Einigung bei Union und SPD

Koalitionsvertrag: Merz-Regierung will Elterngeld deutlich erhöhen – wie viel es bald mehr gibt

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Die neue Bundesregierung plant eine deutliche Erhöhung des Elterngeldes. Auch Pflegeeltern profitieren. Was sich 2025 ändern soll.

Berlin – Es waren harte Verhandlungen. Doch seit dem 9. April steht fest: CDU/CSU und die SPD konnten sich, auf insgesamt 144 Seiten, auf einen Koalitionsvertrag einigen, mit dem Ziel Deutschland und seine Wirtschaft zu stärken. Dieser muss von der Basis der SPD und CDU sowie vom CSU-Vorstand aber noch abgesegnet werden. Die Ergebnisse sind im Koalitionsvertrag mit dem Titel: „Deutschlands Zukunft gestalten“ seit heute einsehbar.

Koalitionsvertrag steht: Merz-Regierung will Elterngeld deutlich anheben

Darin auch enthalten: Eine umfassende Reform des Elterngeldes. CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf deutliche Verbesserungen für Eltern geeinigt. Demnach soll die finanzielle Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes zur Unterstützung erhalten, spürbar erhöht und flexibler gestaltet werden. Wie aus einem Entwurf des Koalitionsvertrags hervorgeht, soll sowohl der Mindestbetrag von derzeit 300 Euro als auch der Höchstbetrag von 1800 Euro monatlich angehoben werden. Eine konkrete Summe wurde bislang allerdings noch nicht genannt.

Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt – seitdem blieb die Höhe der monatlichen Leistungen unverändert. Das hat Folgen: Durch die Inflation hat das Elterngeld rund 38 Prozent seiner ursprünglichen Kaufkraft eingebüßt, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Anpassung überfällig. Fachleute fordern seit Jahren eine Reform, die der veränderten wirtschaftlichen Realität Rechnung trägt.

Auch wenn noch viele Details offen sind – etwa zur konkreten Höhe der geplanten Elterngelderhöhung –, ist klar: Die neue Koalition hat das Thema Familienförderung prominent auf ihre Agenda gesetzt.

Mehr Gleichstellung: Pflegeeltern sollen erstmals Elterngeld erhalten

Eine zentrale Neuerung betrifft Pflegeeltern: Auch sie sollen künftig Anspruch auf Elterngeld haben. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir stärken die Rechte von Pflegeeltern und führen für sie ein Elterngeld ein.“ Damit wird eine Lücke geschlossen, die bislang vor allem Pflegefamilien benachteiligt hat, die Kinder dauerhaft oder zeitweise in ihre Obhut nehmen.

Ein weiterer Baustein der Reform ist die Einführung des sogenannten ElterngeldPlus. Ziel ist es, Eltern einen längeren Bezugszeitraum in Kombination mit einer Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen. Nach Angaben aus dem Koalitionsvertrag soll es Eltern künftig möglich sein, für bis zu 28 Monate Elterngeld zu beziehen, wenn sie gleichzeitig 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Der bislang vorgesehene doppelte Verbrauch des Anspruchs bei paralleler Teilzeitarbeit entfällt. Zusätzlich soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden: „Mit dem ElterngeldPlus werden wir einen Partnerschaftsbonus z. B. in Höhe von zehn Prozent des Elterngeldes einführen“, heißt es im Vertrag. Anspruch darauf haben Elternpaare, die zeitgleich einer Teilzeitbeschäftigung im genannten Stundenumfang nachgehen.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: SPD setzte zusätzliche Akzente in den Verhandlungen

Bereits im Februar 2025 hatte die SPD umfassende Pläne zur Weiterentwicklung des Elterngeldes vorgestellt. Die Partei wollte, laut ihrem Parteiprogramm, die Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf 18 Monate verlängern. Jeder Elternteil sollte dabei sechs Monate nicht übertragbares Elterngeld erhalten. Weitere sechs Monate könnten flexibel zwischen den Partnern aufgeteilt werden. „Das Elterngeld und die Elternzeit bleiben eine Erfolgsgeschichte“, heißt es dazu im SPD-Programm.

Ein weiteres familienpolitisches Ziel betrifft die sogenannte „Familienstartzeit“. Väter oder Partner sollen künftig in den ersten zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werden. Dieses Modell erinnert an internationale Vorbilder wie Schweden oder Norwegen und soll laut SPD „Partnerschaftlichkeit fördern“ und „den Eltern mehr Zeit für die Familie geben“.

