Mieten im Bürgergeld: Gericht fällt richtungsweisendes Urteil
VonKilian Bäuml
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Die Mieten sind hoch, Wohnraum knapp. Trotzdem gibt das Jobcenter eine Mietobergrenze für Sozialwohnungen vor. Ein Gericht kann das nicht nachvollziehen.
Berlin – Die Mietpreise steigen ständig an. In vielen deutschen Städten ist es schon jetzt schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das betrifft auch Sozialhilfeempfänger, deren Miete übernommen wird. Zwar gibt es eine vorgegebene Begrenzung der Miethöhe, doch ein Gericht entschied, dass diese nicht pauschal gilt. Bei Sozialwohnungen, die schließlich für Personen mit geringem Einkommen gedacht sind, muss unter bestimmten Umständen auch eine höhere Miete übernommen werden.
In vielen deutschen Großstädten werden die Mieten immer teurer, eine Mietgrenze für Sozialhilfeempfänger kann ein Gericht deshalb nicht nachvollziehen. (Symbolbild)
Gericht kritisiert Jobcenter: Mietgrenze bei Sozialwohnungen nicht pauschal anwendbar
Das Urteil des Sozialgerichts bezieht sich auf einen Fall, der bereits fast zehn Jahre zurückliegt. Die Betroffene war eine Bürgergeldempfängerin aus Berlin, die in einer Sozialwohnung für 640 Euro wohnte. Wie das Portal gegen-hartz berichtet, fand das Jobcenter jedoch nur eine Miete von 480 Euro als angemessen. Der Richtwert kam durch eine behördliche Ausführungsschrift zustande, die eine Mietgrenze anhand der durchschnittlichen Mieten im unteren Wohnsegment festlegt. So kam eine Diskrepanz von 160 Euro im Monat zustande. Diese Mehrkosten decken Bürgergeld-Empfänger dann meist selbst.
Laut dem Jobcenter wären ausreichend Wohnungen in Berlin verfügbar, mit denen die Mietgrenze nicht überschritten werde. Das Gericht fand diese Begründung jedoch nicht nachvollziehbar. Tatsächlich gibt es in Deutschland eine immer größer werdende Wohnungsnot. Laut Bericht gehe aus einer Erhebung der zuständigen Senatsverwaltung hervor, dass rund 76.000 Haushalte in einer vergleichbaren Situation seien, weil die Miete über der Grenze des Jobcenters liege.
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Wohnungsnot auch beim sozialem Wohnbau – Gericht entscheidet zugunsten der Bürgergeld-Empfänger
Zudem kritisierte das Gericht, dass die errechneten Werte nicht mit den Marktgegebenheiten übereinstimme. Dass sozialer Mietraum existiere, bedeute nicht, dass dieser auch gerade zur Miete verfügbar sei. Unter diesen Umständen fand das Gericht nicht, dass sich eine pauschale Mietgrenze vorgeben lasse. Später wurde das Urteil auch vom Landgericht bestätigt. Das bedeutet, wenn kein günstigerer Wohnraum verfügbar ist, müssen auch die Kosten für eine Sozialwohnung über der Mietobergrenze übernommen werden.
Sozialhilfeempfänger bekommen die Miete nur unter bestimmten Umständen bezahlt. Wenn eine Einkommensgrenze unterschritten wird und die Betroffenen über keine eigenen Immobilien verfügen, kann das zuständige Amt einen Wohnberechtigungsschein ausstellen, um eine Sozialwohnung zu beantragen. Sowohl die Einkommenshöhe als auch die Größe der Sozialwohnung richtet sich nach der Größe des Haushalts.