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Aufkleber auf Diplomatenfahrzeugen: Was die Buchstaben darauf bedeuten

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Diplomatenfahrzeuge haben spezielle Kennzeichen – und einige davon tragen zusätzlich noch einen Aufkleber. Aber: Was bedeutet der eigentlich?

In Deutschland gibt es zahlreiche verschiedene Arten von Nummernschildern: Grüne Kennzeichen beispielsweise bekommen Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Was rote Kennzeichen bedeuten, hängt vom jeweiligen Zahlcode ab – tragen sie beispielsweise die 07, so handelt es sich um Oldtimerkennzeichen, die eine Alternative zu den bekannten H-Kennzeichen sind. Besonders selten sind dagegen Diplomatenkennzeichen, deren Code einiges über den Fahrer verraten kann. Zusätzlich sind an solchen Fahrzeugen aber oft auch noch Aufkleber angebracht. Doch was haben die zu bedeuten?

Aufkleber auf Diplomatenfahrzeugen: Was bedeuten „CD“ und „CC“?

Sticker auf Autos sieht man heutzutage relativ selten – und wenn, werden sie oft missinterpretiert. Den stilisierten Fisch auf der Heckklappe halten tatsächlich manche für eine Nordsee-Werbung. Und auch der Sylt-Aufkleber wird gerne für etwas ganz anderes gehalten – eine Ballerina etwa, manche sehen darin sogar ein Maschinengewehr. Ähnlich geht es so manchem vielleicht mit dem Aufkleber „CD“, den man auf Diplomatenfahrzeugen entdecken kann. Doch der steht nicht etwa für den so lange populären Tonträger „Compact Disc“, sondern etwas ganz anderes.

Auf einigen Diplomatenfahrzeuge sind bestimmte Aufkleber Pflicht. (Symbolbild)

Aufkleber auf Diplomatenfahrzeugen: „CD“ ist nur auf „0er“-Kennzeichen erlaubt

Der Sticker mit der Aufschrift „CD“ findet sich nur auf Diplomatenkennzeichen, die mit einer 0 beginnen – bei diesen Fahrzeugen ist er Pflicht. CD steht für den französischen Ausdruck „corps diplomatique“ also das Diplomatische Corps. Damit wird die Gesamtheit der diplomatischen Vertreter anderer Staaten in einem Land bezeichnet. Bei Diplomatenfahrzeugen, deren Kennzeichen mit einer „normalen“ Ortskennung beginnt, und die zumeist Autos von Verwaltungsmitarbeitern tragen, darf der „CD“-Aufkleber dagegen nicht angebracht werden.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Aufkleber auf Diplomatenfahrzeugen: „CC“-Sticker ist für Konsulatsfahrzeuge

Ein weiterer Aufkleber auf Diplomatenfahrzeugen trägt die Buchstaben „CC“ – diese stehen für „corps consulaire“, also das Konsularische Korps. Diese Aufkleber tragen Autos von Konsulats-Mitarbeitern. Wer den Unterschied zwischen einer Botschaft und einem Konsulat nicht kennt: Eine Botschaft ist die politische Vertretung eines Staates in einem anderen Land – die hier arbeitenden Diplomaten kommunizieren mit dem Gastgeberstaat. Das Konsulat dagegen ist in erster Linie eine Anlaufstelle für Bürger anderer Staaten – unter anderem können Ausländer hier notwendige Dokumente wie Pässen oder Visa beantragen.

Rubriklistenbild: © Manfred Segerer/Imago

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