Bußgeld droht

Hinweis auf Parkplatzschildern: Zählt der Samstag als Werktag?

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Das Finden eines Parkplatzes kann zur Herausforderung werden. Vor allem, wenn es Zweifel gibt, ob der Samstag als Werktag gilt. Ein Irrtum kann kostspielig sein.

Das Finden eines geeigneten Parkplatzes kann sich manchmal als wahre Herausforderung entpuppen. Insbesondere in den Zentren der Städte sind Parkmöglichkeiten oft Mangelware und zumeist kostenpflichtig oder erfordern eine korrekt eingestellte Parkscheibe. In einigen Städten existiert für Kurzzeitparker die sogenannte Brötchentaste. An solchen Parkplätzen ist häufig ein zusätzliches Schild angebracht, welches darauf hinweist, dass an Werktagen ein Parkschein oder eine Parkscheibe benötigt wird. Viele Autofahrer fragen sich daher: Gilt der Samstag auch als Werktag?

Samstag als Werktag: Klare gesetzliche Reglung

Die Antwort auf diese Frage ist gesetzlich eindeutig geregelt. Obwohl die meisten Deutschen Samstag und Sonntag frei haben, wäre es naheliegend anzunehmen, dass nur die Tage von „Montag bis Freitag“ als Werktage gelten. Doch so einfach ist es nicht, denn in einigen Branchen ist der Samstag ein regulärer Arbeitstag.

Auch am Samstag brauchen Autofahrer hier einen Parkschein.

„Der Gesetzgeber versteht unter einem Werktag normalerweise die Tage von Montag bis Samstag. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage fallen nicht unter den Begriff Werktag“, so die Auskunft des ADAC auf seiner Webseite. Diese Regelung wurde auch vom Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf das Bundesurlaubsgesetz bestätigt.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
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Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Parkschein an Werktagen: Ohne Ticket droht ein Bußgeld

Es ist daher wichtig zu wissen, dass der Samstag als Werktag gilt und das Parken ohne gültiges Ticket eine Ordnungswidrigkeit darstellt. „Wer also sein Auto wie im oben genannten Beispiel abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Knöllchen rechnen“, warnt der ADAC auf seiner Webseite. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird, wobei die Kosten dafür vom Halter zu tragen sind.

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Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen von der Regel. Diese gelten beispielsweise, wenn auf dem Zusatzschild „Montag bis Freitag“ oder „werktags außer samstags“ vermerkt ist. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Begriff Werktag auch bei Halteverboten oder Geschwindigkeitsbegrenzungen eine entscheidende Rolle spielen kann. Wer zudem ohne E-Kennzeichen auf einem Parkplatz für Elektroautos parkt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.

Rubriklistenbild: © Philipp von Ditfurth/dpa

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