Kein Einzelfall

Mieten im Bürgergeld: Gericht fällt richtungsweisendes Urteil

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Die Mieten sind hoch, Wohnraum knapp. Trotzdem gibt das Jobcenter eine Mietobergrenze für Sozialwohnungen vor. Ein Gericht kann das nicht nachvollziehen.

Berlin – Die Mietpreise steigen ständig an. In vielen deutschen Städten ist es schon jetzt schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das betrifft auch Sozialhilfeempfänger, deren Miete übernommen wird. Zwar gibt es eine vorgegebene Begrenzung der Miethöhe, doch ein Gericht entschied, dass diese nicht pauschal gilt. Bei Sozialwohnungen, die schließlich für Personen mit geringem Einkommen gedacht sind, muss unter bestimmten Umständen auch eine höhere Miete übernommen werden.

In vielen deutschen Großstädten werden die Mieten immer teurer, eine Mietgrenze für Sozialhilfeempfänger kann ein Gericht deshalb nicht nachvollziehen. (Symbolbild)

Gericht kritisiert Jobcenter: Mietgrenze bei Sozialwohnungen nicht pauschal anwendbar

Das Urteil des Sozialgerichts bezieht sich auf einen Fall, der bereits fast zehn Jahre zurückliegt. Die Betroffene war eine Bürgergeldempfängerin aus Berlin, die in einer Sozialwohnung für 640 Euro wohnte. Wie das Portal gegen-hartz berichtet, fand das Jobcenter jedoch nur eine Miete von 480 Euro als angemessen. Der Richtwert kam durch eine behördliche Ausführungsschrift zustande, die eine Mietgrenze anhand der durchschnittlichen Mieten im unteren Wohnsegment festlegt. So kam eine Diskrepanz von 160 Euro im Monat zustande. Diese Mehrkosten decken Bürgergeld-Empfänger dann meist selbst.

Laut dem Jobcenter wären ausreichend Wohnungen in Berlin verfügbar, mit denen die Mietgrenze nicht überschritten werde. Das Gericht fand diese Begründung jedoch nicht nachvollziehbar. Tatsächlich gibt es in Deutschland eine immer größer werdende Wohnungsnot. Laut Bericht gehe aus einer Erhebung der zuständigen Senatsverwaltung hervor, dass rund 76.000 Haushalte in einer vergleichbaren Situation seien, weil die Miete über der Grenze des Jobcenters liege.

