Beamten bremsen Raser aus

Mehr als 100 km/h zu schnell und auf Standstreifen überholt – Polizei stoppt Mercedes-Rowdy

  • schließen

Mit mehr als 200 km/h raste ein Mercedes-Fahrer in Mecklenburg-Vorpommern auf der A20 durch eine Tempo-100-Zone. Doch das war längst nicht alles.

Sonderrechte gelten auf deutschen Straßen eigentlich nur für Einsatzfahrzeuge, etwa von Polizei und Feuerwehr. Allerdings gibt es auch immer wieder Autofahrer, die meinen, Vorschriften ignorieren zu können, weil sie es auch gerade eilig haben. So überholte kürzlich ein SUV-Fahrer einen Müllwagen über den Gehweg, um nicht warten zu müssen – und fuhr dabei einen Müllwerker an. Auch ein Tempolimit (das entgegen landläufiger Meinungen nicht an der nächsten Auffahrt automatisch aufgehoben ist), scheint für so manchen Bürger mehr ein Ratschlag als eine Vorschrift. In Österreich plant man inzwischen sogar eine Gesetzesverschärfung, die es ermöglicht, Autos von Rasern zu beschlagnahmen. In der Schweiz gibt es so etwas bereits. Ein 24-jähriger Mercedes-Fahrer aus Mecklenburg-Vorpommern hatte nun Glück, dass es so etwas bei uns noch nicht gibt.

Mehr als 100 km/h zu schnell und auf Standstreifen überholt – Polizei stoppt Mercedes-Rowdy

Ein Videowagen der Polizei dokumentierte nämlich halsbrecherische Fahrmanöver des Mannes. Wie die Beamten berichten, bretterte der Mercedes-Fahrer auf der A20 mit mehr als 200 km/h durch eine Tempo-100-Zone, doch das war noch nicht alles. Gleich mehrere gefährliche Überholmanöver lieferte der Rowdy: Unter anderem überholte der 24-Jährige mehrere Fahrzeuge rechts über den Standstreifen. Und auch geltende Abstandsregelungen interessierten den Raser nicht, er fuhr wiederholt zu nah auf.

Mit mehr als 200 km/h raste ein Mercedes-Fahrer durch eine Tempo-100-Zone.

Polizei stoppt Mercedes-Rowdy: Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr

Doch dann war Schluss: Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Metelsdorf stoppten den Mercedes im Bereich der Anschlussstelle Groß Sarau. Gegen den Raser wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens (für das es laut Gesetz nicht immer zwei Fahrzeuge braucht) sowie der Nötigung im Straßenverkehr eingeleitet.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.

Auch in Abschnitten ohne Tempolimit drohen Rasern im Übrigen Konsequenzen: nicht nur wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens, sondern auch aufgrund der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Falls ein Autofahrer deutlich schneller fährt und es zu einem Unfall kommt, der mit Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können, kann eine Mithaftung die Folge sein, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg kürzlich zeigte.

Rubriklistenbild: © Autobahnpolizei Metelsdorf

Kommentare