Im Test durchgefallen

ADAC warnt vor gefährlichem Kindersitz: Kann sich bei Crash aus der Verankerung lösen

  • schließen

Kindersitze sollen maximale Sicherheit für den Nachwuchs bieten. Ein Modell fiel nun bei einem Crashtest durch. Der ADAC warnt vor dem Kauf.

Wird der Nachwuchs im Auto befördert, gibt es in Deutschland eine Kindersitzpflicht. Bei Verstoß drohen nicht nur Bußgelder, man riskiert auch die Sicherheit des Kindes – neben dem Nicht-Anschnallen kann auch ein Angurten von Kindern mit dicker Winterjacke sehr gefährlich sein. Bei einem Crashtest des ADAC zeigte sich nun ein Horrorszenario für alle Eltern: Bei einem Frontalaufpralltest löste sich ein Kindersitz aus der Halterung und wurde nach vorne katapultiert. Es handelt sich dabei um das Modell „Viaggio Twist“ des Herstellers Peg Perego und die zugehörige Isofix-Station „Base Twist“. Beim Kindersitztest des ADAC ist das Modell somit durchgefallen.

Crashtest des ADAC: Kindersitz löst sich aus Verankerung

Nach einem Crashtest warnt der ADAC vor einem Kindersitz eines italienischen Herstellers.

Im Rahmen der derzeit laufenden Versuchsserie zum kommenden ADAC-Kindersitztest 2024 wurde ein Frontaufpralltest durchgeführt. Das Modell „Viaggio Twist“ war dabei entgegen der Fahrtrichtung angeschnallt. Ein 15 Kilogramm schwerer Dummy war im Sitz platziert. Beim Aufprall brach zuerst der Stützfuß der Verankerung ab. Dann löst sich die Sitzschale von der Basis und wurde mitsamt Dummy nach vorne geschleudert. Beim Crashversuch mit dem in Fahrtrichtung montierten Sitz waren die Ergebnisse dieselben. Laut ADAC bestehe ein hohes Risiko, dass das Kind gegen den Vordersitz oder gegen das Dach des Fahrzeugs geschleudert wird.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de.

ADAC warnt vor Benutzung des Kindersitzes: Verkauf vom Hersteller eingestellt

Seitens des Automobilclubs wird in jedem Fall von der weiteren Benutzung des „Viaggio Twist“ in Verbindung mit der Isofix-Station „Base Twist“ abgeraten. Der italienische Hersteller Peg Perego hat den Vertrieb des Modells jetzt nach eigenen Angaben vorsorglich eingestellt. Man wolle nun weitere Tests durch­führen lassen und dann über die nächsten Schritte entscheiden. In Deutschland sollen bisher nur wenige Exemplare verkauft worden sein. Der „Viaggio Twist“ ist für Kinder von 61 bis 105 Zenti­metern Größe zugelassen, das entspricht einem Alter von etwa ein bis vier Jahren.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Kindersitz durchgefallen: Frontcrashversuche beim ADAC deutlich stärker

Wie der ADAC erklärt, würden bei den in den durchgeführten Frontalaufprallversuchen des Kindersitztests deutlich höhere Kräfte wirken, als bei den gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsversuchen für Kindersitze. Die Kindersitztests der vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass viele Kindersitze auch diese erhöhten Anforderungen gut bestehen und einen guten Schutz bieten. Der ausführliche Kindersitztest 2024 des Automobilclubs wird im Mai veröffentlicht.

Rubriklistenbild: © ADAC/Test und Technik

Kommentare