Mehr Rente durch Elternzeit

Mütterrente für Väter: So sichern Männer ihren Anspruch

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Mütterrente beziehen nicht nur für Frauen. Auch Väter können das Geld unter bestimmten Voraussetzungen beanspruchen. Dabei sind einige Schritte zu beachten.

Die Mütterrente, eine Anerkennung für die Erziehung von Kindern, ist längst nicht mehr nur ein Thema für Frauen. Auch Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Rentenleistung. Doch wie genau funktioniert das? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Schritte sind notwendig, um die Mütterrente als Vater zu erhalten?

Die Mütterrente ist nicht nur für Frauen. Auch Väter können sie unter bestimmten Voraussetzungen beanspruchen. (Symbolfoto)

Mütterrente für Väter: Wie es funktioniert und was zu beachten ist

Die Themen Rente und Alterssicherung stehen derzeit im Mittelpunkt vieler öffentlicher Diskussionen und politischer Debatten. Insbesondere die von CDU und SPD geplante Ausweitung der Mütterrente. Die „Mütterrente 3“ soll kommen – allerdings erst 2027. echo24.de hat bereits berichtet, welche Kinder dadurch künftig mehr Rente bringen.

Aber nicht nur Mütter, auch Väter, die eine Zeit lang den Großteil der Erziehungsarbeit übernommen haben, können im Alter Rentenansprüche geltend machen.

Väter und die Mütterrente: Was Eltern beachten sollten

Allerdings müssen für die Mütterrente für Väter bestimmte Voraussetzungen erfüllt und gewisse Schritte im Vorfeld unternommen werden.

Mütterrente für Väter – diese beiden Möglichkeiten gibt es (Quelle: Ihre-Vorsorge):

  • Möglichkeit 1: Frühzeitig, unter Umständen schon in den ersten Lebensmonaten des Kindes, wird festgelegt, ob die Mutter oder der Vater die Kindererziehungszeiten in Anspruch nimmt. Dies kann dann auch „rententaktisch“ erfolgen: Der Elternteil erhält die Kindererziehungszeiten, der mehr davon profitiert.
  • Möglichkeit 2: Im Rahmen der Klärung des Rentenkontos wird festgelegt, welchem Elternteil die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden. In diesem Fall können Väter allerdings nur dann profitieren, wenn sie sich überwiegend um die Kindererziehung gekümmert haben.

Grundsätzlich kann die Erziehungszeit zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Rentenrechtlich muss sie aber jeweils einem Elternteil zugeordnet werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch festgestellt: „In Deutschland liegt die Erziehungsarbeit nach wie vor überwiegend bei den Müttern, und diese schränken ihre Erwerbstätigkeit nach wie vor häufig ein. Deshalb wird die Mütterrente im Zweifelsfall der Mutter zugerechnet.“ Übernimmt aber der Vater den Großteil der Erziehungsarbeit, können die Eltern dies in einer gemeinsamen Erklärung festhalten.

Mütterrente wird automatisch Müttern zugesprochen: Gemeinsame Erklärung kann helfen

Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung gibt es für diese Fälle ein spezielles Formular. Es heißt „Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit/Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung“. Das Formular kann von jedem im Internet heruntergeladen werden. Die Erklärung muss von den Eltern unterschrieben werden.

Damit können beide Elternteile gemeinsam verbindlich festlegen, welchem Elternteil die Mütterrente zustehen soll. Wird dort für einen bestimmten Zeitraum der Vater eingetragen, gilt das – wie groß der Anteil des Vaters an der Erziehung und Betreuung des Kindes ist, spielt dann keine Rolle.

Wichtig ist: Die Erklärung kann nur für die Zukunft abgegeben werden, rückwirkend maximal für die letzten zwei Monate. Mit der förmlichen Erklärung müssen sich die Eltern nicht für die gesamte Erziehungszeit festlegen, sie können z. B. zunächst für die ersten zwölf Monate bestimmen, wer die Mütterrente erhält und danach neu festlegen, wie sie sich die Erziehungsarbeit aufteilen. Wichtig zu wissen: Die formale Erklärung bindet die Eltern.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar

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