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Innere Verletzungen möglich: Großer Kuchen-Rückruf – Edeka-Produkt betroffen

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Ein Kuchen-Rückruf trifft auch Edeka. Donauwellen könnte gefährlich verunreinigt sein. Verbrauchern wird geraten, das Produkt nicht zu verzehren.

München – Als Grund für den Rückruf gibt der Hersteller, die Schäfer‘s Produktionsgesellschaft mbH mit Sitz in Minden, an, dass in einzelnen Stücken Glas-Fremdkörper enthalten sein könnten. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde daher vom Verzehr des Kuchens abgeraten. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das regelmäßig auf Gefahren bei Lebensmittel hinweist, warnt auf seinem Onlineportal vor dem Kuchen.

Dringliche Warnung vor Kuchen, der bei Edeka verkauft wurde: Donauwelle in fünf Bundesländern verkauft

Wie das Unternehmen in einer Pressemeldung erklärt, kam die betroffene Ware in den Absatzgebieten Minden-Hannover (Niedersachsen), Bremen, Ostwestfalen-Lippe und Sachsen-Anhalt in den Verkauf. Der Verbraucherschutz berichtet, auch Sachsen sei davon betroffen. Es handelt sich ausschließlich um Artikel, die am 18. Januar 2024 ausgeliefert oder in den Bäckereien verkauft wurden. Konkret geht es bei dem Artikel um „Donauwelle“, die als lose Ware an den Bedientheken bei Edeka, Edeka Center, Marktkauf und in den Schäfer´s Bäckereien verkauft wurde.

Einzelheiten des Rückrufs im Überblick:

HerstellerSchäfer‘s Produktionsgesellschaft mbH, Minden
ProduktDonauwelle (lose Ware)
MHD18.01.2024
Grund des RückrufsGlas-Fremdkörper
Verkauft beiSchäfer’s-Bäckereifachgeschäften und Bedientheken bei EDEKA, Marktkauf
Betroffene BundesländerBremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Kunden-Hotline für Fragen0800 -72 42 855, 9 bis 1Uhr montags bis freitags
E-Mail fpür Kundenfragenkundenservice@minden.edeka.de

Als Grund für den Rückruf gibt das Unternehmen an, dass in einzelnen Stücken Glas-Fremdkörper enthalten sein könnten. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde daher vom Verzehr des Kuchens abgeraten. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das regelmäßig auf Gefahren bei Lebensmittel hinweist, warnt auf seinem Onlineportal vor dem Edeka-Kuchen.

Dringliche Warnung vor Donauwelle bei Edeka in Schäfer´s Bäckerei-Shops: Geld zurück auch ohne Kassenbon-Vorlage

Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Kuchen bei Edeka und in den Bäckerei-Shops gekauft haben, können ihn in ihren Einkaufsstätten wieder zurückgeben. Die Vorlage des Kassenbons ist nicht notwendig. Der Preis wird laut Hersteller erstattet.

Jüngst erst mussten Obst-Produkte der Edeka-Eigenmarke Gut&Günstig aus den Handelsregalen entfernt werden. Der Grund für die Obst-Warnung war der Fund von Kunststofffremdkörpern. Auch hier drohten Verbraucherinnen und Verbrauchern innere Verletzungen bei Verzehr der Ware. Ebenso sorgte diese Warnung vor einem Hähnchen-Gewürz kürzlich bundesweit für Aufmerksamkeit. (sthe)

Rubriklistenbild: © Ingrid Balabanova/imago

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