Supermarkt-Regel ab 2024

„Hygienerisiko“: Neues Pfand-Gesetz im Supermarkt stößt auf massive Kritik

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Ab Januar 2024 wird das Einwegpfand auf milchhaltige Getränke eingeführt. Verbraucherschützer begrüßen die Neuerung. Der Handel hingegen sorgt sich um Hygienefragen.

München – Das neue Pfand-Gesetzt sorgt für Diskussionen. Eingeführt werden soll die Regelung zwar erst im kommenden Januar. Doch die geplante Gesetzesänderung kocht schon jetzt die Gemüter im Handel hoch. Den Kunden droht angeblich Chaos und der Handel sorgt sich um die Hygiene. Von Januar an werden Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent sowie andere trinkbare Milcherzeugnisse wie beispielsweise Kefir, Kakaodrinks, Ayran oder Joghurts in Einweg-Plastikflaschen mit einem Pfand von 25 Cent belegt.

Die Sorge, ob die Rückgabe der Flaschen damit reibungslos klappt, ist durchaus begründet. Schon heute wissen die Kunden im Handel oftmals nicht, für welche Verpackungen sie eigentlich Pfand bezahlen.

Hygienerisiko bei Milcherzeugnissen: Verbraucherschützer begrüßen die Novelle

Verbraucherschützer hingegen begrüßen das neue Einwegpfand. Sie teilen offenbar nicht die Sorgen des Handels und glauben sogar, dass das Pfandsystem für Kunden künftig einleuchtender wird, wenn Pfandautomaten milchhaltige Getränke demnächst nicht mehr auswerfen. „Aktuell stehen Verbraucher noch immer vor den Pfandautomaten und müssen feststellen, dass Flaschen und bestimmte Dosen nicht angenommen werden. Die neuen Regelungen sind eine große Vereinfachung“, erklärte ein Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Der Handel übt Kritik an neuem Pfand für Milcherzeugnisse. Es startet im Januar 2024. (Symbolbild)

Die Novelle des Verpackungsgesetzes führt nach Meinung des Verbraucherschützers dazu, dass bestimmte Drinks mit Molke anschließend nicht mehr in Straßengräben landen, weil sie bislang pfandfrei sind. Somit seien die neuen Regeln nicht nur für den Verbraucher logischer, sondern grundsätzlich auch nachhaltiger.

Das sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes ab 1. Januar 2024 vor

Ziel ist es, dass es ab dem neuen Jahr keine pfandfreien PET-Flaschen oder Getränkedosen mehr gibt. Verbraucher, die ihre Verpackungen in den Automaten werfen, sollen auch Pfand dafür erhalten. Die Regelung sieht 25 Cent pro Einweg-Verpackung vor. Jeder Händler, der Getränke mit Pfand verkauft, muss sie auch wieder zurücknehmen.

Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen sind seit 2022 ausnahmslos pfandpflichtig. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt laut Bundesregierung dafür, dass diese verwertet werden können. So ließen sich neue Flaschen oder auch Textilien herstellen.

Quelle: Bundesregierung

Hygienerisiko bei Milcherzeugnissen: Handelsverband und Milchindustrie sprechen von ungeklärten Gesundheitsrisiken

Der Handel hingegen ist der Ansicht, dass Milchprodukte nicht in Pfandautomaten gehören. Durch Milchrückstände könnten unangenehme Gerüche entstehen. „Plastikflaschen für Milch gehören in den Gelben Sack und nicht in die Rücknahmeautomaten. Leere Milchflaschen sind ein hygienisches Problem, gerade im Sommer“, unterstützt Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer im Milchindustrie-Verband, die Position des Handels in der Lebensmittel Zeitung. Denn auch der Handelsverband Deutschland (HDE) steht den neuen Pfand-Regeln mit Blick auf bislang ungeklärte Gesundheitsrisiken kritisch gegenüber.

HDE-Geschäftsführerin, Antje Gerstein, spricht beim RND sogar von „Hygienerisiken“, „die deutlich über die Verunreinigung infolge aller anderen Getränke hinausgehen“. Sie erklärt ihre Position mit dem Satz: „Da Milchprodukte gerinnen, verbleiben zudem häufig größere Reste in den Gebinden als bei Wasser, Bier oder Säften. Gerade in den Märkten, bei denen die Rücknahmestationen im Eingangsbereich zu finden sind, birgt das Risiken für Verunreinigungen.“

Hygieneregeln bei Milchprodukten: Produkte bekommen DPG-Pfandlogo

„Zum Jahresstart 2024 bekommen Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo“, teilte die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) mit. Klar ist damit aber auch, dass mit dem neuen Logo die Preise für die Verbraucher steigen werden.

Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

Frau riecht an einer Shampoo-Flasche im Supermarkt
An Shampoo oder Duschgel schnuppern ist so lange erlaubt, wie die Flasche ohne Makel wieder zurück ins Regal wandert. © imago stock&people
Kleinkind zo¤hlt Geldscheine in Euro auf dem Boden, 12.10.2020, Copyright: x9fotoartx Panthermedia25740568
Geld, das im Supermarkt auf dem Boden gefunden wird, darf nicht einfach behalten werden - es zählt als Besitz des Geschäfts. © 9fotoart via imago-images.de
zerbrochene Glasflasche auf dem Boden, Deutschland broken glass bottle on stone ground, Germany BLWS612760 Copyright: xb
Wem ein Produkt herunterfällt und kaputt geht, ist aus Kulanz dazu verpflichtet, dies auch zu melden. © fotototo via www.imago-images.de
Foto Manuel Geisser 20.04.2022 Schweizer Einkaufstourismus .Fleischmarkt. Bild : Fleisch - Hamstereinkauf Discounter Sup
Gibt es ein bestimmtes Produkt im Angebot, so darf man es nicht in rauen Mengen kaufen, damit andere Kunden auch noch von der Aktion profitieren können.  © IMAGO/MANUEL GEISSER
Finanzen Euromünzen Finanzen Euromünzen Copyright: xZoonar.com/stockfotos-mgx 19588047
Viele nutzen den Einkauf auch dazu, das ganze Kleingeld loszuwerden. Doch tatsächlich müssen Kassierer nicht mehr als 50 Münzen pro einem Einkauf annehmen. © IMAGO/Zoonar.com/stockfotos-mg
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Lebensmittel können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden, außer wenn das Produkt beim Kauf bereits abgelaufen war oder andere Mängel vorliegen. © IMAGO/Oliver Langel Duesseldorf Germany
verschiedene frische Broetchen various fresh bread rolls BLWS681780 *** Miscellaneous Freshness Brooches Various Fresh B
Unverpackte Lebensmittel anfassen und wieder zurücklegen ist nicht erlaubt. Das Anfassen verpflichtet zum Kauf. © IMAGO/R. Rebmann
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Beim Einkaufen eine eigene Tasche benutzen und die Artikel vor dem Bezahlen dort zu lagern, ist für fast alle selbstverständlich. Eigentlich ist dies aber nicht erlaubt, doch in den meisten Fällen überall okay. © IMAGO/Michael Gstettenbauer
Gemüse Frische Möhren im Bund *** Vegetables Fresh carrots in bunch Copyright: xmix1pressx
Das Entfernen des lästigen Grün an Karotten oder Kohlrabi ist erst nach dem Wiegen erlaubt, da es zum Kilopreis mit einberechnet wird. © IMAGO/mix1press
Einkaufswagen und Mülltonnen Einkaufswagen und Mülltonnen, 23.03.2023, Borkwalde, Brandenburg, Neben Abfalltonnen von Re
Den vollen Einkaufswagen bis mit nachhause nehmen? Das ist leider strengstens verboten und zählt als Diebstahl - auch wenn er wieder zurückgebracht wird. © IMAGO/Sascha Steinach
Young woman on fresh grass model released, Symbolfoto, SYEF00095
Kleiderregel beim Einkaufen: gibt es eigentlich nicht. Dennoch können Menschen die nach Ansicht des Supermarktes nicht angemessen Angezogen sind und beispielsweise Barfuß oder Oberkörperfrei einkaufen, auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht werden. © IMAGO/Evrymmnt
Einkauf in einem Supermarkt oder Discounter zu Zeiten von Inflation. Gemuese; Gemuesetheke; Frischgemuese; Grundnahrungs
Viele Kunden verzehren Ware schon vor dem Kauf und bezahlen dann die leere Verpackung. Das ist eigentlich verboten und entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. © IMAGO/Martin Wagner
Man trying to eat a bunch of grapes. Copyright: xNomadSoulx Panthermedia28078414 ,model released, Symbolfoto
Auch Obst und Gemüse darf vor dem Kauf nicht einfach probiert werden. © NomadSoul via www.imago-images.de
Käsewürfel in einer braunen Holzschale
An Fleisch- und Käsetheke gibt es oft kleine „Probierele“. © imago stock&people
Russian Federation. Saint Petersburg. April. Grocery hypermarket, Metro store. BonAqua. MaksimxKonstantinov
Um zu testen oder nachzuprüfen, ob ein Produkt vollständig ist, darf die Verpackung geöffnet werden. Das gilt jedoch nur, wenn die Verpackung dabei nicht beschädigt wird und das Produkt danach noch problemlos verkauft werden kann. Ausnahme sind eingeschweißte „Einzelflaschen“. © IMAGO/Maksim Konstantinov
Düsseldorf 03.02.2023 Kiosk nationale Zeitungen Zeitschriften Meinungsvielfalt Lesestoff Kiosk Auflage Zeitungsauflage
Oftmals sieht man Menschen in Zeitungen blättern, die dann wieder zurückgelegt werden. Auch das ist bei Kaufland nicht erwünscht. © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Wer heute für einen Liter Frischmilch 1,99 Euro bezahlt, wird ab Januar nächsten Jahres dafür mit 2,24 Euro zur Kasse gebeten. Bringt der Verbraucher die Verpackung später wieder in den Handel, erhält er am Automaten 25 Cent Pfand zurück.

Auch bei der Mehrwegpflicht von Bechern und Plastiktellern in der Gastronomie herrscht nach wie vor Aufklärungsbedarf oder sie wird gar nicht erst ordnungsgemäß umgesetzt. (sthe)

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