VonJoana Lückschließen
Wenn Pollen aus Nachbars Garten auf das eigene Grundstück oder den Balkon wehen, ist dies mehr als ärgerlich. Was Sie dagegen tun können, lesen Sie hier.
Als Allergiker hat man es nicht leicht: Rote Augen, eine laufende Nase und Niesreiz verschönern nicht gerade den Alltag. Auch Medikamente können diese Symptome oft nur ein wenig abmildern, bei zahlreichen Nebenwirkungen. Doch wenigstens gibt es einen Rückzugort, denn um die eigene Wohnung herum lässt es sich entspannen. Oftmals ist aber selbst das utopisch, gerade, wenn Nachbars Pollen Sie belästigen.
Nachbar(-pflanzen) kann man sich nicht aussuchen
Nicht selten müssen Allergikerinnen und Allergiker schon im Januar mit Pollen rechnen. Besonders Haselnuss und Erle sind hier die Verantwortlichen, wie Mein schöner Garten berichtet. Die Betroffenen können zwar ihr eigenes Grundstück frei von den auslösenden Bäumen und Sträuchern halten, haben allerdings keinen Anspruch darauf, was in Nachbars Garten passiert und angebaut wird. So wird das Herüberwehen von Pollen gesetzlich unter dem Wirken von Naturkräften zusammengefasst.
Es gibt jedoch trotzdem ein paar Punkte, die Sie tun können:
- Denken Sie über einen Sichtschutz nach: Es ist eigentlich logisch, dass ein Sichtschutz auch als Schutz gegen Pollen dienen kann, insbesondere, wenn er hoch genug ist. Vor allem Hecken, die an den richtigen Stellen gepflanzt werden, erreichen Höhen von bis über zwei Metern, sodass sie bei auftretenden Winden Pollen davon abhalten, in Ihren Garten zu wehen.
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Vielleicht ist dieser bereit, Pflanzen im Grenzbereich zu Ihrem Grundstück zu versetzen oder zu stutzen.
- Mit den richtigen Heilpflanzen können Sie auf natürliche Art und Weise gegen Allergien vorgehen. So helfen beispielsweise die getrocknete Pestwurz, Bärenschoten-Extrakte oder Schwarzkümmelöl gegen allergische Symptome.
Steht der Baum, von dem die lästigen Pollen ausgehen, in Ihrem Garten, so dürfen Sie auch nicht einfach so zur Axt greifen. Es gibt sogenannte Baumschutzordnungen, die sich aber mithilfe eines Attests umgehen lassen.
Rubriklistenbild: © Andreas Haas/Imago

