VonStella Henrichschließen
Ab Januar 2024 wird das Einwegpfand auf milchhaltige Getränke eingeführt. Verbraucherschützer begrüßen die Neuerung. Der Handel hingegen sorgt sich um Hygienefragen.
München – Das neue Pfand-Gesetzt sorgt für Diskussionen. Eingeführt werden soll die Regelung zwar erst im kommenden Januar. Doch die geplante Gesetzesänderung kocht schon jetzt die Gemüter im Handel hoch. Den Kunden droht angeblich Chaos und der Handel sorgt sich um die Hygiene. Von Januar an werden Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie andere trinkbare Milcherzeugnisse wie beispielsweise Kefir, Kakaodrinks, Ayran oder Joghurts in Einweg-Plastikflaschen mit einem Pfand von 25 Cent belegt.
Die Sorge, ob die Rückgabe der Flaschen damit reibungslos klappt, ist durchaus begründet. Schon heute wissen die Kunden im Handel oftmals nicht, für welche Verpackungen sie eigentlich Pfand bezahlen.
Hygienerisiko bei Milcherzeugnissen: Verbraucherschützer begrüßen die Novelle
Verbraucherschützer hingegen begrüßen das neue Einwegpfand. Sie teilen offenbar nicht die Sorgen des Handels und glauben sogar, dass das Pfandsystem für Kunden künftig einleuchtender wird, wenn Pfandautomaten milchhaltige Getränke demnächst nicht mehr auswerfen. „Aktuell stehen Verbraucher noch immer vor den Pfandautomaten und müssen feststellen, dass Flaschen und bestimmte Dosen nicht angenommen werden. Die neuen Regelungen sind eine große Vereinfachung“, erklärte ein Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Die Novelle des Verpackungsgesetzes führt nach Meinung des Verbraucherschützers dazu, dass bestimmte Drinks mit Molke anschließend nicht mehr in Straßengräben landen, weil sie bislang pfandfrei sind. Somit seien die neuen Regeln nicht nur für den Verbraucher logischer, sondern grundsätzlich auch nachhaltiger.
Das sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes ab 1. Januar 2024 vor
Ziel ist es, dass es ab dem neuen Jahr keine pfandfreien PET-Flaschen oder Getränkedosen mehr gibt. Verbraucher, die ihre Verpackungen in den Automaten werfen, sollen auch Pfand dafür erhalten. Die Regelung sieht 25 Cent pro Einweg-Verpackung vor. Jeder Händler, der Getränke mit Pfand verkauft, muss sie auch wieder zurücknehmen.
Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen sind seit 2022 ausnahmslos pfandpflichtig. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt laut Bundesregierung dafür, dass diese verwertet werden können. So ließen sich neue Flaschen oder auch Textilien herstellen.
Quelle: Bundesregierung
Hygienerisiko bei Milcherzeugnissen: Handelsverband und Milchindustrie sprechen von ungeklärten Gesundheitsrisiken
Der Handel hingegen ist der Ansicht, dass Milchprodukte nicht in Pfandautomaten gehören. Durch Milchrückstände könnten unangenehme Gerüche entstehen. „Plastikflaschen für Milch gehören in den Gelben Sack und nicht in die Rücknahmeautomaten. Leere Milchflaschen sind ein hygienisches Problem, gerade im Sommer“, unterstützt Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer im Milchindustrie-Verband, die Position des Handels in der Lebensmittel Zeitung. Denn auch der Handelsverband Deutschland (HDE) steht den neuen Pfand-Regeln mit Blick auf bislang ungeklärte Gesundheitsrisiken kritisch gegenüber.
HDE-Geschäftsführerin, Antje Gerstein, spricht beim RND sogar von „Hygienerisiken“, „die deutlich über die Verunreinigung infolge aller anderen Getränke hinausgehen“. Sie erklärt ihre Position mit dem Satz: „Da Milchprodukte gerinnen, verbleiben zudem häufig größere Reste in den Gebinden als bei Wasser, Bier oder Säften. Gerade in den Märkten, bei denen die Rücknahmestationen im Eingangsbereich zu finden sind, birgt das Risiken für Verunreinigungen.“
Hygieneregeln bei Milchprodukten: Produkte bekommen DPG-Pfandlogo
„Zum Jahresstart 2024 bekommen Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo“, teilte die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) mit. Klar ist damit aber auch, dass mit dem neuen Logo die Preise für die Verbraucher steigen werden.
Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist




Wer heute für einen Liter Frischmilch 1,99 Euro bezahlt, wird ab Januar nächsten Jahres dafür mit 2,24 Euro zur Kasse gebeten. Bringt der Verbraucher die Verpackung später wieder in den Handel, erhält er am Automaten 25 Cent Pfand zurück.
Auch bei der Mehrwegpflicht von Bechern und Plastiktellern in der Gastronomie herrscht nach wie vor Aufklärungsbedarf oder sie wird gar nicht erst ordnungsgemäß umgesetzt. (sthe)
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