Ab 2026 wird das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt. Sozialverbände warnen, dass vor allem psychisch Erkrankte betroffen sein könnten.
Frankfurt — Die geplante Bürgergeld-Reform zur Grundsicherung ab Juli 2026 sorgt für heftige Kritik von Sozialverbänden. Insgesamt haben mehr als 50 Organisationen die Pläne der Bundesregierung kritisiert. Unter dem Zusammenschluss „Gesundheit Unteilbar“ warnen sie davor, dass der Gesetzentwurf den „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ gefährde. Trotzdem soll der erste Teil der neuen Grundsicherung noch im Dezember vom Bundeskabinett unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen werden.
Das Bürgergeld wird bald Grundsicherung heißen. Mit der Namensänderung gehen verschärfte Sanktionen einher. (Symbolbild)
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Grund für die Kritik sind die deutlich strengeren Regeln . Jobcenter-Mitarbeitende sollen künftig schneller Leistungen kürzen und bei wiederholten Pflichtverletzungen sogar einen vollständigen Leistungsentzug verhängen. Wer mehr als einen Termin im Jobcenter versäumt, verliert den Anspruch auf Leistungen und wird als „nicht erreichbar“ eingestuft. Auch wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, erhält künftig kein Geld mehr. Vor allem auf Menschen mit psychischen Erkrankungen kommen dabei größere Anforderungen zu. Während eine Anhörung über Sanktionen üblicherweise auch schriftlich stattfinden kann, soll sie bei Menschen mit psychischen Erkrankungen in Person stattfinden. Betroffene müssen also in der Regel persönlich im Jobcenter erscheinen, was für viele eine erhebliche Belastung darstellt.
Neue Regelung in Grundsicherung: Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders betroffen Für Betroffene könnte diese Regelung problematisch werden. Helena Steinhaus, Gründerin der Initiative Sanktionsfrei e.V. , kritisiert die drohende Pflicht zur persönlichen Vorsprache. Viele Betroffene versäumten Termine nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Panikattacken, depressive Phasen oder soziale Phobien sie im Alltag blockieren. Der Sozialrechtsexperte Utz Anhalt erklärt bei gegen-hartz.de : „Wer täglich darum kämpft, überhaupt aufzustehen, braucht keine Drohkulissen. Er braucht ein System, das Erkrankungen ernst nimmt – nicht eines, das sie anzweifelt. Die neue Grundsicherung baut ein System auf, das psychisch erkrankte Menschen unter Generalverdacht stellt.“
Wie die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, sind psychische Erkrankungen schon heute die häufigste Ursache für Erwerbsminderung. 2020 entfielen 41,5 Prozent der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Leiden – gegenüber 24,2 Prozent im Jahr 2000. Existenzielle Ängste und finanzielle Not könnten psychische Erkrankungen zusätzlich verstärken, so die Befürchtung. Zudem könnte das persönliche Erscheinen im Jobcenter künftig einen Großteil der Verfahren betreffen. Das hätte nicht nur Konsequenzen für die Betroffenen, sondern auch für die Arbeitsbelastung in den Jobcentern.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen 1. BVerfG-Sanktionsurteil (05.11.2019, Aktenzeichen: 1 BvL 7/16)
Das Bundesverfassungsgericht erklärt Sanktionen über 30 % des Regelbedarfs für verfassungswidrig. Vollständiger Leistungsentzug ist unzulässig, starre Drei-Monats-Dauer ohne Härtefallregelung ebenfalls. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa/Symbolbild 2. LSG Baden-Württemberg: Nachmittagsbetreuung (12.12.2023, Az. L 9 AS 1962/23)
