VonChristoph Gschoßmannschließen
Das BKA warnt vor E-Mails, die vermeintlich von der Behörde und deren Präsidenten stammen. Verbraucher sollten insbesondere Anhänge auf keinen Fall öffnen.
Kassel – Eine E-Mail mit „Bundeskriminalamt (BKA)“ als Absender im Postfach? Das sorgt wohl erst einmal für Verwunderung – und Verunsicherung – bei vielen Verbrauchern. Doch wenn Sie eine solche Mail erhalten haben, sind Sie womöglich von Betrügern angeschrieben worden. Falsche E-Mails mit diesem Absender oder gar vorgeblich von BKA-Präsident Holger Münch persönlich sind derzeit wieder häufiger im Umlauf, wie das Amt auf seiner Website mitteilt.
So sollten Sie reagieren, wenn Sie eine Betrugs-E-Mail vom „Bundeskriminalamt“ bekommen
Aktuell seien wieder „vermehrt“ solche Schreiben im Umlauf, so das BKA. In diesen werden arglosen Bürgern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen und der Ruf der Polizei beschädigt. Zum Beispiel, indem beleidigende Inhalte verbreitet werden.
Das BKA hatte bereits im November 2023 vor solchen Betrugs-E-Mails gewarnt. Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA wies das Amt darauf hin, dass sich die Täter nicht nur als der Präsident des BKA ausgeben. „Zudem sind E-Mails im Umlauf, bei denen sich unbekannte Verfasser als Abteilungsleiter des BKA oder als Generalkommissarin der Bundespolizei ausgegeben“, erklärte das Amt auf die Anfrage.
Die angeblich vom BKA stammenden E-Mails enthielten teils auch gefälschte Vorladungen. Verbunden mit der Aufforderung, das Amt innerhalb einer Frist über eine in den Schreiben angegebene E-Mail-Adresse zu kontaktieren. Bei den Mails handele es sich „vermutlich um den Versuch, Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen.“ Zuletzt gab es auch neue Whats-App-Betrüger, die über die Plattform Bankdaten stahlen.
BKA warnt vor Fake-Mails – nicht antworten und auch keine Links anklicken
Genauere Statistiken über die gefälschten BKA-E-Mails gebe es nicht. In der Polizeilichen Kiminalstatistik (PKS) werden die Fälle unter dem allgemeinen Straftatenschlüssel „Betrug“ (Schlüsselzahl 510000) subsumiert. Da aber keine gesonderte Aufgliederung nach einem spezifischen Betrugsphänomen erfolgt, liegen dem BKA zu Betrugsdelikten im Zusammenhang mit Fake-E-Mails keine detaillierten Fall-, Opfer- und Schadenszahlen vor.
Wenn Sie eine solche Mail bekommen, sollten Sie laut BKA gar nicht auf diese antworten. „Reagieren Sie nicht auf E-Mails von unbekannten Absendern“, mahnt die Behörde, und weist dringend darauf hin, dass man keine Dateien unbekannter Herkunft öffnen sollte. Auch sollten Sie vermeiden, Links in diesen E-Mails anzuklicken. Auch Fake-Mails mit „Bundespolizei München“ als Absender waren zuletzt im Umlauf.
Besondere Vorsicht ist bei E-Mail-Anhängen geboten. „Öffnen Sie auf keinen Fall anhängige Dokumente oder Schreiben in diesen E-Mails. Diese könnten Schadsoftware enthalten und so Ihr Endgerät infizieren, um sodann weitere Straftaten zu begehen.“ Generell rät das BKA, grundsätzlich wachsam mit persönlichen Daten zu sein und sich bei der Polizei zu melden, wenn man Opfer einer Straftat wird. (cgsc)
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