Entsorgungsbetriebe informieren

Müll richtig trennen: Liste zeigt, was wirklich alles in den gelben Sack gehört

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Zum achtsamen Umgang mit seiner Umwelt gehört auch die korrekte Mülltrennung. Neue Regelungen machen Fehlverhalten teuer. Was beim gelben Sack zu beachten ist.

Plastikmüllverschmutzung ist ein großes globales Problem: Weltweit werden laut den Vereinten Nationen (UN) jährlich rund 400 Millionen Tonnen Plastikmüll produziert – Tendenz steigend. In Deutschland fallen nach Informationen des Bundesumweltamts knapp 6 Millionen Tonnen an Kunststoffabfällen an.

Gesundheit, Umwelt und Klima bekommen die schädlichen Auswirkungen von Plastikmüll zu spüren – vermeiden lässt er sich aber nur schwer. Da sollte zumindest sichergestellt werden, dass er in der richtigen Tonne landet. Allerdings gehören nicht alle Stoffe in den gelben Sack.

Was nur in den gelben Sack gehört: Entsorgungsbetriebe geben Überblick

Beim Restmüll sorgt derzeit eine Gesetzesänderung auf EU-Ebene für Aufsehen. So dürfen alte Textilien ab 2025 dann nicht mehr in die schwarze Tonne geworfen, sondern müssen in Altkleidercontainer entsorgt werden – selbst wenn sie beschädigt sind. Auch beim Bio-Müll können Verbraucher einiges falsch machen. Katzenstreu und andere tierische Exkremente, flüssige Speisereste sowie großvolumige Grünabfälle gehören genauso wenige in die Biotonne wie Öle, Fette oder dicke Hölzer, wie das deutsche Umweltbundesamt (UBA) informiert.

Auch beim gelben Sack ist klar geregelt, welche Abfälle darin hineingeworfen werden dürfen. Eine Liste der Heilbronner Entsorgungsbetriebe gibt es eine Übersicht über die zulässigen Materialien, die trotz möglicher regionaler Unterschiede, auch woanders fast identisch sein wird.

  • Leichtverpackungen: Verpackungen aus Kunststoff wie Becher (z.B. von Milchprodukten wie Magarine), Beutel, Einweckfolie, PET-Flaschen, Plastikflaschen (z.B. von Spül-, Wasch-, Körperpflegemitteln) und Tragetaschen
  • Metall-Verpackungen: Aluminiumfolien, -dosen, -schalen, -tuben, Konservendosen, Verschlüsse
  • Verbundverpackungen: Getränke-, Milchkartons, Suppentüten, Vakuumverpackungen (z.B. von Kaffee)

Umweltbundesamt informiert: Was nicht in den gelben Sack gehört

Die Verpackungen sollten die Verbraucher vor dem Entsorgen restentleeren, aber nicht spülen, teilt das Umweltbundesamt mit. Nicht in den Gelben Sack gehören laut der zentralen Umweltbehörde Deutschlands Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen. Sie müssen getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.

Um eine hohe Recyclingquote zu erreichen, ist es wichtig, dass alle Verpackungen, die in den Gelben Sack gehören, auch tatsächlich dort hineingelangen.

Da falsch entsorgter Müll zulasten der Umwelt geht, sieht ein neues Gesetz vor, dass im Biomüll nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten sein dürfen. Das Gesetz greift ab Mai 2025. Wenn dann der Fremdstoffwert in der Biotonne zu hoch ist, wird diese markiert und samt Inhalt von den Müllmännnern stehen gelassen. Außerdem kann das falsche Befüllen je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Je nach Kommune droht bis zu 2.500 Euro Bußgeld.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Norbert Neetz

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