Das LSG Baden-Württemberg entschied, dass Angebote einer Schule im Rahmen der Nachmittagsbetreuung nicht zur angemessenen Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II zählen. (Symbolbild) © YAY Images/IMAGO/Symbolbild 3. SG Stuttgart: Lernförderung – Vorrang schulischer Angebote (23.04.2024)
Das SG Stuttgart entschied in seinem Beschluss vom 23.04.2024 (Az. S 22 AS 1060/24 ER), dass Bürgergeld-Bezieher vorrangig schulische Angebote nutzen müssen, wenn sie eine Kostenübernahme für Lernförderung vom Jobcenter wünschen. Das Gericht stellte fest, dass § 28 Abs. 5 SGB II die Rechtsgrundlage für Leistungen zur Lernförderung bildet, wobei nur eine „schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung“ berücksichtigt wird. Wegen des Nachranggebots der Grundsicherung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 SGB II sind schulische Angebote vorrangig zu nutzen. (Symbolbild) © Horst Rudel/IMAGO 4. BSG-Urteil zu Geldgeschenken an Bürgergeld-Empfänger (17.07.2024. Az. B 7 AS 10/23 R)
Das BSG entschied am 17.07.2024, dass ein Geldgeschenk der Mutter für die Dachreparatur ihres erwachsenen Sohnes nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird. Das Gericht stellte klar, dass zweckgebundene Zuwendungen für besondere Ausgaben nicht das Existenzminimum mindern. Das Urteil hat Signalwirkung, weil es verdeutlicht, dass private Geldgeschenke oder zweckgebundene Unterstützungen nicht automatisch zu Leistungskürzungen führen und damit die Grenzen der Anrechnung von Einkommen auf das Bürgergeld klarer definiert. (Symbolbild) © Countrypixel/IMAGO/Symbolbild Richter bei einer Urteilsverkündung am Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild) 5. BVerfG-Beschluss Corona-Mehrbedarfe (19.07.2024)
Das BVerfG wies am 19.07.2024 die Richtervorlage des SG Karlsruhe zu Corona-Mehrbedarfen als unzulässig ab (Az. 1 BvL 2/23). Das Gericht begründete, dass der Vorlagebeschluss nicht ausreichend dargelegt habe, dass die Gesamtsumme der Leistungen das menschenwürdige Existenzminimum nicht gewährleistet. Gegenstand waren die im Mai 2021 und Juli 2022 für SGB II-Empfänger ausgezahlten Einmalleistungen zum Ausgleich pandemiebedingter Mehraufwendungen. Damit bleibt die gesetzliche Regelung zu Corona-Mehrbedarfen vorerst bestehen. Diese Mehrbedarfe sind Teil des Bürgergeldes und sollen zusätzliche Kosten während der Pandemie, etwa für Masken oder Selbsttests, abdecken, ohne den Anspruch auf das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden. (Symbolbild) © Political-Moments/IMAGO/Symbolbild Bundessozialgericht, Außenansicht, Haupteingang. Das neoklassizistische Gebäude stammt aus dem Jahr 1936. 6. BSG-Urteil Bürgergeld und EU-Freizügigkeitsrecht (11.09.2024, Az. B 4 AS 12/23 R)
Das BSG entschied am 11.09.2024, dass eine polnische Mutter mit ihrem zweijährigen Sohn Anspruch auf Bürgergeld bzw. Sozialgeld hat. Das Gericht stellte klar, dass die Ausübung des EU-Freizügigkeitsrechts den Anspruch auf Leistungen nicht ausschließt, solange ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht. Damit wird bestätigt, dass EU-Bürger unter bestimmten Bedingungen Zugang zu existenzsichernden Leistungen haben. (Symbolbild) © Rüdiger Wölk/IMAGO/Symbolbild Logo und Schriftzug des kommunalen Jobcenters und der Agentur für Arbeit an einer Hausfassade. 7. BSG-Urteil kommunales Jobcenter (11.09.2024)
