Pflege wird teurer

Heimplätze immer teurer: Pflegekosten steigen weiter

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Heimbewohner mit Pflegebedarf müssen immer tiefer in die Tasche greifen. Der Durchschnitt liegt nun über 2.400 Euro monatlich. Der Trend hält an.

Berlin – Die finanzielle Belastung für Pflegeheimbewohner steigt weiter. Eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass die durchschnittlichen Eigenanteile für einen Heimplatz mittlerweile bei über 2.400 Euro im Monat liegen. Trotz staatlicher Zuschüsse und angepasster Leistungssätze bleibt der Trend steigender Kosten bestehen.

Laut der WIdO-Analyse belaufen sich die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz auf durchschnittlich 4.701 Euro im Monat. Davon übernimmt die Pflegekasse im Schnitt 1.470 Euro. Zusätzlich gibt es Zuschläge zur Entlastung der pflegebedingten Eigenanteile, die durchschnittlich 807 Euro pro Monat betragen. Dennoch müssen Pflegebedürftige im Schnitt 950 Euro für pflegebedingte Kosten selbst tragen, während für Unterkunft und Verpflegung weitere 977 Euro sowie 497 Euro an Investitionskosten hinzukommen.

Auch 2025 hohe monatliche Kosten für Pflegeheime: Zuschläge je nach Wohndauer

Seit 2022 gibt es für Pflegeheimbewohner eine Staffelung der Zuschläge je nach Wohndauer. Diese sieht vor, dass bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Monaten ein Zuschlag von 15 Prozent auf die Eigenanteile gewährt wird. Ab dem zweiten Jahr steigt dieser auf 30 Prozent, nach drei Jahren auf 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten auf 75 Prozent. Gerade Langzeitbewohner profitieren von dieser Regelung: Wer bereits mehr als drei Jahre in einem Heim lebt, zahlt durchschnittlich 1.913 Euro monatlich.

Pflegebedürftige erhalten 2025 mehr finanzielle Unterstützung – höhere Leistungen und angepasste Beiträge sollen die Versorgung verbessern. Die privaten Kosten für Pflegeheimplätze steigen jedoch.

Seit Jahresbeginn 2025 steigen die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung. So erhöht sich beispielsweise der Zuschuss für Pflegegrad 4 von bisher 1.775 Euro auf 1.855 Euro monatlich. Dennoch bleibt die finanzielle Belastung hoch. Verantwortlich dafür sind unter anderem steigende Lohnkosten aufgrund tariflicher Bezahlung des Pflegepersonals sowie inflationsbedingte Anpassungen.

Prognose zeigt Kostenanstieg bis 2029: Zudem große regionale Unterschiede

Das WIdO hat verschiedene Szenarien für die künftige Entwicklung der Eigenanteile berechnet. Selbst bei einer moderaten Steigerung von zehn Prozent jährlich könnten die durchschnittlichen monatlichen Kosten für Pflegeheimbewohner im Jahr 2029 bei 3.812 Euro liegen. Sollte der Anstieg stärker ausfallen, könnten die Kosten sogar auf bis zu 4.771 Euro steigen. Die Analyse zeigt zudem erhebliche regionale Unterschiede in den Eigenanteilen. Während Pflegeheimbewohner in Nordrhein-Westfalen im Schnitt 2.764 Euro im Monat zahlen, sind es in Sachsen-Anhalt nur 1.965 Euro. Besonders stark variieren die Kosten für Unterkunft und Verpflegung: In Sachsen-Anhalt fallen hierfür 774 Euro an, während in Nordrhein-Westfalen 1.234 Euro zu zahlen sind. Auch innerhalb einzelner Bundesländer gibt es große Unterschiede, wobei ein deutlicher Trend zu höheren Kosten in südlichen Regionen zu beobachten ist.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Bereits zum 1. Januar 2025 wurden, wie angekündigt, sowohl die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung als auch die Pflegeleistungen erhöht. Der allgemeine Beitragssatz stieg um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent, während Kinderlose einen Zuschlag zahlen und Eltern mit zwei oder mehr Kindern Ermäßigungen erhalten. Gleichzeitig wurden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben.

Der Entlastungsbetrag für Pflegegrade 1 bis 5 stieg auf 131 Euro. Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege wurden ebenfalls erhöht. Zudem wurde der Anspruch auf Verhinderungspflege auf acht Wochen verlängert. Pflegehilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen erhielten höhere Zuschüsse, ebenso wie Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und die vollstationäre Pflege. Auch der Wohngruppenzuschlag für Pflegegemeinschaften wurde erhöht. (ls)

Rubriklistenbild: © IMAGO / HalfPoint Images

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