Hinweis auf Parkplatzschildern: Zählt der Samstag als Werktag?
VonSimon Mones
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Das Finden eines Parkplatzes kann zur Herausforderung werden. Vor allem, wenn es Zweifel gibt, ob der Samstag als Werktag gilt. Ein Irrtum kann kostspielig sein.
Das Finden eines geeigneten Parkplatzes kann sich manchmal als wahre Herausforderung entpuppen. Insbesondere in den Zentren der Städte sind Parkmöglichkeiten oft Mangelware und zumeist kostenpflichtig oder erfordern eine korrekt eingestellte Parkscheibe. In einigen Städten existiert für Kurzzeitparker die sogenannte Brötchentaste. An solchen Parkplätzen ist häufig ein zusätzliches Schild angebracht, welches darauf hinweist, dass an Werktagen ein Parkschein oder eine Parkscheibe benötigt wird. Viele Autofahrer fragen sich daher: Gilt der Samstag auch als Werktag?
Samstag als Werktag: Klare gesetzliche Reglung
Die Antwort auf diese Frage ist gesetzlich eindeutig geregelt. Obwohl die meisten Deutschen Samstag und Sonntag frei haben, wäre es naheliegend anzunehmen, dass nur die Tage von „Montag bis Freitag“ als Werktage gelten. Doch so einfach ist es nicht, denn in einigen Branchen ist der Samstag ein regulärer Arbeitstag.
„Der Gesetzgeber versteht unter einem Werktag normalerweise die Tage von Montag bis Samstag. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen nicht unter den Begriff Werktag“, so die Auskunft des ADAC auf seiner Webseite. Diese Regelung wurde auch vom Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf das Bundesurlaubsgesetz bestätigt.
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Es ist daher wichtig zu wissen, dass der Samstag als Werktag gilt und das Parken ohne gültiges Ticket eine Ordnungswidrigkeit darstellt. „Wer also sein Auto wie im oben genannten Beispiel abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Knöllchen rechnen“, warnt der ADAC auf seiner Webseite. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird, wobei die Kosten dafür vom Halter zu tragen sind.
Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen von der Regel. Diese gelten beispielsweise, wenn auf dem Zusatzschild „Montag bis Freitag“ oder „werktags außer samstags“ vermerkt ist. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Begriff Werktag auch bei Halteverboten oder Geschwindigkeitsbegrenzungen eine entscheidende Rolle spielen kann. Wer zudem ohne E-Kennzeichen auf einem Parkplatz für Elektroautos parkt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.