Mehr Geld für Eltern

Frühe Unterstützung für Eltern: Mütterrente 3 bringt Rückzahlungen ab 2027

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Die Mütterrente 3 sorgt für Entlastung bei Eltern. Trotz technischer Verzögerungen ist auch die rückwirkende Auszahlung gesichert.

Die geplante Ausweitung der Mütterrente sorgt für Erleichterung bei vielen Eltern – vor allem bei Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Auch wenn die Deutsche Rentenversicherung möglicherweise mehr Zeit für die technische Umsetzung benötigt, betont die Bundesregierung: Die Mütterrente wird rückwirkend ausgezahlt. Das ist eine wichtige Klarstellung für alle, die auf die zusätzliche Anerkennung ihrer Erziehungszeiten warten. Welche Fristen bei der Rente gelten und was Betroffene jetzt wissen müssen.

Mütterrente 3 kommt früher: Rentenpunkte werden rückwirkend gutgeschrieben

Die Bundesregierung unter Friedrich Merz treibt die Rentenreform voran. Zahlreiche Änderungen sind geplant, wie echo24.de bereits berichtete. Nun steht fest: Die sogenannte Mütterrente 3 kommt sicher. Am 3. Juli 2025 einigte sich die Koalition darauf, Eltern künftig früher und verlässlicher zusätzliche Rentenpunkte für die Erziehung ihrer Kinder zu gewähren. Und das rückwirkend, falls sich die technische Umsetzung verzögert.

Wie das Portal Rentenbescheid24 mitteilt, soll die Mütterrente 3 bereits 2027 starten – ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen. Zwar rechnete die Deutsche Rentenversicherung bislang mit einer Umsetzung erst bis spätestens 2028, doch laut Bundesregierung gehen durch die frühere Gesetzeslage keine Rentenansprüche verloren. Die rückwirkende Auszahlung der Rentenpunkte ab 2027 ist garantiert.

Mehr Rente für Eltern: Mütterrente 3 sorgt für Gleichstellung ab 2027

Jährlich steigende Renten sorgen für mehr Geld im Portemonnaie der Rentner. Zuletzt wurde die Rente um 3,74 Prozent angehoben – doch bei der ersten Auszahlung kann es zu Abzügen kommen, wie echo24.de bereits berichtete. Ab 2027 dürfen sich insbesondere Eltern auf eine weitere Verbesserung freuen: Die neue Mütterrente 3 soll dafür sorgen, dass künftig alle Elternteile gleichbehandelt werden – unabhängig davon, wann das Kind geboren wurde.

Derzeit gilt: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es 2,5 Entgeltpunkte, für Kinder ab 1992 hingegen 3 Entgeltpunkte. Diese Ungleichheit wird mit der Reform abgeschafft. Die Bezeichnung „Mütterrente“ ist dabei eigentlich nicht korrekt: Auch Väter, Stiefeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Großeltern oder andere Verwandte, die ein Kind dauerhaft in ihrem Haushalt betreuen, haben Anspruch auf die zusätzlichen Rentenpunkte.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Wolfilsler

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