Mindestlohn steigt 2026 – was sich bei Minijobs ändert und wer profitiert
VonVivian Werg
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Ab 2026 erhöht sich der Mindestlohn – und mit ihm die Verdienstgrenzen bei Minijobs. Was sich für Beschäftigte und Arbeitgeber genau ändert.
Hamm – Ab Januar 2026 treten weitreichende Änderungen für geringfügige Beschäftigungen in Kraft. Grund ist die gestaffelte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die nicht nur höhere Löhne bringt, sondern auch die Verdienstgrenze bei Minijobs anhebt.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hat eine stufenweise Erhöhung beschlossen – mit Folgen, die sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber betreffen, wie die Informationsplattform der Minijob-Zentrale berichtet.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt, um faire Löhne zu sichern und Niedrigverdienende vor Ausbeutung zu schützen. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben, gefolgt von einer weiteren Erhöhung auf 14,60 Euro ab Anfang 2027. Diese Entscheidung basiert auf der Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen die Anpassung des Mindestlohns prüft und vorschlägt.
14 Jobs, die fast niemand machen will, obwohl sie gut bezahlt sind
Die gestaffelte Anhebung betrifft nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Besonders Frauen profitieren überdurchschnittlich: In etwa 20 Prozent ihrer Jobs steigt der Stundenlohn spürbar, während es bei Männern rund 14 Prozent sind. Arbeiten im Ruhestand kann eine finanzielle Entlastung sein – was Rentner mit Minijobs aber unbedingt beachten sollten. Doch kleinere Betriebe hingegen sehen den Mindestlohn-Anstieg kritisch.
Minijob-Grenzen steigen: Das sind die neuen Werte
Da die Minijob-Grenze direkt an den Mindestlohn gekoppelt ist, ändern sich auch die zulässigen Verdienstgrenzen. Die Minijob-Zentrale erklärt die Berechnung so: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3 = monatlicher Höchstverdienst, abgerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag.
Das bedeutet konkret: Im Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 603 Euro, ein Jahr später steigt sie weiter auf 633 Euro. Diese Beträge entsprechen einer monatlichen Arbeitszeit von etwa 43 Stunden. Wird die zulässige Grenze überschritten, gilt das Beschäftigungsverhältnis jedoch nicht mehr als Minijob – mit spürbaren Konsequenzen. Während die Mindestlohnerhöhung Minijobs attraktiver macht, gibt es auch Herausforderungen, wie etwa Schwarzarbeit.
Vorsicht: Wer mehr verdient, rutscht in die Sozialversicherung – Midijob als Alternative
Wie das Portal Fuer-Gruender.de berichtet, werden dann Sozialversicherungsbeiträge fällig, die in Summe bei rund 30 Prozent liegen. Auch die Meldepflichten für Arbeitgeber steigen deutlich. Für Unternehmen können Minijobs dadurch teuer werden: Die tatsächlichen Stundenkosten liegen dann schnell bei etwa 18 Euro, ohne dass klassische Vorteile wie Mitarbeiterbindung oder bezahlter Urlaub hinzukommen.
Wer regelmäßig mehr als 43 Stunden im Monat arbeitet oder häufig Minijobberinnen und Minijobber wechselt, sollte daher Alternativen prüfen, heißt es weiter. Ein Midijob oder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung könne langfristig, wirtschaftlich und organisatorisch vorteilhafter sein.
Laut dem Informationsportal krankenkassen-direkt.de steigt die Obergrenze für Midijobs ab 2026 auf 2000 Euro brutto monatlich. Für viele Arbeitgeber ist das ein attraktives Modell, da Midijobber sozialversichert sind und gleichzeitig weniger kosten als reguläre Teilzeitkräfte. Trotz Minijob-Grenze, darf unter bestimmten Umständen auch mehr verdient werden. (vw)