Das BSG entschied am 11.09.2024 (Az. B 4 AS 6/23 R), dass Bürgergeld-Empfänger zu Unrecht erhaltene Leistungen eines kommunalen Jobcenters zurückzahlen müssen, auch bei vorläufiger Bewilligung. Das Gericht stellte klar, dass kommunale Jobcenter und kommunale Sozialhilfeträger bei Erstattungsforderungen getrennt anzusehen sind. Ein spanisches Ehepaar hatte zunächst vorläufige Leistungen erhalten, die später auf null Euro herabgesetzt wurden. Das Urteil zeigt, dass vorläufige Bewilligungen keinen Schutz vor Rückforderungen bieten. (Symbolbild) © Deutzmann/deutzmann.net/dnet_cdn/IMAGO/Symbolbild Symbolbild: Wippe auf einem Euro-Stück. Rechts, obere Seite, ein Haus. Links, untere Seite der Wippe (schwerer), ein Pärchen. Pinker Hintergrund. 8. LSG Niedersachsen-Bremen: Delmenhorst-Konzept (25.09.2024, Az. L 13 AS 21/23)
Das Delmenhorst-Konzept legt fest, wie das Jobcenter die angemessenen Unterkunftskosten (Miete plus Nebenkosten) berechnet. Das LSG Niedersachsen-Bremen bestätigte am 25.09.2024, dass dieses Konzept rechtmäßig ist. Die Entscheidung hat Signalwirkung, weil sie zeigt, welche Anforderungen ein „schlüssiges Konzept“ erfüllen muss – nicht nur in Delmenhorst, sondern auch als Orientierung für andere Jobcenter und Sozialgerichte. (Symbolbild) © Gary Waters/IMAGO/Symbolbild Landgericht Darmstadt 31.03.2019, Justitia Figur. 9. LSG Hessen: Leistungsaufhebung rechtens (27.09.2024)
Das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt bestätigt: Die Aufhebung von Bürgergeld-Leistungen bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit durch eigenes Einkommen ist rechtmäßig. Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen. (Symbolbild) © brennweiteffm/IMAGO/Symbolbild Umzug Symbolbild: LKW vor einem Wohnhaus wird gerade entladen. 10. SG Karlsruhe: Umzugskosten (01.10.2024)
Das SG Karlsruhe entschied (Az. S 12 AS 2387/22), dass das Jobcenter die Kosten von rund 2.200 € für ein Umzugsunternehmen übernehmen muss. Das Gericht stellte klar, dass Pauschalen für Hilfskräfte unterhalb des Mindestlohns rechtswidrig sind und der günstigste vorgelegte Kostenvoranschlag als angemessen gilt. Damit war das Ermessen des Jobcenters auf Null reduziert, sodass die Kostenübernahme verpflichtend war. (Symbolbild) © Udo Herrmann/Herrmann Agenturfotografie/IMAGO/Symbolbild Mann mit Brille in der Hand. 11. LSG NRW: Jobcenter muss Brillenreparatur übernehmen (19.02.2025, Az. L 12 AS 116/23)
Das LSG NRW verpflichtete das Jobcenter zur Zahlung von 265 Euro für die Reparatur von zwei Brillengläsern eines Bürgergeld-Empfängers. Es wurde somit festgelegt, dass eine kaputte Brille im Bürgergeldbezug nicht „Privatsache“ ist, sondern ein existenzsichernder Bedarf – und dass das Jobcenter in solchen Fällen zahlen muss, wenn die Krankenkasse nicht einspringt. (Symbolbild) © Oleksandr Latkun/imagebroker/IMAGO/Symbolbild Hängeregister mit Betriebsrente-Merker, 03.05.2024. Symbolbild. 12. BSG-Urteil Betriebsrente Corona (17.12.2024)
Das BSG entscheidet in einem Grundsatzurteil (Az. B 7 AS 17/23 R): Betriebsrenten sind vollständig anrechenbares Einkommen im Bürgergeld – ein neuer SGB XII-Freibetrag für Altersvorsorge gilt nicht. Gleichzeitig bestätigt das BSG: COVID-19-bedingte Kosten für Schutzmasken und Selbsttests können als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II anerkannt werden, trotz der 150€-Einmalzahlung nach § 70 SGB II. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild Hauptantrag Bürgergeld mit Kugelschreiber. 13. LSG Berlin-Brandenburg: Entschädigung wegen zu langem Verfahren (22.01.2025)
