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Ab Januar 2025 gibt es eine neue Meldegrenze für bestimmte Überweisungen. Was das für Kontoinhaber bedeutet und welche Vorteile die neue Regelung bietet.
Wer größere Geldbeträge ins Ausland überweisen wollte, ist bisher oft auf bürokratische Hürden gestoßen: Meldungen mussten erstellt und Fristen eingehalten werden. Die Unsicherheit, ob alles korrekt erledigt wurde, blieb. Doch damit ist bald Schluss. Ab Januar 2025 wird eine entscheidende Erleichterung eingeführt, die Bankkunden und Unternehmen gleichermaßen zugutekommt.
Die Meldepflicht für Auslandsüberweisungen wird auf Beträge über 50.000 Euro angehoben. Das bedeutet weniger Aufwand und mehr Freiraum – allerdings nicht ohne einige Details, die weiterhin beachtet werden sollten. Auch in anderen Bereichen stehen 2025 einige Änderungen an.
Neue Meldegrenze bei Überweisungen: Das wird ab 2025 für Bank-Kunden leichter
Wer innerhalb Deutschlands überweist, hat es weiterhin einfach. Selbst hohe Summen wie 10.000 Euro erfordern selten mehr als eine Identitätsprüfung. Doch das Überweisen ins Ausland unterlag bisher strengeren Regeln: Ab einer Summe von 12.500 Euro war eine Meldung gemäß Paragraf 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) Pflicht. Ab Januar 2025 ändert sich das – mit einer höheren Meldegrenze von 50.000 Euro, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Neue Freiheiten bei Auslandsüberweisungen – aber Vorsicht vor Altlasten
Die Anpassung soll Verbraucher das Leben erleichtern. Wie die O&W Rechtsanwaltschaftsgesellschaft erklärt, bedeutet die neue Regelung weniger Bürokratie und mehr Freiraum. Für viele Bankkunden heißt das: weniger Papierkram und geringere Sorge um mögliche Verstöße.
Trotz der Erleichterung bleibt laut der Q&W Rechtsanwaltschaftsgesellschaft Vorsicht geboten. Alte Verstöße – etwa versäumte Meldungen bei Überweisungen über 12.500 Euro – können weiterhin geahndet werden. Wer sich nicht sicher ist, ob frühere Transaktionen korrekt gemeldet wurden, sollte dies dringend prüfen oder seine Bank um Klärung bitten.
Für die meisten Nutzer gibt es eine weitere gute Nachricht: Viele Banken übernehmen die Meldepflicht automatisch. Wichtig ist nur, sich bei Unsicherheiten an die Bank zu wenden und die neuen Regelungen zu beachten, so die Q&W Rechtsanwaltschaftsgesellschaft. Denn nicht alle Anbieter bieten diesen Service an. Außerdem stehen strenge Änderungen zum Thema Bargeld an.
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