Anzumerken ist, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte sogenannte Familienstartzeit, also zwei Wochen bezahlter Freistellung für Väter oder Partner nach der Geburt eines Kindes, nicht allein ein Vorstoß der neuen Bundesregierung ist. Tatsächlich geht diese Maßnahme auf eine EU-Vorgabe zurück: Die sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie – EU-Richtlinie 2019/1158 Absatz 19 – verpflichtet alle Mitgliedstaaten bereits seit August 2022 zur Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs von mindestens zehn Arbeitstagen. Deutschland hat diese Vorgabe bislang nicht vollständig umgesetzt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatte bereits unter der vorherigen Ampelregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Allerdings wurde dieser nicht vollständig umgesetzt. Mit der nun geplanten Regelung holt die Bundesregierung also lediglich eine überfällige EU-Verpflichtung nach – wenn auch mit deutlicher Verspätung.

Was Kinder unselbstständig macht: Sieben Angewohnheiten der Eltern bremsen ihren Nachwuchs aus

Junge klettert auf dem Spielplatz und Vater kommt zu Hilfe
Mit dem Kind auf den Spielplatz gehen, wo es sich richtig schön austoben kann. Wenn dann auch noch ein tolles Klettergerüst dabei ist, noch besser. Doch für manche Eltern ist es schwer, beim Klettern ihres Kindes ruhig zu bleiben, denn es könnte ja etwas passieren, das Kind könnte herunterfallen. Natürlich ist die Fürsorge der Eltern für das Kind wichtig und unerlässlich, doch in Situationen wie diesen sollten Sie versuchen, Ihrem Kind seinen Freiraum zu lassen, ohne es zu ermahnen oder gleich zu verbieten. So kann sich das Kind ausprobieren und entdecken, was für die persönliche Entwicklung wichtig ist. Das Schönste daran: Kinder sind dann häufig so stolz auf sich selbst, wenn es ihnen gelungen ist, ohne Hilfe hochzuklettern. (Symbolbild) © Mareen Fischinger/Imago
Mutter und Vater kochen in der Küche, Sohn schaut zu
Aus Angst, es könnte sich beim Schnippeln verletzen oder es „nicht richtig“ machen, lassen Eltern dann lieber ihr Kind außen vor, anstatt es beim Kochen helfen zu lassen. Dabei ist es klug, den Nachwuchs in jungen Jahren ans Essen zubereiten heranzuführen und es wie selbstverständlich einzubinden. Zwar sollte man dann mehr Zeit einplanen, doch je früher ein Kind sich ausprobieren kann, desto eher lernt es, wird selbstständiger und ist gut vorbereitet fürs spätere Leben. (Symbolbild) © Philippe Degroote/Imago
Geschwister-Kinder streiten sich vor Mutter
Kinder, die einen Konflikt haben und sich streiten, sollten dies auch mal tun können, ohne dass die Eltern oder Erwachsene sich umgehend einschalten. In vielen Fällen löst sich die Schwierigkeit tatsächlich von alleine und von außen ist keine Hilfe vonnöten. Für die Entwicklung von Kindern ist es sinnvoll, eine gewisse Streitkultur zu erleben, sei es mit den Geschwisterkindern, mit dem Kind im Kindergarten oder auf dem Spielplatz. Und dann auch zu erfahren, wie es ist und sich anfühlt, wenn der Streit selbst gelöst werden konnte, ganz ohne die Eltern. (Symbolbild) © Angel Santamaria/Imago
Vater bindet Sohn die Schuhe
Häufig muss es in der Früh auf dem Weg in den Kindergarten oder die Schule schnell gehen. Weil Kinder noch kein richtiges Zeitgefühl haben, ist es für sie nicht so einfach, rechtzeitig fertig zu sein. Dann nimmt Mama oder Papa durchaus mal dem Sprössling das Schuhe-Anziehen ab. Einfach mal versuchen, ca. zehn Minuten eher aufzustehen und mehr Zeit in der Früh einzuplanen, sodass Ihr Kind sich im Anziehen der Kleidung und Schuhe selbst probieren kann – nur so lernt es selbstständig zu werden. (Symbolbild) © Wavebreak Media LTD/Imago
Junge bekommt Zähne von Mutter geputzt.
Beim Thema Zähneputzen möchten so manche Eltern auch lieber auf Nummer Sicher gehen und es ihrem Kind abnehmen. Schlechtes oder zu wenig Zähneputzen birgt schließlich Kariesgefahr. Doch für die Selbstständigkeit des Kindes ist es wichtig, dass es sich mit der Zahnbürste auch so früh wie möglich selbst versucht. Die Eltern können es zuvor ausgiebig zeigen und bei Bedarf helfen, indem sie noch etwas nachputzen. (Symbolbild) © Kryzhov/Imago
Mutter räumt im Kinderzimmer auf
Aufräumen ist in den meisten Familien kein leichtes Unterfangen. Das übernehmen dann nicht selten die Eltern. Dabei gilt auch hier: Je früher Sie Ihr Kind einbinden – am besten bereits im Kleinkindalter –, desto eher und selbstverständlicher wird es damit umgehen. Was nicht heißt, dass es immer wieder Phasen gibt, in denen Ihr Kind nicht aufräumen möchte – schon gar nicht die geliebten Bauklötze im eigenen Zimmer. Wichtig ist auch hier, das Kind immer wieder anzusprechen, freundlich aufzufordern, einzubinden, durchaus auch spielerisch, mit Musik, und dem Kind auch zu erklären, warum Aufräumen und Ordnung wichtig sind. So wird Ihr Kind später besser und selbstständig an die Sache herangehen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mutter und Kind packen Schulranzen
Beim Schulranzen packen oder Hausaufgaben machen helfen Eltern in der Regel auch gerne – oder sie erledigen es komplett für Ihr Kind. Um ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, ist es zwar wichtig, Ihr Kind mit den Hausaufgaben zu unterstützen und bei Fragen und Nöten da zu sein. Doch wenn Eltern die Aufgaben selbst lösen, ist dem Kind nicht wirklich geholfen. Für einen Lerneffekt muss es eingebunden werden oder es selbst probieren dürfen. Das Schuldranzen-Packen ist für die persönliche Entwicklung und das „Großwerden“ auch ein wichtiges Ritual – es kann ebenfalls gemeinsam mit Hilfe der Eltern erfolgen, das gibt Ihrem Kind Sicherheit. Mit Musik dazu macht es sogar noch mehr Spaß. (Symbolbild) © Monkey Business 2/Imago

