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Wer Bürgergeld erhält, kann sich für die Nachzahlung der Nebenkosten an das Jobcenter wenden. Wie viel wird vom Amt bezahlt? Das erfahren Sie hier.
Für viele Mieter in Deutschland sind die hohen Energiekosten, etwa für Heizung und Strom, eine große Belastung. Entsprechend besorgt sind viele, wenn die Nebenkostenabrechnung ansteht. Wie viele Nebenkosten durchschnittlich normal sind, hat echo24.de bereits erklärt.
Vermieter haben ein Jahr lang Zeit, die Abrechnung zu versenden. Für das Jahr 2023 musste sie spätestens am 31. Dezember 2024 an die jeweiligen Haushalte verschickt werden.
Bürgergeld-Bezieher könnten hohe Nebenkosten finanziell besonders hart treffen: Sie können sich das oft nicht leisten. Jedoch ist für Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter für Unterkunftskosten und Miete zuständig - und damit auch für die Nebenkosten. Aber wie viel und was genau übernimmt das Jobcenter?
Bürgergeld: Übernimmt das Jobcenter die Nebenkosten-Nachzahlung?
Bei Bürgergeld-Empfängern übernimmt das Jobcenter einen Teil der Nebenkosten. Denn Miet-Nebenkosten gelten als Kosten der Unterkunft, wie buerger-geld.org schreibt.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter auch die Nebenkosten-Nachzahlung: Der Verbrauch muss angemessen und nicht verschwenderisch sein, heißt es auf der Ratgeberseite gegen-hartz.de. Außerdem gilt, dass der Antragsteller in der Wohnung leben muss, für die er die Nebenkosten eingereicht hat. Und er muss im selben Jahr Bürgergeld-Leistungen bezogen haben.
Menschen, die aktuell Bürgergeld beziehen, das 2023 allerdings noch nicht getan haben, sind laut der Ratgeberseite trotzdem berechtigt. Auch in diesem Fall müsse das Jobcenter helfen und die Nebenkosten-Nachzahlung übernehmen, sofern sie angemessen ist.
Bürgergeld-Empfänger, die 2023 Leistungen bezogen haben, aber jetzt nicht mehr, erhalten keine Unterstützung vom Jobcenter, wie das Portal gegen-hartz.de informiert. Sobald die Person eine Arbeit gefunden hat und somit keinen Anspruch auf Unterstützung hat, gilt nicht mehr als hilfsbedürftig. Entsprechend muss die Nebenkosten-Nachzahlung dann selbst bezahlt werden.
Bürgergeld: Welche Nebenkosten übernimmt das Jobcenter?
Das Jobcenter übernimmt einen Großteil der Nebenkosten für Bürgergeld-Bezieher. Darunter fällt auch die Nebenkosten-Abrechnung. Laut dem Verein für soziales Leben, der hinter buerger-geld.org steht, gelten Stromkosten jedoch nicht als Nebenkosten. Diese müssen aus dem Bürgergeld-Regelsatz gezahlt werden.
Diese Posten auf der Nebenkostenabrechnung übernimmt das Jobcenter laut buerger-geld.org:
- Heizung und Warmwasser (warme Betriebskosten)
- laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, wie die Grundsteuer
- Wasserversorgung mit Trinkwasser
- Abwasserkosten
- Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs
- Straßenreinigung
- Müllabfuhr
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung außerhalb der Wohnung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes
- Kosten für den Hauswart
- Gemeinschafts-Antennenanlage, Breitbandnetz oder gebäudeinterne Verteileranlage
- Sonstige Betriebskosten, die auf alle im Wohnhaus wohnenden Parteien umgelegt werden
Manchmal müssen Mieter auch keine Nebenkosten zahlen, das sollten sie wissen. Doch in anderen Fällen ist es für Mieter ungeschickt, seit einer Bürgergeld-Änderung übernimmt das Jobcenter einige Kosten nicht mehr.
Bürgergeld: Welche Nebenkosten gelten als angemessen?
Die Übernahme der Nebenkosten durch das Jobcenter ist an ihre Angemessenheit geknüpft. Das zuständige Jobcenter legt laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) fest, was als angemessen gilt. Sind beispielsweise die Unterkunftskosten zu hoch, fordert das Jobcenter Bürgergeld-Berechtigte dazu auf, die Kosten zu senken. Die Behörde setzt Betroffenen hierfür eine Frist von maximal sechs Monaten.
Seit Januar 2023 gilt für das erste Jahr, in dem Bürgergeld bezogen wird, eine Karenzzeit. In diesem Zeitraum werden laut dem BAMS auch unangemessene Nebenkosten übernommen.
Heizkosten sind von der Regelung ausgenommen. Wie hoch angemessene Heizkosten sein dürfen, bestimmen die Kommunen.
Bürgergeld-Empfänger haben dennoch die Möglichkeit, sich aus Sicht des Jobcenters zu hohe Nebenkosten erstatten zu lassen. Hierfür müssen Bürgergeld-Empfänger eine Begründung mit Nachweisen liefern. Erkennt das Jobcenter diese an, übernimmt es auch erhöhte Kosten.
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