VonJuliane Reyleschließen
Wohnen zur Miete ist teuer, vor allem die Nebenkosten können den Preis in die Höhe treiben. Deshalb sollten Mieter wissen, wann, was und wie sie wirklich zahlen müssen.
Wenn es nur um die Miete ginge, würde mancher viel Geld sparen. Doch die meisten Mieter in Deutschland zahlen neben der Kaltmiete auch Nebenkosten – und die können ganz schön hoch sein. Es gibt aber auch Fälle, in denen Mieter keine oder nur geringe Nebenkosten zahlen müssen. echo24.de erklärt, wann das der Fall ist und worauf Mieter achten sollten.
Wann müssen Mieter keine Nebenkosten zahlen?
| Kein Vermerk im Mietvertrag | Nebenkosten dürfen nur berechnet werden, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart wurde. Fehlt eine entsprechende Klausel, ist der Vermieter verpflichtet, alle Nebenkosten selbst zu tragen. Mieter zahlen in diesem Fall lediglich die Kaltmiete. |
| Pauschalmiete oder Inklusivmiete | Einige Mietverhältnisse basieren auf einer sogenannten Pauschalmiete oder Inklusivmiete. Das bedeutet, dass bereits alle Nebenkosten in der Miete enthalten sind. Es gibt keine separate Abrechnung, und der Vermieter kann keine zusätzlichen Kosten nachfordern. |
| Fehlende oder unwirksame Betriebskostenabrechnung | Falls der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellen muss, hat er dafür ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode Zeit. Wird diese Frist überschritten oder ist die Abrechnung fehlerhaft, kann der Mieter unter Umständen die Zahlung verweigern. |
| Nicht umlagefähige Kosten | Laut Betriebskostenverordnung gibt es klare Regeln, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Hausmeisterdienste. Reparaturen, Verwaltungskosten oder Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter nicht als Nebenkosten abrechnen. |
| Fehlende Verbrauchserfassung | Verbrauchsabhängige Kosten, wie Wasser und Heizung, müssen korrekt erfasst und abgerechnet werden. Falls in einem Mehrfamilienhaus keine entsprechenden Zähler installiert sind, kann es sein, dass die Umlage dieser Kosten auf die Mieter nicht zulässig ist. |
| Sonderregelungen für bestimmte Mietergruppen | In manchen Fällen gelten für spezielle Mietergruppen besondere Regelungen. Beispielsweise sind Studierende in Wohnheimen oder Bewohner von Sozialwohnungen teilweise von bestimmten Nebenkosten befreit. |
Grundsätzlich gilt: Nebenkosten dürfen nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine entsprechende Klausel im Vertrag, ist der Vermieter verpflichtet, alle Nebenkosten selbst zu tragen, wie Finanztipp erklärt. Mieter zahlen dann nur die Kaltmiete. Außerdem gibt es auch eine spezielle Form der Miete. Bei der Pauschalmiete sind die Nebenkosten bereits pauschal in der Miete berechnet und müssen nicht mit der Nebenkostenabrechnung gezahlt werden, wie der Mieterverband erklärt.
Wer jedoch Nebenkosten zur Miete zahlen muss, sollte darauf achten, dass keine falschen Kostenpositionen aufgelistet werden, da diese nicht bezahlt werden müssen. In einem Mehrfamilienhaus muss zum Beispiel auch ein Zähler vorhanden sein, um den genauen Verbrauch analysieren zu können. Besondere Regelungen können die Pflicht zur Nebenkostenzahlung stets aufheben.
echo24.de berichtet auch, wie viel Grundsteuer Mieter mit den Nebenkosten an die Vermieter zahlen müssen. Außerdem kursieren zahlreiche Mythen über die Nebenkosten von Wohnungen, was müssen Mieter wirklich zahlen?
Zeit beachten: Müssen Mieter die Nebenkostenabrechnung zahlen, wenn sie zu spät kommt?
Was ist, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt? Überschreitet der Vermieter die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten, so kann der Mieter eine mögliche Nachzahlung verweigern. Ein mögliches Guthaben muss jedoch ausgezahlt werden, wie Mineko, Portal für Mietnebenkosten, erklärt.
Nicht in jedem Fall müssen Mieter Nebenkosten zahlen. Ein genauer Blick in den Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung und die gesetzlichen Regelungen kann helfen, unberechtigte Forderungen zu vermeiden. Wer unsicher ist, sollte sich juristisch beraten lassen oder den Mieterverein kontaktieren. Manchmal kommt es auch zu besonders kuriosen fällen: Ein Vermieter forderte 132.000 Euro für einen verlorenen Schlüssel – wann müssen Mieter das zahlen?
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