Für mehr Sicherheit

Blinker auch für Fahrräder: Bundesregierung plant Änderung der Zulassungs-Ordnung

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Auch Fahrräder könnten bald Blinker nutzen dürfen. Um steigenden Unfallzahlen entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Zulassungs-Ordnung.

Die Nutzung des Blinkers lässt bei so manchem Autofahrer zu wünschen übrig: Mal wird zu spät geblinkt, manchmal gar nicht – oder auch falsch, wie beispielsweise oft bei der „abknickenden Vorfahrt“. Trotzdem: Ein Blinker ist eine durchaus sinnvolle Erfindung. Wenn es den „Fahrtrichtungsanzeiger“ – so wird er im Behördendeutsch genannt – nicht gäbe, würde es auf den Straßen wohl deutlich öfter krachen. Für einspurige Fahrräder ist ein Blinker bislang verboten – doch das soll sich bald ändern.

Änderung der StVZO in Planung: Blinker für einspurige Fahrräder sollen bald erlaubt sein

Wer als Fahrradfahrer abbiegen will, der gibt bislang ein Handzeichen. Allerdings muss man dazu den Lenker loslassen, was die Sturzgefahr erhöht. Außerdem sind Handzeichen im Dunkeln leicht zu übersehen. Deshalb ist eine Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Planung, wie eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der dpa erklärte. Blinker sollen nun für alle Fahrradarten erlaubt sein – bislang dürfen sie nur von mehrspurigen Fahrrädern genutzt werden. Zuerst hatte die Rheinische Post über die Pläne berichtet.

Fahrrad-Blinker sollen gestiegenen Unfall-Zahlen mit Pedelecs entgegenwirken

Hintergrund der Neufassung ist laut der Sprecherin die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs, also Fährräder mit einer elektrischen Trittunterstützung, die im Alltag aber inzwischen meist auch als E-Bike bezeichnet werden. Ab wann Blinker für alle Fahrräder erlaubt sein könnten, ist derzeit noch nicht klar. Aufgrund der Komplexität des umfangreichen Entwurfs der Neufassung der StVZO ist laut Ministerium noch nicht absehbar, wann der zuständige Bundesrat sich damit befasst und wann die Neuordnung in Kraft tritt. Die Blinker sollen nicht zur Pflicht werden, sondern optional einsetzbar sein.

Blinker sind an einspurigen Fahrrädern bislang verboten – das soll sich nun ändern. (Symbolbild)

ADFC begrüßt die Blinker-Pläne der Bundesregierung

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich nach den Worten seines Rechtsexperten Roland Huhn schon länger dafür ein, dass Blinker an allen Fahrrädern und Pedelecs zulässig sind – als freiwillige Ausstattung, nicht als Pflicht. „Fahrtrichtungsanzeiger sind vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen und bleiben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Betätigen der Bremsen benötigt werden.“

Deutscher Verkehrssicherheitsrat zum Fahrrad-Blinker-Vorstoß: „Abbiegevorgänge werden sicherer“

Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte die Pläne. Präsident Manfred Wirsch sagte, Fahhrad-Blinker könnten einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und weniger Verletzte im Straßenverkehr leisten. „Abbiegevorgänge werden sicherer, weil beide Hände am Lenker bleiben, und insbesondere nachts ist die Abbiegeintention für andere Verkehrsteilnehmende besser sichtbar. Zusammenstöße mit linksabbiegenden Fahrradfahrenden ziehen oft schwerwiegende Verletzungen nach sich und könnten so reduziert werden.“

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ADAC sieht eine Erleichterung für ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen

Eine ADAC-Sprecherin erklärte, der Schritt sei richtig und wichtig für die Verkehrssicherheit. Die aktuelle Regelung sei unverständlich und erscheine nicht mehr zeitgemäß. „Gerade ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen wird der Zugang zum Rad mit der elektrischen Unterstützung erleichtert. Das Handzeichengeben fällt ihnen oft schwer, da eine Hand vom Lenker genommen werden muss.“

Ampelmännchen der besonderen Art: Zehn Motive, die aus der Reihe tanzen

Otto-Waalkes-Ampel in Emden
Unverkennbare Pose: Diese Ampelmännchen in Emden ist dem dort geborenen Komiker Otto Waalkes gewidmet. © STPP/Imago
Mainzelmännchen-Ampel in Mainz
Früher kannte jedes Kind die Mainzelmännchen aus den Werbepausen im Fernsehen – 2013 wurden sie auch an einem Fußgängerüberweg in ihrer „Heimatstadt“ Mainz verewigt. © imagebroker/Imago
Fußgängerampel mit den Saarlodris
Die Fernsehmaskottchen Saarlodris waren einst den Zuschauern des Saarländischen Rundfunks bekannt – 2019 wurden sie auf Fußgängerampeln in Saarbrücken verewigt. © BeckerBredel/Imago
Bergmann-Ampelmännchen in Ensdorf
Mit Helm und Grubenlampe in der Hand: In Ernsdorf im Saarland gibt es einen Bergmann als Ampelmännchen. © BeckerBredel/Imago
Karl-Marx-Ampelmännchen in Trier
In Trier wurden 2018 Karl-Marx-Ampelmännchen präsentiert – Anlass war der 200. Geburtstag des Philosophen. © Ralph Peters/Imago
Fussgaengerampel am Koelner Tor in der Siegener Innenstadt
Eine Fussgängerampel am Kölner Tor in der Siegener Innenstadt zeigt bei Grün den Bergmann „Henner“. © Rene Traut/Imago
Fussgaengerampel am Koelner Tor mit dem Huettenmann Frieder
In Köln wurde der Hüttenmann „Frieder“ auf einer Fußgängerampel verewigt. © Rene Traut/Imago
Ampelmännchen in Gestalt des Bonifatius am Dom zu Fulda
In Fulda gibt es einen Heiligen als Ampelmännchen: Bonifatius weist hier Fußgängern den Weg über die Straße. © Eibner/Imago
Ampelmännchen in Köln zeigen gleichgeschlechtliche Paare
In Köln wurden anlässlich des Christopher Street Days 2019 Ampelmännchen in Betrieb genommen, die gleichgeschlechtliche Paare zeigen. © Rene Traut/Imago
Schützenampel in Neuss
In Neuss in Nordrhein-Westfalen gibt es Ampeln mit einem Schützen-Männchen. Platziert sind sie unter anderem entlang von Hauptstraßen, schließlich ziehen hier beim Schützenumzug die meisten Menschen vorbei © Michael Gstettenbauer/Imago

Kein Meilenstein: Leiter der Unfallforschung der Versicherer sieht Licht und Schatten

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sagte, ein Blinker habe natürlich im Dunkeln Vorteile, vor allem wenn man abbiegen möchte und dabei in der Mitte stehen bleiben müsse, um den Gegenverkehr abzuwarten. „Auf der anderen Seite kann es aber auch zusätzliche Gefahren geben, wenn ich am Tage vergesse, den Blinker auszuschalten. Insgesamt handelt es sich so oder so ganz sicher nicht um einen Meilenstein bei der Verbesserung der Radfahrsicherheit.“ (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Arne Immanuel Bänsch/dpa

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