Kostenfalle

Urteil zu Oldtimer-Versicherung: Ein bestimmter Fehler kann sehr teuer werden

Wer einen wertvollen Oldtimer besitzt, sollte ihn gegen Schäden versichern. Doch eine Sache darf man dabei nicht aus dem Auge verlieren, wie nun ein Gerichtsurteil zeigt.

Für manche Autofahrer muss es immer das neueste Modell sein: angesagtes Design, hochaktuelle Technik. Andere wiederum schätzen Klassiker mit einigen Jahrzehnten auf dem Blech-Buckel: Autos ohne viel Elektronik-Schnickschnack, mit lautem Motor und entsprechendem Spritgeruch. Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren können Autos ein sogenanntes H-Kennzeichen bekommen, mit dem sich bei der Kfz-Steuer sparen lässt. Auch im Jahr 2024 werden zahlreiche Fahrzeuge aus dem Autojahrgang 1994 zum Oldtimer – der Ford Scorpio etwa oder das Opel Tigra Coupé. Besonders wertvolle Oldtimer sollte man entsprechend versichern, sonst droht möglicherweise eine teure Überraschung.

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Oldtimer-Versicherung immer aktuell halten – sonst kann es im Schadensfall teuer werden

Wichtig: Auch nach dem Abschluss sollte eine Oldtimer-Versicherung regelmäßig an den Marktwert des historischen Autos angepasst werden. Ansonsten kann die Assekuranz den Wertzuwachs im Schadensfall ganz oder teilweise außen vor lassen, wie sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal (Az.: 3 O 230/23) ergibt. 

Wer einen teuren Oldtimer besitzt, sollte seinen Marktwert regelmäßig bei der Versicherung anpassen. (Symbolbild)

In dem verhandelten Fall hatte ein Oldtimerbesitzer sein Fahrzeug gegen Beschädigung oder Zerstörung zum jeweils aktuellen Marktwert versichert. Nachdem das Auto bei einem Garagenbrand zerstört wurde, kam es jedoch zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherungen und Besitzer. Letzterer taxierte den Wert mithilfe eines Gutachters auf 49.000 Euro, während die Assekuranz – ebenfalls auf Basis eines Gutachtens – lediglich 41.000 Euro ansetzte. 

