Zwangsversteigerung bei Verstößen

Hohe Strafen im Urlaub: Italien, Österreich und Kroatien gehen knallhart gegen Verkehrssünder vor

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Im europäischen Ausland gelten mitunter schärfere Verkehrsregeln als in Deutschland. Vor dem Urlaub mit dem Auto sollten Reisende sich damit vertraut machen.

München – Teure Knöllchen, hohe Bußgelder beim Autofahren unter Alkoholeinfluss oder Zwangsversteigerungen des Autos nach Vergehen: Im Ausland herrschen auf den Straßen oft strengere Vorschriften. Besonders harte Strafen kann zu schnelles Fahren nach sich ziehen. Und wer bei kleineren Zwischenfällen den „Freund und Helfer“ ruft, kann mitunter auch abgestraft werden.

Auto beschlagnahmt: Verkehrssündern drohen im Ausland oft saftige Strafen

Andere Länder, andere Sitten: das gilt auch bei Missachtung der Regeln im Straßenverkehr. Wer nach Italien oder Kroatien fährt und sich dort nicht an die Vorschriften hält, dem droht im schlimmsten Fall sogar eine Zwangsversteigerung des eigenen Autos. Vor allem in Italien wird das Fahren unter Alkoholeinfluss streng geahndet. Ab 1,5 Promille am Steuer drohen dort Geldstrafen von bis zu 6000 Euro oder sogar Haft. Sogar bei über 0,5 Promille starten die Strafen bei 545 Euro und gehen schlimmstenfalls bis 2000 Euro hoch. In Deutschland sind beim ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze 500 Euro fällig.

Diese Promillegrenzen gelten in Europa:

LandPromillegrenzeBußgeld in Euro
Deutschland0,5ab 500 Euro
Österreich0,5ab 300 Euro
Frankreich0,5ab 135 Euro
Italien0,5ab 545 Euro
Kroatien0,5ab 390 Euro
Spanien0,5ab 500 Euro
Dänemark0,5bis zu ein Netto-Monatsverdienst

Wie der ADAC schreibt, kann im schlimmsten Fall das Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Für 60 Tage beschlagnahmt wird ein Motorrad in Italien, wenn gegen die Helmpflicht verstoßen wird. In einigen Ländern wie der Slowakei, Tschechien oder Ungarn gilt beim Alkohol am Steuer sogar die 0,0-Promille-Regelung. Auch auf Tempolimits sollten Urlauber achten – nicht nur auf heimischen Autobahnen. Wer in Italien 20 km/h zu schnell fährt, muss 175 Euro zahlen, in Kroatien 60 Euro. Richtig teuer wird es, wenn Autofahrer über 50 km/h zu schnell sind. In Kroatien können die Bußgelder dann auf bis zu 2650 Euro ansteigen.

Diese kuriosen Strafen gibt es für Autofahrer im Ausland – „Blaulichtsteuer“ bei Polizei-Notruf

Wer in Deutschland an einem Autounfall beteiligt ist, greift oft direkt zum Telefon, um die Polizei zu rufen. Wird das in Österreich bei einem reinen Sachschaden getan, obwohl die beteiligten Parteien einfach Daten hätten austauschen können, wird eine „Blaulichtsteuer“ von 36 Euro verhängt. Streng ist Österreich auch bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht. Wer diese vergisst, muss 120 Euro Strafe zahlen. Erfolgt die Bezahlung der Strafe nicht, kann mit Bußgeldern von bis zu 3000 Euro gerechnet werden, schreibt der ADAC.

Muss das Auto im europäischen Ausland abgeschleppt werden, drohen teils hohe Strafen – sogar eine Zwangsversteigerung ist möglich.

Für das Bezahlen von Knöllchen haben einige europäische Länder besondere Regeln. In Frankreich können Bußgelder fürs Falschparken im Tabakladen beglichen werden. In Spanien gibt es sogar Rabatte, wenn Bußgelder besonders schnell bezahlt werden. 50 Prozent Ermäßigung gibt es, wenn Verkehrssünder innerhalb von 20 Tagen bezahlen. Anders handhabt es Griechenland: Wenn dort nicht innerhalb von zehn Tagen gezahlt wird, verdoppeln sich die Bußgelder.

Rubriklistenbild: © Jürgen Ritter/Imago (Symbolbild)

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