Mietrecht

Darf der Vermieter Katzen in der Wohnung verbieten?

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Ob eine Katzenhaltung in der Wohnung erlaubt ist oder nicht, hängt auch vom Einzelfall ab. Ein Blick in den Mietvertrag kann für Klarheit sorgen.

Am 8. August wird wieder der Welttag der Katze gefeiert. Die süßen Fellnasen zählen ohnehin zu den liebsten Haustieren der Deutschen. Doch nicht jeder Vermieter teilt diese Begeisterung. Kann er Katzenhaltung in der Wohnung verbieten?

Darf ich grundsätzlich eine Katze in der Mietwohnung halten?

Katzen in der Wohnung zu halten, darf vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten werden.

Um eines vorweg zu sagen: Das Halten von Katzen in einer Mietwohnung kann vom Vermieter nicht generell untersagt werden. Katzen fallen im Mietrecht in der Regel unter Kleintiere. Für diese braucht es üblicherweise nicht einmal eine gesonderte Erlaubnis des Vermieters, da sie der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung in der Regel nicht widersprechen. Dennoch kann dies immer vom Einzelfall abhängen.

Blick in den Mietvertrag werfen

So spielt etwa eine Rolle, welche Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen wurden:

  • Ist die Haltung von Kleintieren gestattet, sind in der Regel auch Katzen in der Wohnung erlaubt und gilt auch für den Balkon oder die Loggia. Dies wird durch das Mietrecht geregelt.
  • Wurde im Mietvertrag keine spezifische Vereinbarung getroffen, ist auch in diesem Fall ist die Haltung von Katzen grundsätzlich zulässig, da Haustiere in der Wohnung nicht generell und pauschal verboten werden dürfen.
  • Wurde im Mietvertrag individuell vereinbart, dass in der Mietwohnung eine Katze nicht oder nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden darf, so muss sich der Mieter auch daran halten.

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Wann darf der Vermieter Katzen verbieten?

Die Frage, ob ein Vermieter eine Katze in der Wohnung verbieten darf, ist also nicht einfach zu beantworten. Der Vermieter darf eine Katze immer dann verbieten, wenn es sich um eine individuelle Vereinbahrung im Mietvertrag handelt, und nicht um ein pauschales Verbot. So sind laut mietrecht.com etwa Formulierungen wie „jegliche Tierhaltung ist verboten“ im Mietvertrag nicht zulässig. Vermieter müssen immer im Einzelfall prüfen, ob eine Katzenhaltung erlaubt ist. Eine Ablehnung dürfe dann „nur aus sachlichen Gründen geschehen und nicht aus dem freien Ermessen des Vermieters heraus“, informiert das Portal weiter. „Dies würde dann eine Benachteiligung des Mieters bedeuten.“ Gründe dafür könnten etwa zu viele Tiere für die Größe der Wohnung sein.

Auch Widerruf der Erlaubnis zur Katzenhaltung

Widerruft der Vermieter eine bereits erteilte Erlaubnis zur Katzenhaltung, müssen auch hierfür Gründe vorliegen bzw. diese entsprechend im Mietvertrag vereinbart sein. Eine generelle Formulierung wie „jederzeit ohne Angaben von Gründen“ ist nicht zulässig.

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Was passiert, wenn ich eine Katze ohne Erlaubnis halte?

Zieht trotzdem eine Katze in die Mietwohnung, obwohl sie laut Mietvertrag verboten ist oder der Vermieter keine Zustimmung erteilt hat, droht den Mietern im schlimmsten Fall die Kündigung der Mietwohnung. Eine unerlaubte Katzenhaltung kann als Vertragsbruch ausgelegt werden.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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