Autofahrer aufgepasst: Ab 1. Mai werden Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt
VonSebastian Oppenheimer
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Strafzettel aus der Schweiz blieben hierzulande bislang oft folgenlos. Ab 1. Mai ändert sich das: Bußgelder können dann auch in Deutschland eingetrieben werden.
Auch wenn es manchem Autofahrer nicht so vorkommen mag: In anderen Ländern werden Verkehrsverstöße teils deutlich härter bestraft als hierzulande. So gibt es in Dänemark das sogenannte Wahnsinnsfahrt-Gesetz: Bei extremen Vergehen am Steuer eines Fahrzeugs – beispielsweise, wenn das erlaubte Tempo um mehr als Doppelte überschritten wird – kann das Auto beschlagnahmt und sogar versteigert werden. Die Regel gilt auch für Ausländer. In Italien kann sogar der Betrieb der Klimaanlage im parkenden Fahrzeug richtig teuer werden: Mehr als 440 Euro können dafür fällig werden. Auch die Schweiz ist für ihre üppigen Geldbußen bekannt. Bislang konnten Deutsche die Bußgelder teilweise ignorieren – ab Mai ist es damit nun vorbei.
Neuer Polizeivertrag mit der Schweiz tritt am 1. Mai 2024 in Kraft
Am 1. Mai 2024 tritt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft, das bestätigte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der dpa. Und darin ist unter anderem geregelt, dass nicht bezahlte Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden können. Bislang hatten Bußgeld-Sünder hierzulande nicht allzu viel zu befürchten, wenn sie das Knöllchen aus der Schweiz nicht bezahlten. Zumindest, solange sie nicht wieder in das Nicht-EU-Land einreisten. Falls doch, war dann an der Grenze unter Umständen mit scharfen Konsequenzen zu rechnen: laut ADAC vom Strafbefehl bis hin zu einem Gefängnisaufenthalt.
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Geldbußen für Verkehrssünder: In der Schweiz deutlich höher als hierzulande
Was alle Schweiz-Reisenden beachten sollten: Geldbußen für Verkehrsverstöße können bei den Eidgenossen deutlich höher ausfallen als in Deutschland. Laut bussgeldkatalog.org kann beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 11 und 15 km/h zwischen 120 und 250 Schweizer Franken kosten – umgerechnet zwischen rund 122 und 255 Euro (Stand: Mitte April 2024). In Deutschland werden dafür höchstens 50 Euro fällig. Dennoch gilt: Einen Strafzettel aus dem Ausland sollte man kritisch prüfen: In manchen Fällen kann auch hier ein Einspruch sinnvoll sein.
Die Vollstreckungsmöglichkeiten gelten allerdings auch umgekehrt, wie der ADAC betont. Heißt: Auch Schweizer, die in Deutschland Verkehrsverstöße begehen, kommen um eine Bezahlung nicht mehr herum.