VonTeresa Tothschließen
Die Herkunft von Frühstücksprodukten bleibt oft ein Rätsel. Die EU will die Frühstücksrichtlinien anziehen und so mehr Transparenz schaffen.
Brüssel – Honig, Saft und Marmelade gehören für viele zu einem ausgiebigen Frühstück dazu. Doch oft geht aus den Etiketten nicht hervor, woher die jeweiligen Produkte stammen oder wie viel Zucker darin enthalten ist. Das soll sich zukünftig ändern: Die Europäische Union hat eine Verschärfung der sogenannten Frühstücksrichtlinien beschlossen.
| Produkt | Änderung |
|---|---|
| Honig | Angaben über das Herkunftsland auf dem Etikett |
| Marmelade | Höherer Fruchtgehalt |
| Fruchtsaft | Neue Kennzeichnungen für Säfte ohne Zuckerzusatz |
Die Bezeichnung „Honig aus Nicht-EU-Ländern“ wird mit den neuen Frühstücksrichtlinien zukünftig nicht mehr genügen
Die Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten haben sich am späten Dienstagabend (30. Januar) auf die Straffung verständigt. Dazu gehört, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft ausführlichere Angaben zum Ursprungsland auf Honiggläsern vorfinden.
Die bisherige Kennzeichnung von Honig als „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ wird künftig nicht mehr zulässig sein. Anstelle dessen soll das Etikett eine Liste der Herkunftsländer des Honigs aufweisen. Darüber hinaus sollen die Hersteller den prozentualen Anteil des Honigs aus jedem einzelnen Land am Gesamtgewicht angeben. Inzwischen gibt es auch vegane Honig-Alternativen. Ein Produzent verkündete jüngst jedoch sein Aus.
Verbraucher sollen mit den neuen Frühstücksrichtlinien vor gepanschtem Honig geschützt werden
Es gibt Spekulationen, dass Honig, der aus Nicht-EU-Ländern importiert wird, mit Zucker angereichert sein könnte. Ein erheblicher Anteil des Honigs, der in die EU eingeführt wird, kommt beispielsweise aus China, eine Information, die häufig nicht auf den Etiketten angegeben ist. Mit den Worten „Sowohl Imker als auch Verbraucher werden besser vor gepanschtem Honig geschützt“ lobte Alexander Bernhuber, der Verhandlungsleiter des Europaparlaments (Konservative), die erzielte Übereinkunft.
Brüssel hat zudem beschlossen, den Fruchtanteil in Marmelade zukünftig auf 450 Gramm pro Kilogramm zu erhöhen. Produkte, die mit „Extra“ markiert sind, müssen nun zu 50 Prozent aus Früchten bestehen. Dieser Schritt zielt darauf ab, den Zuckergehalt in diesen Lebensmitteln zu senken.
Weitere Vorschläge zu neuen Frühstücksrichtlinien müssen in den kommenden Jahren überprüft werden
Die Reform bringt auch neue Kennzeichnungen für zuckerfreie Fruchtsäfte mit sich. Um das Label „zuckerreduziert“ zu erhalten, muss mindestens ein Drittel des natürlichen Zuckers entfernt worden sein. Es ist nicht erlaubt, Süßstoffe als Ersatz in das Getränk zu mischen. Ein zusätzliches Label, der Nutri-Score, soll ebenfalls zeigen, wie gesund oder ungesund ein Produkt ist.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich den Vorschlag unterbreitet, dass Produzenten von Marmelade Angaben zu den Herkunftsländern der verwendeten Früchte machen sollten. Allerdings wurde am Dienstagabend beschlossen, diese Regelung erst in den kommenden drei Jahren zu überprüfen.
Bevor der Kompromiss in Kraft treten kann, bedarf es noch der formellen Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Mitgliedsländer. Nach der Genehmigung haben die Mitgliedsstaaten dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinien aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen. (tt/afp)
Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.
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