Vermieter fordert 132.000 Euro für verlorenen Schlüssel – wann müssen Mieter zahlen?
VonAndrea Stettner
schließen
Für Mieter kann es teuer werden, wenn sie ihren Wohnungsschlüssel verlieren. Das zeigt ein Fall aus München. Wann solche Forderungen berechtigt sind – und wann nicht.
Mieter haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Wohnungsschlüssel, den sie bei Unterzeichnung des Mietvertrags ausgehändigt bekommen. Wer ihn fahrlässig verliert, haftet für den entstandenen Schaden. Und das kann ganz schön ins Geld gehen, wie ein Fall aus München zeigt.
Schlüssel verloren: Vermieter fordert 132.000 Euro Schadensersatz
Bei diesem Extremfall forderte der Vermieter einer Münchner Kita stolze 132.000 Euro Schadensersatz für den Ausstausch der Schließanlage. Darüber berichtete der Bayerische Rundfunk(BR) in seiner Sendung „Abendschau - Der Süden “ (ausgestrahlt am 08.02.2024). Ob diese exorbitante Forderung vor Gericht durchzusetzen ist, daran zweifeln laut BR selbst Experten. Doch auch in Mehrfamilienhäusern müssen Mieter unter Umständen tief in die Tasche greifen, wenn das gesamte Schließsystem ausgetauscht werden muss. Laut dem Hausbesitzerverein München können hier zwischen 2.000 und 5.000 Euro fällig werden.
Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten
Mieter müssen jedoch nicht in jedem Fall für den Schaden haften, den ein verlorener Wohnungsschlüssel verursacht. Voraussetzung ist, dass keine Missbrauchsgefahr durch den verlorenen Schlüssel ausgeht. Fällt der Schlüssel etwa auf den Grund eines Flusses oder in die Kanalisation, wird gestohlen beziehungsweise kann der verlorene Schlüssel keiner Wohnung oder keinem Haus zugeordnet werden, muss der Mieter keinen Schadensersatz leisten, informiert der Mieterverein Köln auf seiner Website. Allerdings müsse der Mieter dies auch belegen können: „Für den Nachweis braucht der Mieter in der Regel einen Zeugen“, erklärt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus und Grund München e.V. im TV-Beitrag des BR. „Allein die Behauptung genügt nicht.“
Mieter können sich gegen Schlüsselverlust versichern
Wer nicht nachweisen kann, dass vom verlorenen Schlüssel keine Gefahr ausgeht, sollte zumindest gut versichert sein. Der Mieterverein München e.V. weist darauf hin, dass es spezielle Versicherungen gibt, die im Schadensfall die Kosten übernehmen. Denn die Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung zahlt hier nicht automatisch. Auch bei Unwetterschäden am Haus kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein. Wer unsicher ist, ob seine Privathaftpflicht bei Schlüsselverlust zahlt und unter welchen Voraussetzungen, sollte einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Im Fachjargon ist hier oft von „privaten fremden Schlüsseln“ die Rede. Darf der Vermieter eigentlich einen Schlüssel für den Notfall behalten? Darauf haben Mietrechtler eine eindeutige Antwort.