Motorschaden vermeiden

Rote Öldruckkontrollleuchte: Was dahinter steckt und wie man richtig reagiert

Ein rot blinkendes Licht im Innenraum Ihres Autos ist immer ein Grund zur Warnung. Die Öldruckkontrollleuchte sollte deswegen stets im Blick des Fahrers sein.

Erinnern Sie sich noch genau an Ihre theoretischen und praktischen Fahrstunden vor der Führerscheinprüfung? Falls ja, dann ist Ihnen sicherlich auch die Öldruckkontrollleuchte ein Begriff. Doch auch wenn von den ersten Fahrversuchen nicht mehr viel im Gedächtnis übrig geblieben ist, sollte jedem Autofahrer bewusst sein, dass die blinkenden Kontrollleuchten im Inneren des Wagens keinesfalls nur lustige Lichteffekte sind. Sie informieren den PKW-Halter über den Zustand unter der Motorhaube und sollten deshalb immer vom Fahrer im Blick gehalten werden. Leuchtet eine Kontrollanzeige sogar rot, besteht umgehend Handlungsbedarf.

Die Öldruckkontrollleuchte ist dabei von ganz besonderer Bedeutung. Blinkt diese gelb oder rot, kann es unter Umständen sein, dass ein Ölwechsel viel zu lange versäumt wurde. Und wird dieser nicht schnellstmöglich durchgeführt, könnte das in einem Motorschaden enden. Autobesitzer, die das rot leuchtende Ölkännchen einfach ignorieren, riskieren damit nicht nur den Totalausfall ihres Wagens, sondern könnten potenziell auch einen schweren Unfall verursachen. Um das zu vermeiden, erhalten Sie hier alle wichtigen Infos rund um die Öldruckkontrollleuchte.

Öldruckkontrollleuchte: Dafür ist sie da

Die Öldruckwarnleuchte ist schnell und einfach zu erkennen: Ein kleines Ölkännchen mit einem einzelnen herunterfallenden Tropfen am Armaturenbrett des Wagens informiert den Fahrer über den Zustand des Motoröls im Auto. Solange unter der Haube alles in Ordnung ist, leuchtet die Öldruckanzeige nicht. Sollte sie jedoch rot hervorstechen, besteht schnellstmöglicher Handlungsbedarf. Bevor die Öldruckkontrollleuchte allerdings in Warnfarbe blinkt, leuchtet sie zunächst einmal gelb auf.

Das bedeutet, dass der Ölstand im Wagen niedrig ist. In diesem Fall sollten Sie bei der nächsten Gelegenheit Öl nachfüllen. Dafür ist kein Besuch in der Werkstatt nötig, denn die schwarze Flüssigkeit kann schnell an jeder Tankstelle besorgt und unter der Motorhaube in den entsprechenden Behälter eingegossen werden. Leuchtet die Öldruckkontrollleuchte danach immer noch gelb, ist möglicherweise die Anzeige defekt und eine Fahrt zur nächstgelegenen Autowerkstatt ist unumgänglich.

Wenn die Öldruckkontrollleuchte im Auto angeht, ist Vorsicht geboten. (Symbolbild)

Rote Öldruckkontrollleuchte: Das sind die Ursachen

Wer eine gelbe Öldruckwarnleuchte am Armaturenbrett über längere Zeit ignoriert, sieht sich früher oder später mit einem gefährlich rot blinkenden Ölkännchen konfrontiert. Leider kann jedoch auch ein plötzlicher Defekt am Motor ein Grund für eine rote Öldruckkontrollleuchte sein. In beiden Fällen bedeutet dies, dass der Ölstand des Autos zu niedrig ist.

Doch wozu braucht ein PKW eigentlich Öl im Motor? Das Schmiermittel ist dafür da, die jeweiligen Einzelteile der Technik, die permanent aneinander reiben, vor zu schnellem Verschleiß zu bewahren. Ist zu wenig Öl für die Dauerreibung vorhanden, überhitzt der Motor und es können gefährliche Schäden entstehen. Diese können dem PKW-Halter nicht nur extreme Kosten verursachen, sondern möglicherweise auch zu Unfällen führen. Leuchtet die Öldruckwarnleuchte gelb auf, ist das ein Anzeichen für einen niedrigen Ölstand, der durch Nachfüllen behoben werden kann. Leuchtet sie jedoch rot, ist dies die Warnung vor einem anstehenden Motorschaden. In manchen Fällen ist dieser Schaden sogar bereits eingetreten. Deshalb gilt: Das rote Ölkännchen darf niemals vom Fahrer ignoriert werden!

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Rote Öldruckkontrollleuchte: So müssen Sie reagieren

Ob ein gefährlich niedriger Ölstand durch Vernachlässigung, eine defekte Ölpumpe, ein undichter Ölkreislauf oder gar zu altes Motoröl die Ursache für die rot erscheinende Öldruckkontrollleuchte ist, kann letzten Endes nur in einer Autowerkstatt festgestellt werden. Das blinkende Ölkännchen sollte jedoch in jedem Fall nur eine Reaktion beim Fahrer auslösen: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, an den Seitenstreifen fahren, anhalten und unbedingt den Motor ausschalten!

Denn die rote Warnung am Armaturenbrett darf keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Andernfalls drohen kostspielige Motorschäden oder gar ein Unfall. Lassen Sie sich bei einer rot leuchtenden Öldruckanzeige von einem Abschleppdienst abholen und in die nächste Werkstatt fahren. Das KFZ-Fachpersonal wird dem Problem unter der Motorhaube dort auf den Grund gehen. Selbst wenn die Warnanzeige durch eigenständiges Nachfüllen von Motoröl kurzzeitig behoben werden kann, ist die Fahrt in eine Autowerkstatt bei einer roten Öldruckkontrollleuchte schlicht und einfach unumgänglich.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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