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Italien fordert wieder Bußgelder: Was Sie jetzt beachten sollten

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Die sorglosen Zeiten für deutsche Autofahrer in Italien sind vorbei. Nach der Lösung eines Datenkonflikts verlangen die Behörden nun wieder Bußgelder. Sie sollten die Briefe nicht ignorieren.

Italien ist ein bevorzugtes Reiseziel vieler Deutscher, nicht zuletzt, weil einige Regionen, wie dem Gardasee, gut mit dem eigenen Fahrzeug erreichbar sind. Allerdings ist Vorsicht geboten, da in Italien hohe Bußgelder drohen. In den letzten Monaten gab es eine Art Schonfrist, da Bußgeldbescheide nicht durchgesetzt werden konnten. Diese Phase ist nun vorbei.

Daten-Streit beigelegt: Deutsche bekommen wieder Strafzettel aus Italien

Der Grund für diese vorübergehende Pause war ein Disput über die Verwendung von Daten von Verkehrssündern. Italien hatte diese Daten auch für Verstöße verwendet, die nicht durch das EU-weite Eucaris-System abgedeckt waren. Daraufhin stoppte das Kraftfahrtbundesamt die Weitergabe der Informationen.

Nach monatelangem Streit kann Italien in Deutschland wieder Bußgelder vollstrecken.

Die italienischen Behörden haben nicht gezögert und fordern nun die aufgelaufenen Bußgelder ein. Laut einem Bericht des Focus haben sich Tausende von Strafzetteln angesammelt. Allein in dem Ferienort Meran in Südtirol geht es um 400 Strafzettel und Bußgelder in Höhe von 230.000 Euro.

Bußgelder aus Italien: ADAC rät zum Überprüfen

Bei Erhalt eines Strafzettels aus Italien ist es wichtig, zunächst zu prüfen, ob man den Verkehrsverstoß begangen hat. „Wenn ja, sollte man zahlen. Andernfalls gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen“, betont ADAC-Experte Alexander Schnaars im Gespräch mit dem Bayrischen Rundfunk (BR).

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, idealerweise in Italien, um die Situation besser zu verstehen. Es ist auch wichtig, die Verjährungsfristen zu beachten: In Italien muss der Bescheid innerhalb eines Jahres zugestellt werden. Entscheidend ist dabei, wann die Behörden den Bescheid versandt haben. Die Verjährung tritt erst nach fünf Jahren ein.

Italienische Strafen können auch in Deutschland eingetrieben werden

Es ist jedoch nicht möglich, den Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Dank eines EU-Abkommens können die italienischen Behörden diesen auch in Deutschland durchsetzen. Dies betrifft alle Bußgelder ab 70 Euro. Seit 2023 besteht ein solches Abkommen auch mit der Schweiz.

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„Wenn man das Bußgeld aus Italien nicht zahlt, dann kann die italienische Behörde das an das Bundesamt für Justiz abtreten, das dann für die Vollstreckung in Deutschland zuständig ist“, erklärt Schnaars dem BR. Wer nicht zahlt, könnte bei einem erneuten Urlaub in Italien zur Kasse gebeten werden. Wenn der Bescheid nicht auf Deutsch verfasst ist, sollte Einspruch eingelegt werden. Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland müssen in der Landessprache des Empfängers verfasst sein. Der Einspruch muss jedoch auf Italienisch erfolgen, was ohne Anwalt schwierig sein kann.

Wenn Inkasso-Firmen Forderungen stellen, sollten diese genau geprüft werden. In Italien dürfen Inkasso-Firmen keine zusätzlichen Gebühren erheben, sondern nur die Zustellgebühr des Bußgeldbescheids. In Deutschland gibt es keine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung solcher Bußgelder durch Inkasso-Büros.

Rubriklistenbild: © Action Pictures/Imago

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