommen: zu viel, wie einige Stellen finden. Diese bieten einen Service an, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen.
Wie das möglich sein soll: „Die Rechtslage ist klar: Seit einer Gesetzesänderung darf kein Gerichtsvollzieher mehr legal Forderungen des Beitragsservices eintreiben“, schreibt eine Angebots-Website. Der Trick soll daher sein, dass der Beitragsservice weiterhin festgesetzt, aber nicht vollstreckt werden kann. Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hält dieses Angebot auf Anfrage durch IPPEN.MEDIA für zweifelhaft und rät von einer Bezahlung der nötigen Gebühr ab.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag – diese Haushalte haben einen Anspruch
Wie die vzhh angibt, berufen sich Services dieser Art auf einige wenige gewonnene Fälle, in denen Menschen tatsächlich geholfen werden konnte. „Das heißt aber nicht, dass sie alle Fälle oder auch nur einen Bruchteil gewinnen. Es wird viel zu viel versprochen, aber auch solche Seiten können nicht am Gesetz vorbei.“ Besonders kritisiert wird auch, dass 55,08 Euro gezahlt werden müssten, um das Angebot wahrnehmen zu können – also genau die quartalsweise Höhe des Rundfunkbeitrages.
Problematisch ist, dass mögliche Kunden zunächst ihre persönlichen Daten angeben müssen, um das Angebot zu erhalten. „Man gibt seine Daten preis, ohne zu wissen, was man wirklich dafür bekommt“, schreibt die vzhh. Ohnehin ist es nur bestimmten Haushalten möglich, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Dazu zählen Personen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG und die Grundsicherung beziehen. Der Bezug einer dieser Leistungen muss gegenüber dem Beitragsservice nachgewiesen werden. (rd)
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