VonLisa Kleinschließen
Überweisungen ins Ausland sind ab einer bestimmten Summe jetzt meldepflichtig. Wer sich als Bankkunde nicht daran hält, riskiert sogar ein hohes Bußgeld.
Seit Januar 2025 gelten in Deutschland neue Regeln bei Überweisung. Dank einer Änderung fallen für Kunden bei einem bestimmten Service die Gebühren weg: Echtzeit-Überweisungen sollen noch schneller sein und ohne Aufpreis durchgeführt werden. Auch bei Überweisungen ins Ausland gibt es eine Änderung: Die Meldegrenze für Überweisungen ins Ausland wurde hochgesetzt.
Neue Pflicht: Ab dieser Grenze müssen Bank-Kunden ihre Überweisungen melden
Bislang lag die Grenze laut Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bei einer Überweisungssumme von 12.500 Euro. Seit Januar 2025 liegt die Grenze deutlich höher: Inzwischen sind nur noch Auslandsüberweisungen von über 50.000 Euro meldepflichtig, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Die Meldepflicht gilt für alle grenzüberschreitenden Zahlungen, auch Übertragungen von Kryptowährungen. Sie betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Firmensitz in Deutschland haben, schreibt Western Union.
Neue Meldegrenze für Auslandsüberweisungen: Bank-Kunden riskieren hohes Bußgeld
Privatpersonen können die Meldung telefonisch bei der Bundesbank erledigen, unter der Telefonnummer 0800 1234 111, Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr. Der Anruf ist kostenlos. Höhere Auslandsüberweisungen können auch online gemeldet werden über das AMS-Portal der Bundesbank. Laut der Außenwirtschaftsverordnung gilt eine Meldefrist bis zum siebten Kalendertag des Monats nach der Auslandsüberweisung.
Ein Beispiel:
Bei einer Überweisung am 16. Mai in Höhe von 55.000 Euro, etwa nach Italien, ist die Meldefrist der 7. Juni.
Wer sich nicht an die Meldepflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert hohe Strafen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, erklärt Western Union. Wichtig: Auch verspätete, vergessene, unvollständige oder falsche Meldungen können Strafen nach sich ziehen.
Neue Meldegrenze greift nicht rückwirkend: Bußgeld droht auch bei älteren Vergehen
Wer in der Vergangenheit bereits Überweisungen ins Ausland getätigt hat, die vor dem Januar 2025 über 12.500 Euro lagen, muss auch weiterhin mit Konsequenzen rechnen. Laut der Q&W Rechtsanwaltschaftsgesellschaft werden alte Verstöße gegen die Meldepflicht von höheren Auslandsüberweisungen weiterhin geahndet.
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