VonSimon Monesschließen
Die sorglosen Zeiten für deutsche Autofahrer in Italien sind vorbei. Nach der Lösung eines Datenkonflikts verlangen die Behörden nun wieder Bußgelder. Sie sollten die Briefe nicht ignorieren.
Italien ist ein bevorzugtes Reiseziel vieler Deutscher, nicht zuletzt, weil einige Regionen, wie dem Gardasee, gut mit dem eigenen Fahrzeug erreichbar sind. Allerdings ist Vorsicht geboten, da in Italien hohe Bußgelder drohen. In den letzten Monaten gab es eine Art Schonfrist, da Bußgeldbescheide nicht durchgesetzt werden konnten. Diese Phase ist nun vorbei.
Daten-Streit beigelegt: Deutsche bekommen wieder Strafzettel aus Italien
Der Grund für diese vorübergehende Pause war ein Disput über die Verwendung von Daten von Verkehrssündern. Italien hatte diese Daten auch für Verstöße verwendet, die nicht durch das EU-weite Eucaris-System abgedeckt waren. Daraufhin stoppte das Kraftfahrtbundesamt die Weitergabe der Informationen.
Die italienischen Behörden haben nicht gezögert und fordern nun die aufgelaufenen Bußgelder ein. Laut einem Bericht des Focus haben sich Tausende von Strafzetteln angesammelt. Allein in dem Ferienort Meran in Südtirol geht es um 400 Strafzettel und Bußgelder in Höhe von 230.000 Euro.
Bußgelder aus Italien: ADAC rät zum Überprüfen
Bei Erhalt eines Strafzettels aus Italien ist es wichtig, zunächst zu prüfen, ob man den Verkehrsverstoß begangen hat. „Wenn ja, sollte man zahlen. Andernfalls gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen“, betont ADAC-Experte Alexander Schnaars im Gespräch mit dem Bayrischen Rundfunk (BR).
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, idealerweise in Italien, um die Situation besser zu verstehen. Es ist auch wichtig, die Verjährungsfristen zu beachten: In Italien muss der Bescheid innerhalb eines Jahres zugestellt werden. Entscheidend ist dabei, wann die Behörden den Bescheid versandt haben. Die Verjährung tritt erst nach fünf Jahren ein.
Italienische Strafen können auch in Deutschland eingetrieben werden
Es ist jedoch nicht möglich, den Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Dank eines EU-Abkommens können die italienischen Behörden diesen auch in Deutschland durchsetzen. Dies betrifft alle Bußgelder ab 70 Euro. Seit 2023 besteht ein solches Abkommen auch mit der Schweiz.
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„Wenn man das Bußgeld aus Italien nicht zahlt, dann kann die italienische Behörde das an das Bundesamt für Justiz abtreten, das dann für die Vollstreckung in Deutschland zuständig ist“, erklärt Schnaars dem BR. Wer nicht zahlt, könnte bei einem erneuten Urlaub in Italien zur Kasse gebeten werden. Wenn der Bescheid nicht auf Deutsch verfasst ist, sollte Einspruch eingelegt werden. Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland müssen in der Landessprache des Empfängers verfasst sein. Der Einspruch muss jedoch auf Italienisch erfolgen, was ohne Anwalt schwierig sein kann.
Wenn Inkasso-Firmen Forderungen stellen, sollten diese genau geprüft werden. In Italien dürfen Inkasso-Firmen keine zusätzlichen Gebühren erheben, sondern nur die Zustellgebühr des Bußgeldbescheids. In Deutschland gibt es keine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung solcher Bußgelder durch Inkasso-Büros.
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