VonSven Schneiderschließen
Sie sind nervig, hartnäckig und ihr Stich tut weh: Die Wespen sind wieder da. Töten darf man sie aber nicht. Manchen Menschen allerdings schon.
Hamm - Sie sind lästig, summen unangenehm, wenn sie näher kommen – und sie können eine Grillparty schnell ruinieren. Wespen gehören ob ihrer Häufigkeit wohl zu den unbeliebtesten Tieren Deutschlands. Lassen sich die schwarz-gelben Insekten nicht vertreiben, werden schnell drastischere Maßnahmen unternommen. Doch darf man Wespen überhaupt töten?
Ist das Töten von Wespen strafbar? Einige Personen kommen ohne Bußgeld davon
Der Salat steht bereit, das Fleisch wird vom Grill genommen – und die ersten Stücke wandern gen Mund. Doch besonders im Freien im Sommer kann es richtig ungemütlich werden, sobald Wespen die nicht für sie vorgesehene Mahlzeit wittern. Wer eine Sprühflasche mit Wasser gefüllt parat hat, kann diese zum Vertreiben der Insekten verwenden. Doch bleiben die Wespen hartnäckig, suchen nicht wenige Menschen nach einem Gegenstand zum Draufhauen. Jedoch: Das Töten von Wespen ist strafbar.
In Deutschland sind rund 10.000 Wespenarten Zuhause. In NRW wurden im Sommer 2023 bislang deutlich weniger Exemplare gesichtet. Am häufigsten begegnet man der Gemeinen Wespe. Sie und viele andere Arten stehen auf der sogenannten „Roten Liste“ und somit unter Artenschutz. Wer sie mutwillig tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das fällige Bußgeld beträgt zwischen 5.000 und 65.000 Euro.
Wespen zu töten ist verboten: Eine Personengruppe darf sie dennoch neutralisieren
Allerdings ist die Höhe des Bußgelds je nach Einzelfall und Bundesland entscheidend. So kann schon das Verletzen oder Fangen von Wespen mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer eine besonders geschützte Art wie Kreiselwespe oder Knopfhornwespe gefährdet kann ganz schön zur Kasse gebeten werden. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz wird das Töten von Wespen mit lediglich maximal 5.000 Euro geahndet, in Nordrhein-Westfalen sind es schon 50.000 Euro, in Brandenburg gar 65.000 Euro.
- § 39 Absatz 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes: Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Vom Bußgeld ausgenommen sind Personen, die allergisch auf Wespenstiche reagieren. Da sich Allergiker möglicherweise in Lebensgefahr begeben, dürfen sie die Wespe unschädlich machen. Hat ein Wespennest die eigenen vier Wände befallen, sollte ein Schädlingsbekämpfer kontaktiert werden.
Rubriklistenbild: © Frank Rumpenhorst/
