VonSebastian Oppenheimerschließen
Auch Fahrräder könnten bald Blinker nutzen dürfen. Um steigenden Unfallzahlen entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Zulassungs-Ordnung.
Die Nutzung des Blinkers lässt bei so manchem Autofahrer zu wünschen übrig: Mal wird zu spät geblinkt, manchmal gar nicht – oder auch falsch, wie beispielsweise oft bei der „abknickenden Vorfahrt“. Trotzdem: Ein Blinker ist eine durchaus sinnvolle Erfindung. Wenn es den „Fahrtrichtungsanzeiger“ – so wird er im Behördendeutsch genannt – nicht gäbe, würde es auf den Straßen wohl deutlich öfter krachen. Für einspurige Fahrräder ist ein Blinker bislang verboten – doch das soll sich bald ändern.
Änderung der StVZO in Planung: Blinker für einspurige Fahrräder sollen bald erlaubt sein
Wer als Fahrradfahrer abbiegen will, der gibt bislang ein Handzeichen. Allerdings muss man dazu den Lenker loslassen, was die Sturzgefahr erhöht. Außerdem sind Handzeichen im Dunkeln leicht zu übersehen. Deshalb ist eine Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Planung, wie eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der dpa erklärte. Blinker sollen nun für alle Fahrradarten erlaubt sein – bislang dürfen sie nur von mehrspurigen Fahrrädern genutzt werden. Zuerst hatte die Rheinische Post über die Pläne berichtet.
Fahrrad-Blinker sollen gestiegenen Unfall-Zahlen mit Pedelecs entgegenwirken
Hintergrund der Neufassung ist laut der Sprecherin die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs, also Fährräder mit einer elektrischen Trittunterstützung, die im Alltag aber inzwischen meist auch als E-Bike bezeichnet werden. Ab wann Blinker für alle Fahrräder erlaubt sein könnten, ist derzeit noch nicht klar. Aufgrund der Komplexität des umfangreichen Entwurfs der Neufassung der StVZO ist laut Ministerium noch nicht absehbar, wann der zuständige Bundesrat sich damit befasst und wann die Neuordnung in Kraft tritt. Die Blinker sollen nicht zur Pflicht werden, sondern optional einsetzbar sein.
ADFC begrüßt die Blinker-Pläne der Bundesregierung
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich nach den Worten seines Rechtsexperten Roland Huhn schon länger dafür ein, dass Blinker an allen Fahrrädern und Pedelecs zulässig sind – als freiwillige Ausstattung, nicht als Pflicht. „Fahrtrichtungsanzeiger sind vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen und bleiben auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Betätigen der Bremsen benötigt werden.“
Deutscher Verkehrssicherheitsrat zum Fahrrad-Blinker-Vorstoß: „Abbiegevorgänge werden sicherer“
Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte die Pläne. Präsident Manfred Wirsch sagte, Fahhrad-Blinker könnten einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und weniger Verletzte im Straßenverkehr leisten. „Abbiegevorgänge werden sicherer, weil beide Hände am Lenker bleiben, und insbesondere nachts ist die Abbiegeintention für andere Verkehrsteilnehmende besser sichtbar. Zusammenstöße mit linksabbiegenden Fahrradfahrenden ziehen oft schwerwiegende Verletzungen nach sich und könnten so reduziert werden.“
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ADAC sieht eine Erleichterung für ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen
Eine ADAC-Sprecherin erklärte, der Schritt sei richtig und wichtig für die Verkehrssicherheit. Die aktuelle Regelung sei unverständlich und erscheine nicht mehr zeitgemäß. „Gerade ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen wird der Zugang zum Rad mit der elektrischen Unterstützung erleichtert. Das Handzeichengeben fällt ihnen oft schwer, da eine Hand vom Lenker genommen werden muss.“
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Kein Meilenstein: Leiter der Unfallforschung der Versicherer sieht Licht und Schatten
Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sagte, ein Blinker habe natürlich im Dunkeln Vorteile, vor allem wenn man abbiegen möchte und dabei in der Mitte stehen bleiben müsse, um den Gegenverkehr abzuwarten. „Auf der anderen Seite kann es aber auch zusätzliche Gefahren geben, wenn ich am Tage vergesse, den Blinker auszuschalten. Insgesamt handelt es sich so oder so ganz sicher nicht um einen Meilenstein bei der Verbesserung der Radfahrsicherheit.“ (Mit Material der dpa)
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