Regelbedarf erhöht

Bürgergeld für Paare mit Kindern: Wie viel bekommen Eltern von 6- bis 13-Jährigen?

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  • Carmen Mörwald
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Familien mit Kindern steht in der Regel mehr Bürgergeld zu als kinderlosen Paaren. Das Alter spielt bei der Berechnung eine entscheidende Rolle.

Kassel – „Wir bringen mit dem Bürgergeld Menschen in Arbeit und sichern zugleich die Existenz von Menschen ab, die in Not sind und unsere Hilfe brauchen“, so Bundesminister Hubertus Heil. Dazu gehören auch Paare mit Kindern, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Da der Regelbedarf zum einen am 1. Januar 2024 gestiegen ist und die Berechnung zum anderen pro Person erfolgt, kann aber nicht pauschal gesagt werden, wie viel Bürgergeld Eltern erhalten.

357 bis zu 471 Euro: So wird das Bürgergeld für Paare mit Kindern berechnet

Die Höhe des Bürgergelds richtet sich nach den individuellen Lebensumständen der Berechtigten. Demnach bekommt eine Einzelperson in der Regel weniger Bürgergeld, als etwa eine vierköpfige Familie oder Alleinerziehende mit zwei Kindern. Hinzu kommen Faktoren wie das Alter: Während jüngere Kinder von null bis fünf Jahren 357 zusteht, bekommen Kinder von sechs bis 13 Jahren beispielsweise 390 Euro Bürgergeld. Ab 14 Jahren steigt der Regelbedarf um weitere 81 Euro an.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) fasst es wie folgt zusammen:

Kinder von 0 bis 5 Jahren357 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren390 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren471 Euro

Angenommen ein volljähriges Paar mit zwei Kindern will die Höhe des ihnen zustehenden Bürgergelds berechnen: Die Eltern würden pro Kopf 506 Euro, zusammen also 1012 Euro erhalten. Durch ihre Tochter im Alter von zwölf Jahren steigt ihr Bedarf auf 1402 Euro an. Da sie vor drei Monaten ein Baby bekommen haben, stehen ihnen weitere 357 Euro zu. Zusammengerechnet wären das 1759 Euro Bürgergeld. In der Praxis entspricht der Gesamtbedarf aber nicht gleich der Höhe der Auszahlung.

Bürgergeld für Paare mit Kindern: Kindergrundsicherung soll langfristige Lösung sein

Grundsätzlich soll der Regelbedarf den Lebensunterhalt sichern und umfasst Ernährung, Körperpflege, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie sowie die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft – das sogenannte sozio-kulturelle Existenzminimum. Jeder Bürgergeld-Empfänger verfügt also über einen monatlichen Pauschalbetrag, mit dem sowohl regelmäßige Ausgaben für Lebensmittel als auch unregelmäßige Bedürfnisse wie ein Friseurbesuch abgedeckt werden.

Für Kinder gelten andere Bürgergeld-Regelsätze, als für Erwachsene (Symbolfoto).

Paare mit Kindern werden aktuell auch mithilfe des Kindergelds finanziell entlastet. In Zukunft könnte sich das jedoch ändern, denn immer wieder wird über eine Kindergrundsicherung diskutiert. Diese soll gemäß dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus einem einheitlichen Kindergarantiebetrag für alle Kinder sowie einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag bestehen. Laut einer Studie ließe sich damit Kinderarmut in Zukunft effektiv senken. (cln)

Die Redakteurin oder der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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