Vor Tesla und Mercedes

Hände weg vom Lenkrad: BMW 5er fährt bis Tempo 130 teilautonom

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Im Oktober 2023 kommt der neuen 5er und der darf teilautonom über die Autobahn fahren. Mit bis zu 130 km/h. Das KBA gab dafür grünes Licht.

Seit dem Jahreswechsel dürfen Autos in Deutschland mit bis zu 130 km/h autonom über die Autobahn fahren. Zumindest in der Theorie, denn kein Auto war bisher dazu in der Lage. Die Entwickler bissen sich an Tempo 120 die Zähne aus. Doch BMW ist es gelungen – zumindest teilweise. Die Münchner haben daher als erster Autobauer in Deutschland die Erlaubnis für teilautomatisiertes Fahren mit Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h bekommen.

Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat BMW die entsprechende Ausnahmegenehmigung für den Autobahnassistenten bekommen. Der Fahrassistent soll erstmals im kommenden 5er angeboten werden, der im Oktober 2023 auf den Markt kommt. Der Fahrer darf dann die Hände länger vom Lenkrad nehmen als bislang.

Aktiver Spurwechsel durch Blick in der Außenspiegel

Das alleine reicht BMW aber noch nicht. Die Münchner warten noch mit einer Weltneuheit auf. Das System verfügt nämlich über einen aktiven Spurwechsel mit Blick-Bestätigung. Dieser kann zwischen 60 und 180 km/h genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen überholt der Fahrassistent sogar selbstständig. Ein Griff zum Blinker ist nicht notwendig, stattdessen reicht ein Blick in den Außenspiegel.

Der 5er BMW darf erstmals bis 130 km/h teilautonom fahren.

Der Autobahnassistent von BMW, der neben Lenkaufgaben auch die Geschwindigkeits- und Abstandsregelung beim Fahren mit bis zu 130 km/h übernimmt, ist in Kanada und den USA bereits verfügbar. Dort kann er beispielsweise auch im 7er benutzt werden.

7er soll bis Ende des Jahres Level 3 erreichen

Bei dem Autobahnassistenten handelt es sich um ein „Level 2 Hands-off System“, wie das KBA auf Anfrage von heise.de erklärte. Der Fahrer behält also wie bei Teslas Autopilot und Fulll Self-Driving die Verantwortung und muss jederzeit sofort eingreifen können, wenn es notwendig ist.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Somit bleibt Mercedes auch weiterhin der einzige Hersteller, der in Deutschland Modelle mit autonomen Fahren auf Level 3 anbietet. Bis zum Jahresende möchte BMW mit dem 7er aber auch hier zur Konkurrenz aus Stuttgart aufschließen.

Rubriklistenbild: © Daniel Kraus/BMW

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