Mietrecht

Tiere auf dem Balkon halten: Muss der Vermieter das genehmigen?

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Ob Katze, Hase oder Meerschweinchen: Viele Balkone bieten sich zur Haustierhaltung an. Doch welche Tiere dürfen auf den Balkon – und muss der Vermieter zustimmen?

Nicht jedem Haustierbesitzer steht ein großer Garten zur Verfügung. In Städten bietet sich deshalb der Balkon als idealer Ort an, um den Hasenstall auszulagern oder der Wohnungskatze ein wenig Freilauf zuzugestehen. Doch dürfen Tiere auf dem Balkon einer Mietwohnung gehalten werden? Und wenn ja – muss der Vermieter erst zustimmen? Was für Deutschlands Mieter gilt.

Darf ich Kleintiere auf dem Balkon halten oder ist das verboten?

Katzenbesitzer sichern ihren Balkon häufig mit einem Netz ab.

Ob Hamster, Meerschweinchen oder Hase: Mieter dürfen Kleintiere ohne Genehmigung durch den Vermieter in ihrer Mietwohnung halten. Das gilt auch für den Balkon oder die Loggia. Dabei müssen sie jedoch darauf achten, dass es nicht zu viele Tiere sind und die Haltung artgerecht ist. Zudem darf der Balkon nicht verwahrlosen oder Nachbarn durch die Tierhaltung auf dem Balkon nicht unzumutbar belästigt werden. Ständiger Lärm durch Vogelgezwitscher oder starker Geruch kann etwa dazu führen, dass der Vermieter die Tierhaltung auf dem Balkon verbieten kann.

Was versteht man unter Kleintiere?

Zu Kleintieren zählen etwa Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Wühlmäuse, Ratten, Schildkröten, Ziervögel oder Zierfische. Katzen und Hunde zählen in der Regel nicht dazu.

Der Name sorgt oft für Irritationen: Unter Kleintieren versteht man nicht etwa klein gewachsene Tiere, sondern solche, die aufgrund ihrer Art und Verhaltensweise keine Belästigungen für anderer Mieter darstellt oder durch die Schäden zu erwarten sind.

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Darf ich ein Katzennetz auf dem Balkon anbringen?

Ist Katzenhaltung in der Wohnung erlaubt, dürfen es sich die Stubentiger auch auf dem Balkon gemütlich machen. Ein Katzennetz, welches das Tier vor einem Sturz schützen soll, gehört ebenfalls zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und darf deshalb in der Regel auch ohne Zustimmung des Vermieters angebracht werden. Allerdings muss das Netz dann ohne erheblichen Eingriff in die Bausubstanz (wozu meist Bohren auf dem Balkon zählt) befestigt werden und darf laut Stiftung Warentest die Optik des Hauses nicht stören. Andernfalls braucht es die Erlaubnis des Vermieters.

So überleben die Balkonpflanzen Ihren Urlaub

Üppige Blumenkästen auf einem Balkon in einem Wohngebiet. Wir verraten, wie Ihre Pflanzen Ihren Urlaub problemlos überstehen.
Auf dem Balkon blüht und sprießt es endlich. Doch steht der Urlaub an, bangen viele Hobbygärtner um ihre Blütenpracht. Wir verraten, wie Ihre Pflanzen Ihre Abwesenheit problemlos überstehen. © Hanke/Imago
Jemand gießt seine Balkonpflanzen mit einer Gießkanne. Der simpelste Tipp ist die Pflanzen vor Urlaubsantritt noch einmal kräftig zu bewässern.
Der simpelste Tipp ist natürlich die Pflanzen vor Urlaubsantritt noch einmal kräftig zu bewässern – je mehr Wasser die Erde aufnimmt, umso länger kann Ihr Grün daran zehren. Achten Sie nur darauf, dass überschüssiges Wasser noch ablaufen kann, damit die Wurzeln nicht zu faulen beginnen. © Westend61/Imago
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Bitten Sie Verwandte, Freunde oder Nachbarn für Sie nach dem Rechten zu sehen und Ihre Pflanzen zu gießen. © IMAGO/Joseffson
Automatisches Bewässerungssystem für den Hausgarten Copyright xKTHx ALLAT836345
Wenn sich kein Aufpasser für Ihre Grünlinge findet, können Sie sich im Baumarkt ein Bewässerungssystem zulegen. Je nach Bedarf gießen diese Ihre Pflanzen automatisch ein- bis zweimal täglich. Eine besonders spezielle Technik mit Sensoren unterbricht die Bewässerung, wenn ausreichend Flüssigkeit im Topf vorhanden ist. © KTH
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Holen Sie die Pflanzen aus der prallen Sonne – Sie können ja nie wissen wie heiß das Wetter in Ihrer Abwesenheit Zuhause wird.  © Casa Media via www.imago-images.de
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Stellen Sie die Blumen während des Urlaubs in ein schattiges Eck oder holen Sie die Töpfe gleich zu sich in die Wohnung. So schützen Sie Ihre Balkonpflanzen nicht nur vor dem Austrocknen, sondern auch vor möglichen Unwettern. © A. Tamboly via www.imago-images.de
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Der Flaschentrick eignet sich ebenfalls perfekt für die Urlaubszeit: Stechen Sie ein paar Löcher in den Deckel einer befüllten Wasserflasche und stellen Sie sie kopfüber in den Blumenkübel. Auf diese Weise erhalten Ihre Pflanzen eine stetige Wasserzufuhr. Probieren Sie allerdings vorher ein bisschen aus, wie groß die Löcher sein müssen, damit die Dosierung nicht zu hoch ist, und ob Ihre Flasche einen sichereren Stand hat. © Alexandra C. Ribeiro via www.imago-images.de
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Auch ein genialer Trick, von dem Sie vielleicht schon gehört haben: Stellen Sie Ihre Pflanzen einfach ohne Übertopf in die Badewanne, sobald Sie ein bisschen Wasser eingelassen und den Boden mit alten Tüchern ausgelegt haben. So können die Wurzeln über längere Zeit an der Flüssigkeit zehren. © Casa Media via www.imago-images.de
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Schneiden Sie Ihre Pflanzen vor dem Urlaub ein wenig zu: So verbrauchen Sie weniger Energie für die Wasserverteilung. Vor allem verfaulte oder trockene Blätter und Stängel sollten entfernt werden. © imago stock&people
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Und sollten einige Balkonpflanzen Ihren Urlaub doch nicht überlebt haben, so können Sie welke, abgestorbene Pflänzchen immer noch durch neue Blumen ersetzen. © Rainer Berg, via www.imago-images.de

Darf ich Hühner auf dem Balkon halten?

Hühnerhaltung im eigenen Garten ist in den letzten Jahren immer mehr zum Trend geworden. Auf dem Balkon ist eine artgerechte Haltung von Hühnern allerdings kaum möglich. Das sah auch das Kölner Amtsgericht so: In einem Urteil von 2010 (16.06.2010, Az.: 214 C 255/09) wurde die Hühnerhaltung auf dem Balkon verboten. Die Richter waren der Meinung, dass Hühner in einen Stall gehören und der Balkon nicht genügend Auslauf biete.

Auf dem Balkon sind einige Dinge verboten, die Mieter nicht im Auge haben. So kann das Rauchen auf dem Balkon zu Zoff mit den Nachbarn führen, genau wie das ewige Streitthema Grillen, das ein hohes Bußgeld nach sich ziehen kann. Und auch Sonnenbaden kann auf dem Balkon richtig teuer werden.

Rubriklistenbild: © ingimage/Imago

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