Checkliste: Worauf Sie beim Mietvertrag achten müssen

Mietverträge in Deutschland
Anschrift des Vermieters: Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten des Vermieters vollständig und korrekt sind, damit Sie ihn bei Problemen oder Fragen problemlos erreichen können. © Imago
Wohneigentum und Miete Wohnungsschlüssel und Euro Geldscheine liegen auf einem Grundriss
Wohnungsgröße: Überprüfen Sie die angegebene Quadratmeterzahl. Eine falsche Angabe kann Einfluss auf die Miethöhe haben und ist ein häufiger Streitpunkt. © Imago
Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Nutzung der Wohnung: Klären Sie, ob die Wohnung nur privat genutzt werden darf oder ob eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung möglich ist. Unbefugte Nutzung kann zu einer Kündigung führen. © Ute Grabowsky/Imago
Terminkalender mit Eintrag Vertrag kündigen
Vertragsdauer und Kündigung: Prüfen Sie, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und welche Kündigungsfristen gelten. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kündigungen. © Imago
Miethöhen müssen klar sein
Miethöhe: Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag angegebene Miethöhe korrekt und marktgerecht ist. Überprüfen Sie auch, ob Staffelmieten oder Indexmieten vorgesehen sind. © Imago
Nebenkosten müssne vorher geklärt werden
Nebenkosten: Klären Sie, welche Nebenkosten im Mietpreis enthalten sind und welche zusätzlich anfallen. So vermeiden Sie überraschende Nachzahlungen. Das kann z. B. Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Heizung und Hausmeister umfassen. © Imago
Große Reparaturen müssen vom Vermieter gezahlt werden
Reparaturen: Klären Sie, wer für welche Reparaturen zuständig ist, insbesondere für Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen. Oft sind kleinere Reparaturen durch den Mieter zu tragen, während größere Aufgaben beim Vermieter liegen. Das sollte im Mietvertrag geregelt werden. © Imago
Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln
Unzulässige Klauseln: Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln, z. B. bezüglich der Endrenovierung oder unzumutbaren Pflichten. Solche Klauseln sind rechtlich unwirksam. © Imago
Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen
Kaution: Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit und sollte nach Auszug zurückerstattet werden. © Imago
Heizungsthermostat mit Geldscheinen
Energieausweis: Der Vermieter muss Ihnen einen Energieausweis vorlegen, der die Energieeffizienz der Wohnung dokumentiert. Dies kann Ihnen helfen, die zukünftigen Energiekosten einzuschätzen. © Imago
Frau mit Katze auf dem Sofa
Tierhaltung: Klären Sie, ob und welche Haustiere in der Wohnung erlaubt sind. In vielen Mietverträgen gibt es spezielle Regelungen hierzu, die eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erfordern. © Imago
Betriebskostenabrechnung Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung: Stellen Sie sicher, dass im Vertrag eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten vereinbart ist. Dies gibt Ihnen Transparenz über die Nebenkosten und so werden jährliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden. © Imago
Haustürschlüssel Schlüssel mit Anhänger für eine Wohnung
Hausordnung: Informieren Sie sich über die geltende Hausordnung, insbesondere in Bezug auf Ruhezeiten, Sauberkeit und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Verstöße können zu Abmahnungen führen. © Imago/Wolfilser
Rauchender junger Mann in einer Wohnung
Rauchen: Klären Sie, ob das Rauchen in der Wohnung erlaubt ist oder ob es Einschränkungen gibt, besonders in Mehrfamilienhäusern. Manche Mietverträge verbieten das Rauchen in der Wohnung. Klären Sie, ob dies der Fall ist, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. © Imago
Rückgabe der Wohnung
Rückgabe der Wohnung: Beachten Sie die Bedingungen zur Rückgabe der Wohnung, wie etwa Renovierungs- oder Reinigungsverpflichtungen. Dies ist entscheidend, um die volle Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten. © Imago
Mann streicht Wände in einer Wohnung
Einbauten des Mieters: Wenn Sie bauliche Veränderungen planen, wie das Einbauen einer Küche oder das Verlegen von Böden, müssen diese vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Klären Sie auch, ob die Umbauten beim Auszug zurückgebaut werden müssen. © Kasper Ravlo/Imago
Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel
Schlüsselanzahl: Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel im Mietvertrag, um bei Auszug nachweisen zu können, dass alle zurückgegeben wurden. © Imago
Mierterhöhung Ein Holzstempel ist beschriftet mit dem Aufdruck: Mieterhöhung
Mieterhöhungen: Informieren Sie sich über mögliche Mieterhöhungen während der Vertragslaufzeit und unter welchen Bedingungen diese zulässig sind. © Imago
Gemeinschaftsräume wie Waschkeller
Gemeinschaftsräume: Klären Sie, welche Gemeinschaftsräume (z. B. Waschküche, Keller, Fahrradkeller) Ihnen zur Verfügung stehen und welche Regeln für deren Nutzung gelten, um Missverständnisse zu vermeiden. © Ian Cook/Imago
Thema: Wohnungsuebergabe. Protokoll zur Uebergabe einer Mietwohnung
Übergabeprotokoll: Bestehen Sie auf einem Übergabeprotokoll bei Einzug, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen beim Auszug. © Ute Grabowsky/Imago

Wohnungsnot auch beim sozialem Wohnbau – Gericht entscheidet zugunsten der Bürgergeld-Empfänger

Zudem kritisierte das Gericht, dass die errechneten Werte nicht mit den Marktgegebenheiten übereinstimme. Dass sozialer Mietraum existiere, bedeute nicht, dass dieser auch gerade zur Miete verfügbar sei. Unter diesen Umständen fand das Gericht nicht, dass sich eine pauschale Mietgrenze vorgeben lasse. Später wurde das Urteil auch vom Landgericht bestätigt. Das bedeutet, wenn kein günstigerer Wohnraum verfügbar ist, müssen auch die Kosten für eine Sozialwohnung über der Mietobergrenze übernommen werden.

Sozialhilfeempfänger bekommen die Miete nur unter bestimmten Umständen bezahlt. Wenn eine Einkommensgrenze unterschritten wird und die Betroffenen über keine eigenen Immobilien verfügen, kann das zuständige Amt einen Wohnberechtigungsschein ausstellen, um eine Sozialwohnung zu beantragen. Sowohl die Einkommenshöhe als auch die Größe der Sozialwohnung richtet sich nach der Größe des Haushalts.

Das System steht jedoch auch immer wieder in der Kritik, zum einen leben manche Sozialhilfe-Empfänger in einer zu teuren Wohnung. Zum anderen kosten Sozialwohnungen die Steuerzahler jedes Jahr mehrere Milliarden Euro. (kiba)

Rubriklistenbild: © Andreas Gebert/dpa

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