Fünfte Jahreszeit

Regeln zu Karneval 2023: Das müssen Jecke wissen, wenn sie feiern gehen

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Am Donnerstag beginnt mit Weiberfastnacht offiziell der Straßenkarneval in Deutschland.
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An Karneval 2023 wollen alle Jecken feiern und es sich mit Kamelle gutgehen lassen. Doch beim gemeinsamen Feiern gibt es auch Regeln, die es zu beachten gilt.

Köln – Die närrischen Tage stehen vor der Tür: Spätestens ab kommenden Donnerstag, 16. Februar 2023, wird in den Karnevalshochburgen in ganz Deutschland zum Straßenkarneval 2023 getrommelt, bis am Mittwoch darauf, am Aschermittwoch, wieder alles vorbei ist. Doch, es gibt jede Menge Regeln zu beachten, wenn man gemeinsam Karneval 2023 feiert. Einige fragen sich, ob sie kostümiert zur Arbeit kommen dürfen, andere fragen sich, ob man alle Kostüme tragen darf – oder ob es No-Gos gibt. kreiszeitung.de von IPPEN.MEDIA klärt auf, was alles geht.

Karneval 2023: Das müssen Jecke wissen, wenn sie feiern gehen – Nicht einfach von der Arbeit fernbleiben

Karnevalsfeiern gehören vielerorts zum Februar dazu, auch in Unternehmen. Doch was, wenn man selbst kein Fan davon ist? Auch dann kann man nicht einfach nach Hause gehen – zumindest, wenn die Karnevalsfeier im Job während der regulären Arbeitszeit stattfindet und der Arbeitgeber klarstellt, dass es sich um eine von ihm organisierte, betrieblich veranlasste Veranstaltung handelt.

„Wer nicht mitfeiern will, muss also ganz normal arbeiten“, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel in einem Beitrag in der Deutschen Handwerks Zeitung.

Ob der Arbeitgeber zu Fasching eine Verkleidung am Arbeitsplatz vorschreiben darf, hängt allerdings von der konkreten Situation ab. Zulässig könne das zum Beispiel sein, wenn die Kostüme der Mitarbeiter Teil einer Marketingkampagne sind – und dies durch eine entsprechende Verordnung begründet ist. „Bei einer Karnevalsfeier im Betrieb wäre ich bei so einer Vorgabe hingegen sehr vorsichtig“, so Görzel.

Karneval 2023: Das müssen Jecke wissen, wenn sie feiern gehen – Welche Kostüme sind im Büro erlaubt?

Für Arbeitnehmer, die sich zu Karneval oder Fasching gerne im Büro, Betrieb und Co. verkleiden möchten, gilt: Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz tragen, was er möchte, also auch ein Kostüm. Doch es gibt Ausnahmen: „Bestimmte Berufe erfordern eine verbindliche Kleiderordnung, zum Beispiel die Tätigkeit bei einer Bank, Berufe mit häufigem Kundenkontakt oder Berufe, die das Tragen von Schutzkleidung erfordern“, so Görzel in dem Beitrag.

Auch kann man an den tollen Tagen nicht so einfach von der Arbeit fernbleiben. Denn weder Weiberfastnacht noch Rosenmontag oder Veilchendienstag sind Feiertage. Wer sich also vor den Feierlichkeiten drücken möchte, der muss schon Urlaub nehmen. Gleiches gilt übrigens, wenn bei einer Karnevalsfeier zu tief ins Glas geschaut wurde. Betrunken in die Arbeit kommen ist keine gute Idee und wer richtig ausnüchtern möchte, der sollte sich gleich einen Tag Urlaub nehmen.

Es sollte auch darauf geachtet werden, welches Kostüm man anzieht, denn nicht alles geht. Es gibt sogar Kostüme, die verboten sind. Wer sich da nicht an die Regeln hält, dem droht eine Strafe von bis 10.000 Euro.

Karneval 2023: Das müssen Jecke wissen, wenn sie feiern gehen – Welche Kostüme verboten sind

  • Echt aussehende Uniformen:
    Ist man als Polizist oder in anderen Uniformen öffentlicher Behörden und Organisationen verkleidet, muss klar erkennbar sein, dass es sich um ein Kostüm handelt.
  • Verbotene Symbole am Kostüm:
    Bestimmte symbolträchtige Kennzeichen sind in Deutschland verboten. Bekanntestes Beispiel ist das Hakenkreuz. Das gilt nicht nur an Karneval, gilt aber auch für Ihr Kostüm. Auch eine Verkleidung als Hitler dürfte kaum gut ankommen.
  • Echt wirkende Waffenattrappen:
    Wie auch bei Uniformen muss bei Waffenattrappen klar erkennbar sein, dass es sich um eine unechte Waffe handelt. Tragen Sie in der Öffentlichkeit zum Verwechseln ähnlich aussehende Attrappen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskiere ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Auch sollte darauf geachtet werden, dass unter Alkoholeinfluss die eine oder andere Versicherung, auf die man sich im Alltag sonst verlassen kann, nicht gilt. Darauf weist Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin. Private Unfallversicherungen etwa zahlen bei bleibenden Schäden, die auf einen Unfall unter Alkoholeinfluss zurückzuführen sind, in der Regel nicht. Nur sogenannte Komfortversicherungen leisten Aulbach zufolge trotzdem.

Wer Dritten oder dem Eigentum Dritter einen Schaden zufügt, der ist für gewöhnlich über die Privathaftpflichtversicherung geschützt. Hier sei Alkoholgenuss prinzipiell kein Problem, sagt Aulbach. Der Unfallschutz der Privathaftpflichtversicherung versage nur, wenn jemand vorsätzlich geschädigt wird.

Karneval 2023: Das müssen Jecke wissen, wenn sie feiern gehen – Nachfrage bei Versicherung hilft

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Umzug oder der Party bei seinem betreuenden Versicherungsfachmann nachfragen, welche Regelung gilt. Geht zum Beispiel bei einem Karnevalsumzug durch herumfliegende Kamellen etwas zu Bruch oder wird jemand verletzt, reguliert das regelmäßig eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung.

Doch nicht für jede kleine Schramme und für jede Brille könne Schmerzensgeld oder Schadenersatz gefordert werden, so Aulbach. In der Vergangenheit haben Gerichte laut dem Versicherungsfachmann bereits entschieden, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit „Wurfgeschossen“ teilnehmen, geringe Verletzungen billigend in Kauf nehmen. (dpa/jon)

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