Rechtslage ist eindeutig

Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?

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Entgegen einiger Behauptungen ist es nicht rechtens, wenn ein Vermieter nicht alle Wohnungsschlüssel an den Mieter rausrückt. Der Mieter hat das letzte Wort.

Häufig möchten Vermieter beim Einzug eines neuen Mieters, der im besten Fall alle möglichen Fallen im Mietvertrag bemerkt hat, bei der Schlüsselübergabe einen Schlüssel aus Sicherheitsgründen behalten, um im Notfall in die Wohnung gelangen zu können. Das klingt zwar durchaus plausibel, rechtlich jedoch sitzt der Mieter diesbezüglich am längeren Hebel, wie Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund gegenüber chip.de erklärt. „Der Mieter muss alle beim Vermieter vorhandenen Wohnungsschlüssel ausgehändigt bekommen.“

Vermieter muss sich immer die Erlaubnis des Mieters einholen

Der Wohnungsvermieter darf den Ersatzschlüssel des Mieters nicht behalten, wenn dieser das nicht möchte.

Die einzige Ausnahme besteht natürlich, wenn der Mieter es dem Vermieter ausdrücklich erlaubt, einen Schlüssel zu behalten. Das Internet-Portal objego warnt Vermieter jedoch davor, die Wohnung des Mieters unter keinen Umständen ohne dessen Wissen zu betreten. In diesem Fall macht sich der Vermieter nämlich des Hausfriedensbruchs schuldig, was eine fristlose Kündigung vonseiten des Mieters rechtfertigen kann.

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Mieter muss im Notfall Zutritt zur Wohnung gewährleisten

Hat der Mieter sich ausgesperrt und keinen Ersatzschlüssel außerhalb der Wohnung deponiert, muss er die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen. Gleiches gilt übrigens, wenn der Mieter unglücklicherweise seinen Schlüssel verloren hat und nun nicht mehr in die Wohnung gelangt. Der Vermieter kann ja schließlich nichts dafür, dass der Schlüssel verloren gegangen ist. Grundsätzlich ist es immer ratsam, einen Ersatzschlüssel bei einem Freund oder Familienmitglied zu deponieren, die in der Nähe der Wohnung leben.

Möbel, Kühlschränke, Beleuchtung: Sieben Tipps, um in den eigenen vier Wänden Strom zu sparen 

Paar wechselt Glühbirne
Energiesparlampen verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühbirnen. Zusätzlich können sie im Flur, im Keller oder anderen Räumen, die nicht so oft durchquert werden, einen Bewegungsmelder installieren. Der sorgt dann für Licht, wenn es nötig ist.  © marcus/Imago
Eine Frau duscht.
Im Winter ist ein Vollbad etwas Herrliches, der Wasserverbrauch ist aber hoch und das geht ins Geld. Duschen geht schneller und verbraucht dreimal weniger. Allerdings nur, wenn wir weniger als fünf Minuten unter der Dusche verbringen. Und: beim Einseifen das Wasser besser abstellen.  © Lightpoet/Imago
Küche mit Kühlschrank
Kühl- und Gefriergeräte gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Am besten sind Kühlschränke mit einer Energieeffizienzklasse A+++. Zudem sollte er nicht zu nah am Herd oder anderen Wärmequellen stellen. Ansonsten muss er mehr Strom verbrauchen, um die Temperatur zu halten. Das Gefrierfach sollte zudem ein- bis zweimal im Jahr abgetaut werden.  © Pro Creators/Imago
Eine Hand hält eine Fernsehbedienung.
Ihr Fernseher ist ständig auf Stand-by? Dann schalten Sie über Nacht besser aus. Das zieht viel Strom und das kostet. Dann sparen Sie sich viel Geld im dreistelligen Bereich.  © Patrick Daxenbichler/Imago
Person räumt Geschirrspüler aus.
Geschirrspüler sind so schön praktisch und verbrauchen sogar weniger als das Spülen von Hand. Aber nur, wenn man den Geschirrspüler immer voll belädt und das Geschirr nicht mit der Hand vorspült. Die Energieeffizienzklasse ist genauso wichtig zu beachten wie das Wählen von Energiespar- und Kurzprogrammen.  © Ute Grabowsky/Imago
Ein Wohnzimmer
Größere Möbel wie Sofas oder Schränke sollten Sie nie zu nah an die Außenwände schieben. Je näher es an der Wand steht, desto stärker sinkt die Wandtemperatur. Die Folge kann Feuchtigkeit und Schimmel sein. Optimal ist daher ein Abstand von fünf bis zehn Zentimetern.  © Pro Creators/Imago
Ein Mann wärmt eine Mahlzeit in einer Mikrowelle auf.
Speisen sind schnell in der Mikrowelle aufgewärmt. Zudem ist sie sparsamer, was den Energieverbrauch angeht, als der Herd. Deshalb kann sie in der kalten Jahreszeit gerne öfters in Gebrauch sein.  © Monkey Business 2/Imago

Wenn das Schloss hingegen defekt ist, muss zumeist der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst tragen. Benötigen Sie den Schlüsseldienst, sollten Sie sich immer zuerst an Ihren Vermieter oder Hausmeister wenden. Erreichen Sie beide nicht, dürfen Sie den Schlüsseldienst beruhigt anrufen, da es sich um einen Notfall handelt. Auch interessant für Mieter: Unter Umständen dürfen Mieter auch bei Eigenbedarf in der Wohnung bleiben.

Rubriklistenbild: © Shotshop/IMAGO

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