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sprach einem Bürgergeld-Bezieher 2.600 € Entschädigung plus Prozesszinsen zu, weil das Verfahren mit 26 Monaten als unangemessen lang eingestuft wurde. Es ging bei dem Streit um eine Jobcenter-Eingliederungsmaßnahme und eine daraus resultierende Sanktion (Az. L 38 SF 159/24 EK AS). Berechnung: 100 € pro Verzögerungsmonat. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild Selbstgestaltetes Schild mit Sendung-mit-der-Maus-Motiv in der Einrichtung der Lebenshilfe in Duisburg-Homberg, 19.09.2018. 14. SG Lüneburg: Vater-Mutter-Kind-Einrichtung (28.01.2025)
Das Sozialgericht Lüneburg entscheidet über besondere Unterkunfts- und Heizungskosten. Der Sozialhilfeträger muss die Mietkosten für die Familienwohnung übernehmen, wenn die Bürgergeld-Empfängerin mit Kind in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII betreut wird (Az. S 19 AS 44/22). (Symbolbild) © Ulla Michels/IMAGO/Symbolbild Symbolbild: Rett Center, Medizinisches Zentrum mit Fachwissen über das Rett-Syndrom auf Frösön. Malin Wahlgren mit ihrer Mutter Anita W. Ljungberg unterzieht sich einer Untersuchung. 22.12.2024. 15. SG Aurich: Höhere Unterkunftskosten (25.02.2025, Az. S 55 AS 378/23)
Das Sozialgericht Aurich gewährt einer alleinerziehenden Mutter mit ihrer schwerbehinderten Tochter (Pflegegrad 5, Rett-Syndrom) höhere Leistungen für Unterkunftskosten im Bürgergeld. (Symbolbild: Patientin unterzieht sich einer Untersuchung im Rett Center in Schweden.) © Chris Maluszynski/IMAGO/Symbolbild Geldscheine und Stempel mit BAföG-Amt, 14.02.2020. 16. BSG-Urteil Auszubildende (12.03.2025, Az. B 7 AS 5/24 R)
Das BSG klärte, dass Bürgergeld-Leistungen für Auszubildende nur bis zur ersten BAföG-Ablehnung gewährt werden können und danach der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II greift. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild Bürgergeld beantragen online Schild. 17. Sozialgericht Dessau-Roßlau: EU-Ausländer (14.03.2025)
Ein rumänischer Antragsteller bekommt keinen Bürgergeld-Anspruch ohne glaubhaft gemachten „ununterbrochenen“ Fünf-Jahres-Aufenthalt ab erstmaliger behördlicher Meldung. Die Entscheidung bestätigt die strenge Auslegung des EU-Freizügigkeitsrechts bei Sozialleistungen. (Symbolbild) © Carsten Koall/dpa/Symbolbild 03.02.2020, Essen, Nordrhein-Westfalen: Schild vor den Gerichten in Essen. 18. LSG NRW: Regelsatz verfassungsgemäß (02.04.2025)
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen weist eine Klage gegen zu niedrige Regelsätze 2023/2024 ab. Die Inflation sei ausreichend berücksichtigt, das zweistufige Fortschreibungsverfahren genüge verfassungsrechtlichen Maßstäben. (Symbolbild) © Rupert Oberhäuser/IMAGO/Symbolbild Ein Sozialgesetzbuch sowie Ergänzungsbände zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Rentenversicherung stehen im Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. 19. LSG Berlin-Brandenburg: Rechenfehler (03.04.2025, Az. L 3 AS 772/23)
Eine Bürgergeld-Familie muss zu Unrecht bezogenes ALG II nicht zurückzahlen – Rechenfehler des Jobcenters dürfen nicht zu Lasten der Empfänger gehen. Empfänger müssen nicht besser rechnen können als Behördenmitarbeiter. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild Wegweiser zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam, Aufnahmedatum 06.09.2020. 20. LSG Brandenburg: Unterhaltspflicht (15.05.2025)