Die zehn seltensten Autos der Welt – und was sie kosten

Das wertvollste Auto der Welt: Mercedes-Benz 300 SLR Uhlenhaut Coupé.
Uhlenhaut-Coupé: Teurer als der Mercedes 300 SLR Coupé, benannt nach dem Ingenieur und Daimler-Benz-Vorstand Rudolf Uhlenhaut, ist kein anderes Auto auf der Welt. Es erzielte bei einer Versteigerung 135 Millionen Euro. Ein weiteres Exemplar des für Autorennen konzipierten, aber nie eingesetzten 302-PS-Wagens von 1955 steht (ohne Motor) im Stuttgarter Mercedes-Museum. © Mercedes-Benz AG – Communicati
Ferrari 250 GTO
Ferrari 250 GTO: Gerade mal 39 dieser Rennwagen wurden von 1962 bis 1964 produziert. Damals kostete das Coupe mit 301 PS starkem V12-Motor 18.000 US-Dollar – vor einigen Jahren erzielte ein von Stirling Moss pilotiertes Exemplar bei einer Auktion über 38 Millionen Dollar. Ein anderer Wagen soll sogar für 70 Millionen Dollar privat verkauft worden sein. © Simon West/Imago
Aston Martin DB4 GT Zagato
Aston Martin DB4 GT Zagato: 20 Exemplare der leichteren und verbesserten Version des normalen DB4 wurden Anfang produzierte Aston Martin Anfang der 60er-Jahre. Eines der 314 PS starken Coupés mit viel Alu-Teilen wurde vor Kurzem für 14,3 Millionen Dollar versteigert. © Ingo Wagner
Mercedes 300 SL Flügeltürer
Mercedes 300 SL Flügeltürer: 1.400 Coupés und 1.858 Roadster baute Mercedes von 1954 bis 1963 – die frühere, geschlossene Version mit den charakteristischen, nach oben schwingenden Türen ist also die rarere und auch höher gehandelte. Der bisherige Auktions-Höchstpreis des bis zu 240 PS starken Sechszylinder-Sportlers liegt bei 4,62 Millionen Dollar. © Oscar Gonzalez/Imago
Lamborghini Veneno
Lamborghini Veneno: Der (wie bei der VW-Tochter üblich) nach einem Kampfstier benannte Extremsportler wurde ab 2013 nur fünf mal gebaut. Die Leistung des V12-Motors ist mit 740 PS gar nicht mal besonders spektakulär, trotzdem fand der Roadster für die aufgerufenen 4,5 Millionen Dollar problemlos seine Käufer. © Lamborghini
Maybach Exelero
Maybach Exelero: 2005 war so einiges anders. Die Mercedes-Benz Group hieß noch DaimlerChrysler, Maybach agierte als eigenständige Marke – und baute für den Reifenhersteller Fulda diese Version der Luxus-Limousine mit 700 PS starkem V12-Motor. Gerüchten zufolge kaufte ein US-Rapper das Einzelstück, das immer mal in TV-Serien und Musik-Videos zu sehen war, für acht Millionen US-Dollar. © Mercedes-Benz
Jaguar XKSS
Jaguar XKSS: Nur 16 Exemplare dieses 237 PS leistenden Roadsters bauten die Briten 1956 und 1957. Hollywood-Star Steve McQueen erstand einen für vergleichsweise lächerliche 5.000 Dollar, der Wert dieses speziellen Exemplars wird heute auf 30 Millionen Dollar geschätzt. Schnäppchenjäger können den „Jag“ aber schon für 1,5 Millionen schießen. © Daniel Prest/Imago
Ferrari Testa Rossa
Ferrari 250 Testa Rossa: Der Rennwagen wurde 1957 bis 1961 in verschiedenen Varianten und mit bis zu 390 PS 34 mal gebaut. Der mittlerweile legendäre Name steht für die roten Zylinderköpfe. Das bislang teuerste Exemplar wurde für 39,8 Millionen US-Dollar versteigert. © epa ansa Benvenuti/Ho
BMW 507
BMW 507: Der ikonische Roadster von Designer Albrecht Graf von Goertz wurde 1956 bis 1959 nur 252 mal gefertigt. Mit 150 PS war er seinem direkten Konkurrenten, dem offenen Mercedes SL 300, zwar leistungsmäßig unterlegen, US-Stars wie Elvis Presley griffen trotzdem zu – sein Exemplar ist heute wieder in BMW-Besitz. Der Marktwert für gut gepflegte 507 liegt bei etwa zwei Millionen Dollar. © Imago
W Motors Lykan HyperSport
W Motors Lykan HyperSport: Der durch den Film „Furious 7“ bekannte, 792 PS starke Supersportler ist das einzige nicht europäische Auto dieser Liste – er stammt nämlich aus dem Libanon. Seit 2012 wurde er sieben mal gebaut, im Preis von 3,4 Millionen Dollar sind 420 Diamanten an den Scheinwerfern inbegriffen. © Ali Haider

Oldtimer-Besitzer bleibt auf Teil der Kosten sitzen – Gericht gibt Versicherung recht

Das Gericht gab der Versicherung recht und verwies dabei auf die im Versicherungsvertrag enthaltenen Sonderbedingungen für historische Fahrzeuge. Danach werde zwar grundsätzlich ein Schaden bis zur Höhe des aktuellen Marktwerts ersetzt, der Höchstbetrag sei jedoch durch den Marktwert bei Abschluss der Versicherung begrenzt – im konkreten Fall waren das 36.000 Euro. Im Falle einer Wertsteigerung könne maximal zehn Prozent mehr als der damals vereinbarte Marktwert verlangt werden. Dem Autobesitzer steht daher kein höherer Betrag zu als die Versicherung angeboten hat. (Holger Holzer/SP-X)

Rubriklistenbild: © Sebastian Geisler/Imago

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