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Wenn man plötzlich einen verletzten Vogel oder einen Fuchs im Garten findet, ist guter Rat oft teuer. Experten nennen die richtige Vorgehensweise.
Instinktiv möchte man ein verletztes Tier im Garten wohl in eine weiche Kiste legen und mit Wasser und etwas Futter aufpäppeln, bis es von alleine wieder davonfliegen oder -laufen kann. Doch das ist nicht sinnvoll und gesetzlich oft gar nicht erlaubt. Experten geben stattdessen hilfreiche Tipps, wie man sich verhalten sollte.
Die wichtigste Regel: Kommen Sie dem Tier nicht zu nahe
Ob Fuchs oder Reh – vor allem bei größeren Tieren neigt man schneller dazu, den Tierarzt oder gar die Feuerwehr anzurufen. Bei kleinen Tieren wie Igeln oder Siebenschläfern besteht eher Unsicherheit, ob man selbst helfen kann oder ob die Experten nötig sind. Dabei sollte man unbedingt die Tierart und die Schwere der Verletzung in Erwägung ziehen.
Dr. Andreas Kinser, der Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtierstiftung, erklärt dazu gegenüber Petbook.de: „Bei leichten Verletzungen, die das Tier vermutlich überleben kann, wäre es ratsam gar nichts zu unternehmen. Denn klar ist, dass es für ein wild lebendes Tier immer enormen Stress bedeutet, wenn es in die Obhut des Menschen genommen wird.“ Und das sei möglicherweise schädlicher für das Tier als die Verletzung selbst.
Was Experten bei dem Fund eines Tieres raten
Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt folgende Vorgehensweise bei der Sichtung eines anscheinend verletzten Tiers:
- Nicht zum Tier gehen: Beobachten Sie das Tier aus der Ferne eine Zeitlang (bei Unsicherheit am besten mehrere Stunden), ob es wirklich hilflos ist. Nur wenn es tatsächlich akut gefährdet oder von den Eltern verlassen ist, folgt Schritt 2.
- Rufen Sie beim örtlichen Tierschutzverein, einer Wildtierstation oder der örtlichen Naturschutzbehörde an. Die Experten raten Ihnen dann, was zu tun ist.
- Bringen Sie das Tier nicht ohne Rücksprache zur nächsten Auffangstation oder zum Tierarzt. Unter Umständen handelt es sich sogar um eine geschützte Tierart, die meldepflichtig ist. Dann könnten es sogar als Wilderei gelten, wenn Sie das Wildtier unaufgefordert mit ihrem Auto transportieren. Wenn Sie ein Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen oder ein Reh im Garten finden, kontaktieren Sie Jagdbehörde, Förster oder Polizei vor Ort.
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Ein Tier ist dann wirklich hilfebedürftig, wenn es zum Beispiel offene Wunden oder einen gebrochenen Flügel hat, bewusstlos ist oder zittert. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt nach § 45 Abs. 5, dass man wild lebende, verletzte, hilflose oder kranke Tiere vorübergehend aus der Natur entnehmen darf, um sie daheim gesundzupflegen. Vorausgesetzt, man lässt sie nach der Genesung unverzüglich wieder frei. Dies gilt aber nur für Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.
Da man dies als Laie jedoch nicht immer einschätzen kann und von den Tieren auch Verletzungs- oder Krankheitsgefahren ausgehen können, wird die Vorgehensweise des Deutschen Tierschutzbunds empfohlen.
Rubriklistenbild: © Reiner Bernhardt/Imago

