Geld bei Arbeitsunfähigkeit

So können mehrere Krankheiten für einen Anspruch auf EM-Rente addiert werden

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Für die Erwerbsminderungsrente ist nicht nur die einzelne Diagnose, sondern das Gesamtbild entscheidend. Die Rentenversicherung prüft alles genau.

In Deutschland kann bei gesundheitlichen Einschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt werden. Entscheidend ist dabei nicht nur eine einzelne schwere Erkrankung. Auch mehrere unterschiedliche oder leichtere Diagnosen können sich summieren und die Arbeitsfähigkeit so stark einschränken, dass Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht. Für viele Betroffene ist diese Rente eine wichtige finanzielle Absicherung, wenn eine reguläre Berufsausübung nicht mehr möglich ist.

Für die Erwerbsminderungsrente ist nicht nur die einzelne Diagnose, sondern das Gesamtbild entscheidend. Die Rentenversicherung prüft dies genau.

Erwerbsminderungsrente: Wann mehrere Erkrankungen gemeinsam den Anspruch sichern

Ob psychische Belastungen, chronische Schmerzen oder schwere Erkrankungen – dauerhaft eingeschränkte Arbeitsfähigkeit kann Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente begründen. Ab Dezember 2025 tritt eine Änderung der EM-Rente in Kraft, die für viele Betroffene Nachzahlungen und somit mehr Geld auf dem Konto bedeutet. Dennoch gilt: Nicht jede Diagnose reicht automatisch für den Anspruch, und nicht jeder Antrag wird bewilligt.

Häufig treten Erkrankungen jedoch nicht isoliert auf: Nach einem schweren Unfall kann beispielsweise eine Angststörung entstehen, oder eine Krebsdiagnose kann eine depressive Erkrankung nach sich ziehen. Für die EM-Rente zählt vor allem, in welchem Ausmaß die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist und sich dies nachweisen lässt.

Die gesetzliche Rentenversicherung bewertet dabei nicht nur die Diagnosen, sondern auch die konkreten Auswirkungen auf die individuelle Leistungsfähigkeit im Berufsalltag, so AMBA-Versicherungen.

Mehrere Gesundheitsprobleme: So steigt die Chance auf die Erwerbsminderungsrente

Laut Rentenbescheid24 prüft die Deutsche Rentenversicherung bei jedem Antrag alle gesundheitlichen Einschränkungen zusammen. Entscheidend ist nicht nur eine einzelne Erkrankung, sondern das Gesamtbild aller Beeinträchtigungen. Selbst wenn jede Diagnose die Arbeitsfähigkeit theoretisch noch zulassen würde, kann die Kombination mehrerer „gewöhnlicher“ Einschränkungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch verhindern. In diesem Fall wird die Rente bewilligt.

Auch Gerichte bestätigen, dass die sogenannte „Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen“ die Erwerbsminderungsrente rechtfertigen kann, so Rentenbescheid24 weiter. Antragsteller sollten alle Diagnosen und Befunde vollständig und detailliert angeben. Je mehr Einschränkungen dokumentiert sind, desto größer ist die Chance, dass die Rentenversicherung die Summierung als Anspruch anerkennt.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Iuliia Zavalishina

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