VonLisa Mayerhoferschließen
Die EU verschärft die sogenannte Frühstücksrichtlinie, bei der es vor allem um Marmelade und Honig geht. Der Deutsche Imkerbund sieht das mit gemischten Gefühlen.
Straßburg – Die EU reguliert gerne – dazu gehört auch das Frühstück ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten diese Woche in Straßburg mit großer Mehrheit dafür, die sogenannten Frühstücksrichtlinien zu verschärfen. Das stößt nicht überall auf Begeisterung.
Ursprungsland von Honig soll aufs Etikett
Laut den neuen Frühstücksrichtlinien müsste demnach auf Marmeladen und Fruchtsäften künftig stehen, in welchem Land die verarbeiteten Früchte angebaut wurden. Honig dürfte dann nicht mehr wie bisweilen üblich als „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ gekennzeichnet werden. Das Etikett soll stattdessen eine Liste der Länder enthalten, aus denen der Honig stammt. Um Betrug zu vermeiden, sollen Hersteller regelmäßig kontrolliert werden.
Die Abgeordneten stimmten mit 522 Stimmen für die Änderungen, bei 13 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen. Die Pläne gehen nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedsländern
Neue Vorschriften soll kein „bürokratischer Alptraum“ werden
Ziel müsse es sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher „die volle Kontrolle darüber haben, was sie eigentlich kaufen“, erklärte der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Einen großen Anteil des Honigs importiert die EU derzeit aus China, auf den Etiketten ist das allerdings häufig nicht angegeben.
„Derart schwammige und irreführende Ursprungskennzeichnungen, wie sie bislang die Regel waren, grenzen an einen Betrug am Verbraucher“, kommentierte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Die neuen Vorschriften dürften sich aber nicht zum „bürokratischen Alptraum für Imker und Marmeladenhersteller“ entwickeln, fügte Ferber hinzu.
Frühstücksrichtlinie: Deutscher Imkerbund hat Kritikpunkte
Der Deutsche Imkerbund betrachtet die neuen Richtlinien allerdings mit gemischten Gefühlen. „Wir begrüßen, dass bei Mischhonigen alle Herkunftsländer inklusive ihrer prozentualen Anteile in entsprechender Reihenfolge auf dem Etikett angegeben werden müssen“, sagt Torsten Ellmann, Präsident des Deutschen Imkerbundes, in einer Mitteilung.
Doch es gebe auch Kritikpunkte. So werde zwar die Methode, Honig unreif zu ernten, die es in manchen Ländern teils gebe, verboten. „Allerdings hat sich hier ein schwerwiegender Fehler eingeschlichen, der trotz Änderungsvorschlag nicht behoben wurde“, ärgert sich Sebastian Spiewok vom Deutschen Imkerbund. „Sogenannter Backhonig ist nämlich ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen, womit diesem unfairen Verfahren weiterhin Tor und Tür offenstehen.“
Ein weiteres großes Problem sieht der Imkerbund in der Einführung der Begriffe „roher Honig“ und „nicht erwärmter Honig“ für angeblich schonend behandelte Honige. Der Hintergedanke hierzu mag gut gewesen sein, doch sei das eingebrachte Konzept vollkommen falsch, so der Deutsche Imkerbund. Honig sei definitionsgemäß ein Rohprodukt. Die Bezeichnung „roher Honig“ wäre somit Werbung mit einer Selbstverständlichkeit, und dies sei nicht zulässig.
Marmelade darf wieder Marmelade heißen
Die neue Frühstücksrichtlinie ist übrigens nicht die Erste: Die EU hat schon sieben Frühstücksrichtlinien verfasst. Dabei wurde 1979 auf Betreiben der Briten hin eine besondere Regelung verabschiedet, die dem deutschen Sprachgebrauch zuwiderläuft: Marmelade durfte nur Marmelade heißen, wenn 20 Prozent Zitrusfruchtanteil enthalten war. Andere Marmelade durfte dann offiziell nur Konfitüre oder Fruchtaufstrich genannt werden. Nach dem Brexit soll sich das jetzt aber wieder ändern: Diese Unterscheidung soll nun wieder rückgängig gemacht werden.
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