Sicherheit für die Kleinen

ADAC testet Kindersitze: Zwei Modelle fallen durch – obwohl sie verkehrssicher sind

  • schließen

Die Auswahl an Kindersitzen ist groß, doch welche Modelle taugen auch etwas? Der ADAC hat 29 Produkte getestet. Und teils Beunruhigendes festgestellt.

Kassel – Wer in seinem Auto Kinder befördert, muss unter Umständen die Kindersitzpflicht beachten. Alle kleinen Fahrgäste im Alter von bis zu zwölf Jahren müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) in einem Kindersitz Platz nehmen. Wenn sie jünger als zwölf Jahre sind, aber bereits mindestens 1,50 Meter groß, entfällt die Pflicht. Der ADAC hat im Herbst 2023 in einem Test 29 Kindersitze für verschiedene Altersgruppen geprüft.

Ein Großteil der Kindersitze konnte die Tester des ADAC voll überzeugen. Damit Eltern ihre Kinder sicher in die Schule fahren können, sollten zwei Modelle nicht verwendet werden. Diese fielen krachend durch, allerdings nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit.

29 Kindersitze im ADAC-Test: Die meisten überzeugen, aber zwei Modelle fallen durch

Insgesamt überwiegen beim ADAC-Kindersitztest die positiven Ergebnisse: Von 29 getesteten Modellen erhielten 27 das Prädikat empfehlenswert. Dabei verteilte der ADAC, der kürzlich Kritik an Führerschein-Plänen der EU übte, in 21 Fällen die Testnote „Gut“. Sechs Modelle wurden mit „Befriedigend“ bewertet. Die zwei Kindersitze, bei denen die Experten die Note „Mangelhaft“ gaben, sind ausgerechnet Modelle für die ganz junge Altersklasse von bis zu 1 1/2 Jahren. Sowohl der „Maxi-Cosi Pebble 360 Pro“ als auch der „Maxi-Cosi Pebble 360 Pro + FamilyFix 360 Pro“ bekamen jeweils eine 4,6. Der Hauptgrund: Eine zu hohe Schadstoffbelastung.

Bezogen auf die Verkehrssicherheit wiesen die beiden Kindersitz-Modelle keine Mängel auf. Allerdings wiesen die Tester bei diesen nach, dass der Schadstoff Naphthalin in den Bezugsstoffen der Maxi-Cosis enthalten ist. Naphthalin steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Eine entsprechende Einordnung veröffentlichte das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) bereits im November 2016 vor.

ADAC testet Kindersitze der Kategorien Babyschalen, Sitze für Kleinkinder und Sitzerhöhungen – die Testsieger

Getestet wurden laut ADAC Kindersitze in drei sogenannten Baugruppen: Babyschalen, Sitze für Kleinkinder und Sitzerhöhungen für größere Kinder. Alle 27 Kindersitze, die mit der Testnote „Gut“ oder „Befriedigend“ bewertet wurden, können nach Angaben des ADAC bedenkenlos gekauft werden. Sie übertreffen demnach die gesetzlichen Vorschriften allesamt, einige von ihnen sogar deutlich. 

Folgende Modelle wurden Testsieger in der Kategorie Babyschalen (Kinder bis 1 1/2 Jahren, maximal 87 Zentimeter Größe):

ProduktnameAlter/GrößeTestnote/Preis
Besafe iZi Go Modular X2 i-Size + iZi Modular i-Size Basebis zu 1 Jahr/bis zu 75 cm1,7/400 Euro
Cybex Cloud T + Base Tbis zu 1 1/2 Jahren/bis zu 87 cm 1,7/500 Euro
Der ADAC hat Kindersitze einem Test unterzogen. (Symbolbild)

Folgendes Model wurden Testsieger in der Kategorie Kleinkinder (Kinder von 1 bis 4 Jahren, maximal 105 Zentimeter Größe):

ProduktnameAlter/GrößeTestnote/Preis
Joie i-Spin 360 E1 bis 4 Jahre/61 bis 105 cm2,0/270 Euro

Folgendes Model wurden Testsieger in der Kategorie Sitzerhöhungen (Kinder ab 4 Jahren, 100 bis 150 Zentimeter Größe):

ProduktnameAlter/GrößeTestnote/Preis
Cybex Solution T i-Fixab 4 Jahren/100 bis 150 cm2,0/220 Euro

Isofix-Kindersitze bieten größte Sicherheit, sind aber nicht in allen Autos nutzbar

Laut ADAC bieten Kindersitze mit einer sogenannten Isofix-Befestigung eine erhöhte Sicherheit für Kinder im Auto. Im Test war nicht jedes der 29 Kindersitz-Modelle mit dieser ausgestattet. Zudem rät der ADAC beim Kauf eines Kindersitzes dazu, vorher zu prüfen, ob das eigene Fahrzeug über eine Isofix-Verankerung verfügt.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Demnach seien zwar „inzwischen die meisten Fahrzeuge auf der Rückbank auf zwei Sitzplätzen mit Isofix-Verankerungen ausgestattet“. Allerdings können nach Angaben des ADAC „auf dem Beifahrersitz, der dritten Sitzreihe von Vans, in Wohnmobilen oder in Oldtimern Kindersitze meist nur mit einem Fahrzeuggurt befestigt werden“.

Während der Kindersitze-Test des ADAC insgesamt positiv ausfiel, war dies bei einem anderen Produkt kürzlich ganz anders. Öko-Test überprüfte Kartoffelchips und riet nach einem verheerenden Ergebnis von fast der Hälfte aller getesteten Produkte ab. (kh)

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

Kommentare