Ein selbständiger Garten- und Landschaftsbauer muss gegenüber dem Jobcenter Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen, da er als Unterhaltsschuldner in Betracht kommt. Das LSG Brandenburg stärkt die Macht der Jobcenter damit erheblich: Selbständige müssen ihre kompletten Finanzen offenlegen, wenn sie als potenzielle Unterhaltsschuldner in Betracht kommen. (Symbolbild) © Sascha Steinach/IMAGO/Symbolbild Deutschland/Hessen/Kassel, 12.03.2017, Bundessozialgericht, Außenansicht. 21. BSG-Urteil Rückforderungsverjährung (04.06.2025, Az. B 7 AS 17/24 R)
Das Bundessozialgericht kippte eine Jobcenter-Praxis: Rückforderungen aus Hartz-IV/Bürgergeld-Bescheiden verjähren nach vier Jahren, wenn kein eigenständiger Verwaltungsakt zur Durchsetzung erlassen wird. (Symbolbild) © Rüdiger Wölk/IMAGO/Symbolbild Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. 26.05.2022 22. LSG Berlin-Brandenburg: Prozesskostenhilfe (07.07.2025)
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stellt klar: Einmal bewilligte Prozesskostenhilfe kann nicht per „Hintertür“ kassiert werden. Jobcenter dürfen Bürgergeld-Empfängern nicht nachträglich den Anwalt entziehen. (Symbolbild) © Olaf Döring/IMAGO/Symbolbild Stapel mit Papierakten: Hartz-IV-Klagen am 14.01.2014 in der Posteingangsstelle des Sozialgerichts in Berlin. 23. SG Karlsruhe: Totaler Leistungsentzug rechtswidrig (15.03.2025)
Das Sozialgericht Karlsruhe erklärte einen kompletten Bürgergeld-Entzug für rechtswidrig. Ein Jobcenter hatte Ermessensspielräume überschritten, mildere Maßnahmen wären möglich gewesen. Das Gericht entschuldigte sich bei der Klägerin für den „verfassungswidrigen Irrweg“. (Symbolbild) © Stephanie Pilick/dpa/Symbolbild München, Bayern, Deutschland 29. August 2022: Landessozialgericht in München. 24. LSG Bayern: 725 Euro + Strom abgelehnt (10.04.2025)
Das Bayerische LSG lehnt die Klage auf Regelsatz von 725 Euro plus Stromkosten ab (Az. L 8 SO 108/23). Aktuelle Regelsätze seien trotz Inflation verfassungskonform und nicht „evident unzureichend“. Eine Revision beim BSG ist allerdings zugelassen. (Symbolbild) © Ulrich Wagner/IMAGO/Symbolbild Orte und Ereignisse im Jahr 1981-2 Kassel. Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundessozialgericht. 25. BSG-Urteil Aufrechnung (23.09.2025)
BSG-Grundsatzentscheidung zugunsten der Jobcenter: Diese dürfen Erstattungsansprüche direkt mit laufenden Bürgergeld-Leistungen verrechnen (Az. B 4 AS 18/24 R). Das BSG hob das gegenteilige LSG-Urteil auf und schwächt damit den Rechtsschutz für Bürgergeld-Empfänger. (Symbolbild) © Klaus Rose/IMAGO/Symbolbild „Symbol für Gerechtigkeit“: Regierung verteidigt Bürgergeld-Reform Friedrich Merz verteidigt die Reform. Erklärtes Ziel der Regierung ist es, Anreize zur schnellen Arbeitsaufnahme zu stärken, vermeintliche Fehlsteuerungen des Bürgergeldes zu korrigieren und die Zahl der Langzeitleistungsbezieher zu senken. Zugleich verweist die Regierung auf die angespannte Haushaltslage: Durch strengere Regeln, reduzierte Schonvermögen und schnellere Sanktionen sollen die Ausgaben im Sozialetat gedämpft und der Sozialstaat „effizienter“ sowie in der Bevölkerung akzeptierter werden. Die Reform soll voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Quellen: Die Zeit, gegen-hartz.de, Deutsche Rentenversicherung, Gesundheit Unteilbar
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels stand, Menschen mit psychischen Erkrankungen müssten bei den persönlichen Terminen ihre Erkrankung beweisen. Richtig ist jedoch, dass sie im Falle einer Sanktionsanhörung persönlich im Jobcenter erscheinen sollen. Der Text wurde entsprechend korrigiert.
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