VonLisa Kleinschließen
Wer sich gerade trennt, muss an so einiges denken. Um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, gibt es vor allem bei gemeinsamen Konten und Vollmachten Handlungsbedarf.
Eine Trennung ist in den meisten Fällen nicht einfach, eine Scheidung hingegen kann richtig anstrengend werden. Vor allem, wenn es ums Geld geht, wird es recht schnell ungemütlich. Bei einer Trennung, ob verheiratet oder nicht, gibt es so einiges zu beachten. Wenn es gemeinsame Konten und Vollmachten für Einzelkontos für den Ex-Partner gibt, sollte schleunigst gehandelt werden. Kochen die Gefühle über, kann es zu finanziellen Schwierigkeiten kommen.
Bei gemeinsamen Konten nach der Trennung schnell handeln: „Einzelverfügungsbefugnis“ widerrufen
Gibt es ein sogenanntes „Oder-Konto“, auf das mehrere Personen Zugriff haben und ohne Zustimmung des anderen das Geld verwalten können, sollte nach der Trennung schleunigst die sogenannte „Einzelverfügungsbefugnis“ bei der Bank widerrufen werden.
Denn dann braucht es laut dem Bankenverband die Zustimmung aller Kontoinhaber, um etwa Geld abzuheben oder Überweisungen zu tätigen. Somit kann nach einer Trennung verhindert werden, dass eine Partei mit dem gesamten Geld durchbrennt oder Unfug treibt.
Gemeinsame Konten weiterführen oder auflösen: Das ist bei einer Trennung wichtig
Bei der Auflösung eines gemeinsamen Kontos müssen beide Parteien zustimmen. Dazu reicht meist ein Brief an die Bank mit beiden Unterschriften. Wichtig: Es sollte daran gedacht werden, offene Rechnungen zu begleichen und das übrige Geld abzuheben. Daueraufträge müssen außerdem rechtzeitig gelöscht werden und gegebenenfalls bei anderen Konten eingerichtet werden.
Es kann aber auch passieren, dass das Konto bestehen bleiben soll – etwa, weil ein gemeinsamer Immobilienkredit bedient wird. Hier rät Vivien Rottka vom Bankenverband laut „dpa“, klare Vereinbarungen zu treffen: Wer leistet welche Zahlungen, und wie wird das Guthaben verwaltet? Am besten sei es, das Besprochene in Vertragsform festzuhalten. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich das auch notariell beglaubigen. Falls es zum Streitfall kommt, haben die Parteien so etwas in der Hand.
Frisch getrennt: Vollmachten für das Konto sollten aufgehoben werden
Doch nicht nur bei gemeinsamen Konten gibt es Handlungsbedarf. Paare, die bereits länger zusammenleben, und Verheiratete richten häufig Vollmachten für Einzelkonten für den Partner ein. Diese kann ganz einfach ohne Nennung von Gründen schriftlich bei der Bank widerrufen.
Und nicht vergessen: Sollte sich durch die Scheidung der Nachname ändern, muss die Bank darüber informiert werden. Ein gemeinsames Konto hat übrigens auch im Todesfall Folgen beim Erben.
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