Gebäudeenergiegesetz

Neues Heizgesetz ab 2024: Das kommt auf Verbraucher zu

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Bald ist es so weit, ab dem 1. Januar 2024 soll das umstrittene Gebäudeenergiegesetz gelten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich dadurch für Verbraucher.

München – Das Gebäudeenergiegesetz war der Streitpunkt des Jahres 2023. Nicht nur in der Regierung sorgte der Gesetzesvorschlag für Zerwürfnisse, sondern in der gesamten Gesellschaft. Doch nach zahlreichen Gegenstimmen wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch einmal überarbeitet. Ab ersten Januar 2024 soll es gelten und das Heizen in Deutschland Schritt für Schritt umweltfreundlicher machen. Doch was steht eigentlich im Gesetz und was verändert sich ab Anfang des nächsten Jahres?

Heizgesetz: In Neubaugebieten wird bereits ab Anfang des Jahres auf erneuerbare Energien gesetzt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert über die Pläne. Zu Beginn lässt sich sagen, im Jahr 2024 bleibt für viele erst einmal alles so wie es war. Denn erst ab 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nur für Eigentümer von Neubauten in Neubaugebieten gelten die Neuerungen sofort. Denn hier gibt bereits ab nächstem Jahr: Eine neue Heizung muss dort erneuerbar betrieben werden.

Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. (Symbolbild)

Für Gebäude und auch Neubauten außerhalb der Neubaugebiete gelten dabei andere Fristen. So muss eine neue Heizung, in größeren Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, ab dem 30. Juni 2026, erneuerbar betrieben werden. In kleineren Städten ab dem 30. Juni 2028. Je nach Kommune kann dies jedoch variieren. Denn liegt schon davor ein kommunaler Wärmeplan vor, können frühere Fristen gelten. Dies sorgte jedoch bei Kommunen für Aufregung.

Neue Heizungen mit Öl und Gas müssen ab 2029 Anteil an erneuerbaren Energien nachweisen

Funktionierende fossile Heizungen können weiterbetrieben werden. Auch wenn eine Reparatur möglich ist, darf die Heizung weiter genutzt werden. Wenn die Heizung jedoch nicht mehr repariert werden kann, oder älter als 30 Jahre ist, gelten Übergangslösungen und in Härtefällen können Eigentümer auch von der Pflicht befreit werden. Bis zum Ablauf der Fristen in den Jahren 2026 und 2028 können weiterhin Heizungen mit Öl oder Gas eingebaut werden. Diese müssen jedoch ab 2029 mit einem nachweislichen Anteil an erneuerbaren Energien genutzt werden.

  • 2029: Mindestens 15 Prozent
  • 2035: Mindestens 30 Prozent
  • 2040: Mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Gebäudeenergiegesetz: Förderungen beim Einbau von erneuerbar betriebenen Heizungen

Auch nach dem Ablauf der Fristen können noch Gasheizungen verbaut werden. Jedoch nur, wenn diese zu 65 Prozent mit grünen Gasen betrieben werden. Auch wenn ein genehmigter und verbindlicher Plan für den Ausbau des Gasnetzes auf Wasserstoff besteht und die Gasheizung zu 100 Prozent auf Wasserstoff umgerüstet werden kann, kann diese bis zur Umstellung auf ein Wasserstoffnetz zu 100 Prozent fossil betrieben werden. Für neue Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gibt es zudem Förderungen in Form von Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. (kal)

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