Neue Bundesregierung plant Elterngeld-Reform: Auch Selbstständige sollen profitieren

Auch selbstständige Mütter sollen künftig besser abgesichert werden. Die SPD hatte bereits zu Jahresbeginn ein Konzept angekündigt, mit dem auch diese Gruppe einen gesetzlichen Mutterschutz erhalten soll. „Wir wollen den Mutterschutz auf Selbstständige ausweiten“, erklärte die Partei in ihrem Regierungsprogramm. Zur besseren Unterstützung von Familien im Alltag ist auch der Aufbau einer bundesweiten Dienstleistungsplattform geplant. Diese soll es ermöglichen, haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen schnell und unkompliziert zu finden. Ziel sei es laut Koalitionsvertrag, „legale gewerbliche Anbieter […] leicht zu finden und in Anspruch zu nehmen“.

Wer welchen Ministeriumsposten übernimmt, ist derzeit noch nicht bekannt. In der Pressekonferenz vom 9. April 2025 ließ die neue Regierungskoalition die Fragen offen, wer künftig welche Ministerien führen wird. SPD-Fraktionsvorsitzender Lars Klingbeil erklärte zwar, dass die Sozialdemokraten im Rahmen der Koalitionsvereinbarung insgesamt sieben Ministerposten erhalten sollen – und die CSU drei –konkrete Personalentscheidungen wurden jedoch noch nicht bekannt gegeben.

Auch von Seiten der Union gab es bislang keine Angaben dazu, welche Personen für welche Ressorts vorgesehen sind. Die Verhandlungen über die Ressortverteilung und die Besetzung der Kabinettsposten sollen laut Koalitionskreisen in den kommenden Tagen fortgesetzt werden. Eine endgültige Entscheidung wird erst nach der formellen Zustimmung der Parteien zum Koalitionsvertrag erwartet. (ls/dpa)

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