Fall aus München

Vermieter fordert 132.000 Euro für verlorenen Schlüssel – wann müssen Mieter zahlen?

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Für Mieter kann es teuer werden, wenn sie ihren Wohnungsschlüssel verlieren. Das zeigt ein Fall aus München. Wann solche Forderungen berechtigt sind – und wann nicht.

Mieter haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Wohnungsschlüssel, den sie bei Unterzeichnung des Mietvertrags ausgehändigt bekommen. Wer ihn fahrlässig verliert, haftet für den entstandenen Schaden. Und das kann ganz schön ins Geld gehen, wie ein Fall aus München zeigt.

Schlüssel verloren: Vermieter fordert 132.000 Euro Schadensersatz

Mietern drohen hohe Geldforderungen vom Vermieter, wenn sie ihren Wohnungsschlüssel verlieren. (Symbolbild)

Bei diesem Extremfall forderte der Vermieter einer Münchner Kita stolze 132.000 Euro Schadensersatz für den Ausstausch der Schließanlage. Darüber berichtete der Bayerische Rundfunk (BR) in seiner Sendung „Abendschau - Der Süden “ (ausgestrahlt am 08.02.2024). Ob diese exorbitante Forderung vor Gericht durchzusetzen ist, daran zweifeln laut BR selbst Experten. Doch auch in Mehrfamilienhäusern müssen Mieter unter Umständen tief in die Tasche greifen, wenn das gesamte Schließsystem ausgetauscht werden muss. Laut dem Hausbesitzerverein München können hier zwischen 2.000 und 5.000 Euro fällig werden.

Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Frau schläft zur Nachtruhe mitten in der Nacht
Ruhezeit: Ab 22 Uhr bis um 6 Uhr am Folgetag muss Lärm so weit wie möglich vermieden werden. Fernseher, Musik oder Spielekonsolen sollten dann auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Damit ist eine Lautstärke gemeint, die man außerhalb der eigenen Wohnung kaum oder gar nicht mehr hören kann. Bei Verstößen kann es bis zu 5.000 Euro Strafe geben. © Imago
Junge Frau hat Nagel in die Wand
Lautes Werkeln nur tagsüber: Auch Hämmern und Bohren und andere laute Handwerksarbeiten sind nach 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen streng verboten. Bilder aufhängen oder Regale anbringen sollten Sie am besten immer tagsüber, und nur außerhalb der Nachtruhe. © Imago
Mann saugt Staub in der Wohnung
Haushaltstätigkeiten: Das gleiche gilt übrigens für laute Aktivitäten wie Staubsaugen, Möbelschieben, Wäschewaschen oder Geschirr spülen in der Maschine. Bei Verstößen kann es sogar zu Abmahnungen oder Mietkündigungen kommen.  © Imago
Alter Mann mäht Rasen
Rasen mähen: Den Rasen sollte man aus Rücksicht ebenfalls nicht während der Ruhezeit mähen, also nicht nachts und nicht mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Am Sonntag ist das Rasenmähen tabu, sonst kann es bis zu 50.000 Strafe geben.  © Imago
Ältere Dame schneidet Hecke
Heckenschneiden im Sommer: Ebenfalls im Garten verboten ist das Schneiden von Hecken während der Brutzeit. Diese dauert von März bis Ende September an. Wer in dieser Zeit seine Hecken radikal schneidet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.  © Imago
Baum wird gefällt und gesägt
Bäume fällen: Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, riskiert bis zu 50.000 Euro Strafe. Bäume unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz und dürfen nicht einfach umgesägt werden.  © Imago
gartenabfälle in einem Korb
Gartenabfälle entsorgen: Der eigene Gartenmüll gehört auf den Kompost oder in die Bio-Tonne, allerdings in keinem Fall auf das Feld vom Nachbarn. Wer seine Gartenabfälle dort oder auch in der freien Natur entsorgt, muss mit Geldstrafen von 300 bis 2.500 Euro rechnen. © Imago
Wespennest nicht alleine entfernen
Wespennester: Auch wenn die Wespen stören, Wespennester dürfen nicht einfach entfernt oder umgesiedelt werden. Zum einen ist das für Ungeübte gefährlich, zum anderen braucht es dafür die Einschätzung eines Experten. Wer das auf eigene Faust versucht, wird nicht nur gestochen, sondern muss auch mit einer Strafe von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. © Imago
Älterer Herr grillt auf dem Balkon
Grillen zu Hause: Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist in Deutschland laut Deutschem Mieterbund (DMB) erlaubt, es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Hier gilt aber, dass man Rücksicht auf Nachbarn nehmen und deshalb Ruhezeiten einhalten, Rauch und Funkenflug vermeiden sollte. Wird dagegen verstoßen, kann die Strafe zwischen 100 und 5.000 Euro liegen.  © Imago
Pärchen grillt am Strand oder im Park
Grillen in der Öffentlichkeit: Wenn man dagegen an öffentlichen Plätzen den Grill anwirft, wo es nicht erlaubt ist, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.  © Imago
Feuer im Kamin mit Schuhen davor
Kaminfutter: Apropos Feuer: Auch im hauseigenen Kamin darf man nicht alles verbrennen, was man will. Trockene naturbelassene Hölzer sind in Ordnung, lackiertes Holz, Zeitungs- und Altpapier, Hausmüll, giftige Stoffe wie Gummi und Gartenabfälle wegen der Luftverschmutzung jedoch nicht. Dafür kann es bis zu 100.000 Euro Strafe geben.  © Imago
Verschenken-Kartons sind verboten
Nichts „Zu verschenken“: Es scheint eine nette Geste zu sein, einen Karton mit alten Spielsachen, Büchern oder anderen Gegenständen auf die Straße zu stellen und „Zu verschenken“ dranzuschreiben. Allerdings kann ein solcher Karton als Ordnungswidrigkeit und illegale Müllablagerung geahndet werden und bis zu 5.000 Euro Strafe einbringen. © Imago
Chaotische Garage mit viel Zeug
Mehr als Autos in der Garage: Heutzutage werden in Garagen weit mehr als Autos gelagert: Gartenstühle, Autoreifen, Grill, Gartenwerkzeuge. Theoretisch ist das aber verboten oder bedarf einer Sondergenehmigung. Bußgelder, wenn sich etwa ein Vermieter beschwert, können bis zu 500 Euro hoch sein.  © Imago

Wann Mieter nicht für die Kosten aufkommen müssen

Mieter müssen jedoch nicht in jedem Fall für den Schaden haften, den ein verlorener Wohnungsschlüssel verursacht. Voraussetzung ist, dass keine Missbrauchsgefahr durch den verlorenen Schlüssel ausgeht. Fällt der Schlüssel etwa auf den Grund eines Flusses oder in die Kanalisation, wird gestohlen beziehungsweise kann der verlorene Schlüssel keiner Wohnung oder keinem Haus zugeordnet werden, muss der Mieter keinen Schadensersatz leisten, informiert der Mieterverein Köln auf seiner Website. Allerdings müsse der Mieter dies auch belegen können: „Für den Nachweis braucht der Mieter in der Regel einen Zeugen“, erklärt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus und Grund München e.V. im TV-Beitrag des BR. „Allein die Behauptung genügt nicht.“

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Mieter können sich gegen Schlüsselverlust versichern

Wer nicht nachweisen kann, dass vom verlorenen Schlüssel keine Gefahr ausgeht, sollte zumindest gut versichert sein. Der Mieterverein München e.V. weist darauf hin, dass es spezielle Versicherungen gibt, die im Schadensfall die Kosten übernehmen. Denn die Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung zahlt hier nicht automatisch. Auch bei Unwetterschäden am Haus kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein. Wer unsicher ist, ob seine Privathaftpflicht bei Schlüsselverlust zahlt und unter welchen Voraussetzungen, sollte einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Im Fachjargon ist hier oft von „privaten fremden Schlüsseln“ die Rede. Darf der Vermieter eigentlich einen Schlüssel für den Notfall behalten? Darauf haben Mietrechtler eine eindeutige Antwort.

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/Anna Derzhina/Imago

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